Nudarz hat geschrieben:Das aller beste wäre noch seinen Namen zuwissen und an Alle Rennveranstalter zuzusenden damit er nicht mehr unter uns weilt wenn wir auf der Strecke Fahren.
Ein Schild um den Hals hängen, damit man ihn gleich erkennt
man muss strikt zwischen der Zulässigkeit und der Begründetheit einer Klage unterscheiden.
Um über Klagen überhaupt sachlich entscheiden zu können, müssen diese zulässig sein. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen werden in den Verfahrensordnungen geregelt. In Fällen wie dem vorliegenden sind die Vorschriften der ZPO und des GVG ausschlaggebend. Zu den allgemeinen Prozessvoraussetzungen (= Zulässigkeitsvoraussetzungen) gehören beispielsweise die Erstreckung der deutschen Gerichtsbarkeit, die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, die Postulationsfähigkeit, die Partei- und Prozessfähigkeit, die fehlende anderweitige Rechtshängigkeit und so weiter.
Erst nach Bejahung der Zulässigkeit ist die Begründetheit der Klage zu prüfen.
Herzliche Grüße!
Volker
"Lieber fünf Minuten lang zu vorsichtig, als ein Leben lang tot." (Ernst Strömel)
Wobei wenn ich mir wegen Deiner deppigen Fahrweise schon das Schlüsselbein breche, zumindest ein Stück totes Fleich und 20l Freibier erwarten würde
Da kannst Dir sicher sein! Wär ja wohl das Mindeste dann ein Essen und jeden Menge Trinken auszugeben, das is dann das geteilte Leid was ich gern gemacht hätte...
Deppige Fahrweise is gut War halt die RS-Entjungferungsfahrt, mittlerweile hab ich dazugelernt
Und der letzte Brünntripp ging ohne Unfalll aus
jkracing hat geschrieben:Der hier geschilderte Fall scheint mir tatsächlich eher eine Begenung unglücklicher Umstände gewesen zu sein, unerfahrener Schneller trifft auf ebensolchen Langsamen, der Sturz resultiert mehr aus Unerfahrenheit gepaart mit Fehlreaktion als aus Rücksichtslosigeit.
Letztlich unterstützt das Urteil rücksichtloses Verhalten auf Rennstrecken. Erlebt man leider auf Rennstrecken immer wieder. Mal sind es Anfänger die in ihrem ersten Training glauben den Kurs schon in- und auswendig zu kennen und mal sind es routinierte Rennfahrer die glauben nur mit richtig Körperkontakt macht es in der Pusta Spaß zu fahren. Das sowas auch mal böse ausgehen kann wird erst verdrängt und tut dann dem Verursacher natürlich unbandig leid.
In Rennen verstehe ich eine gewisse Härte noch aber in reinen Trainingsläufen kann man auch mal zurückstecken.
das glaub ich nicht weil rücksichtslos als grob fahrlässig eingestuft werden würde, das Urteil ist mit Sicherheit kein Freifahrschein zum Abräumen aber gut das es das Risiko auf der Rennstrecke anerkennt und beachtet das der Teilnehmer das auch unterschrieben hat!
jkracing hat geschrieben:Der hier geschilderte Fall scheint mir tatsächlich eher eine Begenung unglücklicher Umstände gewesen zu sein, unerfahrener Schneller trifft auf ebensolchen Langsamen, der Sturz resultiert mehr aus Unerfahrenheit gepaart mit Fehlreaktion als aus Rücksichtslosigeit.
Letztlich unterstützt das Urteil rücksichtloses Verhalten auf Rennstrecken. Erlebt man leider auf Rennstrecken immer wieder. Mal sind es Anfänger die in ihrem ersten Training glauben den Kurs schon in- und auswendig zu kennen und mal sind es routinierte Rennfahrer die glauben nur mit richtig Körperkontakt macht es in der Pusta Spaß zu fahren. Das sowas auch mal böse ausgehen kann wird erst verdrängt und tut dann dem Verursacher natürlich unbandig leid.
In Rennen verstehe ich eine gewisse Härte noch aber in reinen Trainingsläufen kann man auch mal zurückstecken.
Andi
Sorry, seh ich anders.
Überholmanöver gelingen nun mal nicht immer. Und ich denk mal das
es für jeden ambitionierten Fahrer, egal ob Einsteiger oder alter Hase, immer ein ewiger Lernprozess sein wird wenn er auf den Kringel fährt. Man kann immer die Linie, die Zeiten, die Schräglage oder was auch immer verbessern.
Das wir dabei ALLE ein gewisses Risikio eingehen ist mir und ich tippe auch allen bewusst, genauso wie die Tatsache das wir das Risiko mit den anderen Teilnehmern teilen. Deshalb sollen die Leute ja nicht rücksichtslos oder wie anderl geschrieben hat, grob fahrlässig, zu Werke gehen, denn die Gesundheit geht vor.
Ich denke Du wirst mir recht geben müssen wenn ich behaupte, dass
selbst den Profis Fehler unterlaufen. Und denen dann Rücksichtslosigkeit
vorzuwerfen würde Dir sicherlich auch nicht einfallen oder doch?
Das würdest denk ich auch als Rennunfall deuten.
Wie sagt Mario Barth so schön: Merkste watt?
Ob ich mich, oder ein Profi sich verschätzt, is scheiss egal: Das Ergebniss
bleibt das gleiche, beide haben einen Fehler gemacht.
Willst jetzt deswegen die Todesstrafe fordern?
Sicher wär ich auch mehr als angepisst gewesen, wenn ich wegen nem andern zu Fall gekommen wäre. ( Ich weise nochmal drauf hin das er nich mal hätte absteigen müssen, da genug Platz war zum ausweichen )
Verklagt hätte ich ihn deshalb nicht, aber wie unser Nervtöter schon geschrieben hat, ein paar Bierchen und ein Essen hätte er dann schon springen lassen müssen.
Tut mir leid, aber Deine Bedenken das dieses Urteil rücksichtsloses Fahren
auf der Rennstrecke unterstütz muss ich entschieden zurückweisen.
Nix für ungut, Meinungen sind wie Arschlöcher, jeder hat eins...
- Larry Flynt -
kevb hat geschrieben:
...
Sicher wär ich auch mehr als angepisst gewesen, wenn ich wegen nem andern zu Fall gekommen wäre. ( Ich weise nochmal drauf hin das er nich mal hätte absteigen müssen, da genug Platz war zum ausweichen )
Verklagt hätte ich ihn deshalb nicht, aber wie unser Nervtöter schon geschrieben hat, ein paar Bierchen und ein Essen hätte er dann schon springen lassen müssen.