Hiermit will ich meine Freude ausdrücken über das in meinen Augen mehr als gerechte Gerichtsurteil das ich heute bekommen habe

Kurz zur Vorgeschichte:
Im Mai letzten Jahres hatte ich meinen ersten RS-Ausflug mit Prospeed nach Most.
Ich bildete mir in ein, dass ich in der Doppelrechts vor der Start-/Zielgeraden noch überholen kann, also bin ich innen (mit gut 2 Meter Abstand! ) vorbei gestochen.
In der Kurve is mir dann der Arsch ausgebrochen und ich bin mit nem Highslider abgeflogen. Der andere Knödl war so "dumm" und hat anstatt zu bremsen/auszuweichen für sich den Entschluss gefasst sich von seiner Maschine zu werfen. Er hatte mehr als genug Platz und auch noch genug Zeit um seine Linie zu korrigieren.
Naja, auf jeden Fall hat er mich dann in der Box noch angesprochen, ich hab mich mehrfach entschuldigt, das ich da wohl zu optimistisch war. Für mich war damit das Ganze als Dummer Rennunfall erledigt und das war´s.
Soweit so "gut", anfang April diesen Jahres bekomm ich auf einmal Post,
eine Kopie der Anklage in dem behauptet wird:
- Er war schon in Schräglage (was blödsinn ist, der war so langsam, da hätte ihn die Schwerkraft einfach umgeschmissen)
- Ich hätte angeblich sein Vorderrad touchiert und ihn zu Fall gebracht ( ja genau, wenn mein Hinterreifen nen Durchmesser von ca. 3Meter gehabt hätte, dann wär das gut möglich )
Da hat mich die dumme Sau doch glatt angezeigt!
Ferner wird behauptet:
"Die von ihm unterzeichnete Erklärung stelle keinen wirksamen Haftungsverzicht dar, würde gegen AGB Gesetz verstoßen. Auch ein konkludenter Haftungsauschluss sei bei derartigen Fahrten nicht erlaubt."
Da will sich die Ratte auch ncoh raus reden, in dem er behauptet die Haftungsverzichterklärung nicht unterschrieben zuhaben usw.
( Ich hatte eine Kopie von meiner UND von seiner vom Betreiber faxen lassen, bin ja nich blöd ) :O)
Folgendes wollte er einklagen:
Sachverständigenkosten: 2600 Euro
Unkostenpauschale: 455.-- Euro
Beitrittsrückerstattung: 30,-- Euro
entgangene "2" Tage der Veranstaltung: 275,--
Helm, Kleidung, usw: 1160,-- Euro
Schmerzensgeld: 3000,--
Das Antwortschreiben meines Anwalts lass ich mal aussen vor und komm zum Ergebniss des Landgerichts München.
Die zulässige Klage ist unbegründet:
Ob und inwieweit die vom Kläger unterzeichnete Haftungsverzichtserklärung wirksam, bzw an xxxparagraphen zu messen ist kann letztlich dahinstehen.
Das Gericht geht von einem konkludenten Haftungsverzicht aus.
Das sich der Kläger der typischerweise damit verbundenen Risiken bewusst war und diese auch in Kauf nehmen wollte, ergibt sich aus dem Inhalt der Haftungsverzichterklärung, die der Kläger unterschrieben hat.
Nach dem Vortrag des Klägers hat der Beklagte beim Überholvorgang infolge überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und sei dadurch in die Fahrlinie des Klägers geraten. Damit hat sich ein typisches Risiko einer solchen Fahrveranstaltung verwirklicht, ohne dass dem Beklagten ein schwerwiegender Regelverstoß zur Last zu legen wäre. Es ist allenfalls leichte Fahrlässigkeit anzunehmen.
Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass nicht nur objektiv die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, sondern dass der Unfall darüber hinaus subjektiv auf leichtsinniger, rücksichtsloser Fahrweise beruht.
Bereits leichteste Fahrfehler eines Teilnehmers können zu erheblichen Eigen- bzw. Fremdschäden führen.
Jetzt mein LIEBLINGSTEIL:
ES WÜRDE GEGEN TREU UND GLAUBEN VERSTOßEN, WENN DER JEWEILS VERLETZTE VERSUCHT, ENTSTANDENEN SCHADEN AUF EINEN ANDEREN TEILNEHMER ABZUWÄLZEN, DEN ER HÄTTE SELBST GENAUSO GUT VERLETZEN KÖNNEN.
Mein Fazit:
Die Lust am Aufzünden hab ich nicht verloren und mein Glauben an unsere Justiz wurde bestärkt, ausgezeichnet!
Für den "Kläger" hab ich nur zu sagen:
Das er sich dabei das Schlüsselbein gebrochen hat tut mir leid und ich hätte es gerne Rückgängig gemacht wenn es machbar gewesen wäre.
Das er jetzt auf so schäbige Art und Weise versucht hat mir den Unfall so unterzujubeln find ich scheisse!
Und so erfüllt es mich doch mit einer gewissen Zufriedenheit das er, das Arschloch, jetzt wenigstens auf den Kosten sitzen bleibt.
Gruß und guts Nächtle,
Euer Aufzündjunior,
Kev