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Haftungsthema bei Unfällen - neues Urteil !!

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von Stonie »

Die wenigsten haben ein zugelassenes Motorrad :!:
Also geht eher dein Sermon an der Sache vorbei :wink:
Ich trinke ein Getränk und esse ein Geäst.
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Beitrag von Sofatester »

Woher weißt Du das ? Schon mal ne Umfrage gemacht ?

Woher siehst Du das zB. bei meiner Kiste, wenn sie so wie im Forumsrenneisen 2011 Fred (#197, nur noch mit den richtigen Felgen und bt003 racing drauf) im Fahrerlager vor Dir steht, ob die zugelassen ist ?

Ich zB. kenne ne Menge Leute, deren Kisten allesamt angemeldet bleiben, weil die Haftpflicht nicht so viel kostet, auch wenn die Mühlen eher selten oder manchmal sogar nie auf der Straße gefahren werden.

@Lutze: Du liegst ähnlich falsch. Alle "großen" Renntrainingveranstalter bieten laufend Trainings an, die nach der BGH Rechtsprechung die Kriterien für eine Eintrittspflicht der Kfz.-Haftpflicht erfüllen.

Denn dabei kommt es noch nicht einmal darauf an, ob überhaupt eine Zeitnahme vorhanden ist (zB: zur Selbstüberprüfung der Fahrer oder Aussortieren der Gruppen nach Leistungsstärke) sondern ob die Zeitnahme zu Wertungsresultaten führt, d.h. ob eine Zeitnahme über Startplatzierungen, Rennergebnisse, Preise, Meisterschaftspunkte usw. entscheidet. Das ist bei den meisten "normalen" Renntrainings nicht der Fall. Also greift dort nach der BGH Rechtsprechung grundsätzlich die Kfz.-Haftpflicht ein.

Das Juristendeutsch ist leider manchmal so kompliziert, das die Originalzitate (zB: "Veranstaltung, die der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dient") entweder irreführend sind oder die verkürzte Darstellung ("keine Zeitnahme") wieder zu Irrtümern führt. Es ist fast unmöglich, das sehr kurz zusammen gefasst so zu formulieren, das es der Großteil sofort versteht.

Zur Frage wieviele Fahrzeuge angemeldet sind, hab ich oben schon was geschrieben. Niemand kann das wohl absolut sicher sagen.

Wenn man die BGH Rechtsprechung gelesen und verstanden hat, müßten sich eigentlich mehr Leute überlegen, ihre Mühle während der Rennsaison angemeldet zu lassen. Wer niedrige Prozente und eine Teilkasko hat, hat dazu dann auch Diebstahlschutz nicht nur während der Rennsaison sondern auch, solange die Mühle abgesperrt in einem abgeschlossenen Raum steht während des Winters .

Wie es mit der Haftpflicht beim Unfall angemeldetes Fahrzeug / nicht angemeldetes Fahrzeug bei einem Renntraining aussieht, müßte ich selbst nochmal nachlesen. Steht in dem alten Fred aber auch drin, soweit ich mich erinnere. Am besten selber nachlesen, Deinen eigenen Augen wirst Du sicher mehr trauen, als mir.
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Beitrag von Stonie »

Sofatester hat geschrieben:Woher weißt Du das ? Schon mal ne Umfrage gemacht ?

Woher siehst Du das zB. bei meiner Kiste, wenn sie so wie im Forumsrenneisen 2011 Fred (#197, nur noch mit den richtigen Felgen und bt003 racing drauf) im Fahrerlager vor Dir steht, ob die zugelassen ist ?
Wieso muss ich das dem Motorrad ansehen? Bei deiner Guzzi mit Hängetitten hatte ich übrigens die Vermutung, dass sie angemeldet ist.
Ich muss da garnicht aufs Motorrad gucken, es reicht dass ich recht viele Leute kenne und oft in Fahrerlagern unterwegs bin. Meistens sind die Motorräder nicht angemeldet.
Wieso auch? In vielen Fällen ist das nichtmal möglich!

Du gehst davon aus, dass der Großteil der Leute ein Straßenmotorrad zuerst anmeldet, und es dann auf Rennstrecke umbaut.
Aber was ist mit den Leuten, die sich direkt ein Rennmotorrad aufbauen?
Die Leute, die sich ein fertiges Rennmotorrad kaufen?
Und dazu noch die Leute, die ihr Motorrad abmelden, weil sie überzeugt sind, nicht mehr auf der Straße zu fahren.
Denke logisch nach und du kommst zu einem ähnlichen Ergebnis :wink:


Und selbst, wenn es schlussendlich nicht auf die Zeitnahme an sich ankommt, sondern um die Platzierung beim Quali oder im Rennen, die meisten Trainings sind mit Rennen und Quali!
Mittlerweile sogar die Eintagestrainings von Speer am Hocken.
Bei Mehrtagestrainings sowieso.
Da musst du dir nur den Terminkalender anschauen und das mal hochrechnen.
:wink:
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Beitrag von kontrast »

steht in den versicherungsbediungen einer kfz haftpflicht nicht auch drin das das fahrzeug im strassentauglichen (tüv) zustand sein muss?
die meisten rennmotorräder hätten nach spätestens 2 jahren auch keinen gültigen tüv mehr wenn die prüfer nicht alle hühneraugen mit zudrücken.

wie das ein schadensfall dann bewertet wird wenn die ein gutachter vorbei schicken wissen wir ja alle.
die kfz haftpflicht wird auf der rennstrecke wohl nur greifen wenn man mit stvo reifen, bremse, verkleidung usw. gefahren ist.
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Beitrag von Lutze »

Sofatester hat geschrieben:@Lutze: Du liegst ähnlich falsch. Alle "großen" Renntrainingveranstalter bieten laufend Trainings an, die nach der BGH Rechtsprechung die Kriterien für eine Eintrittspflicht der Kfz.-Haftpflicht erfüllen.
such mal bei Speer oder Prospeed Termine ohne Rennen/Quali oder selbst Hafeneger vor kurzem eher noch Einsteigertrainings inzwischen nahezu immer mit Rennen.

Aber selbst das ist unwichtig. Was sagt den der Jurist dazu das ich ein Fahrzeug bewege welches nicht dem in Versicherungsvertrag angegebenen Modell entspricht? Die Fahrzeuge sind wie sie auf der Rennstrecke gefahren werden nicht zulassungsfähig. Meiner Meinung nach begehe ich offensichtlich Betrug, wenn ich mir für dieses Fahrzeug welches bei mir nicht einen Meter öffentliche Straße gesehen hat , an dem jegliche für den Betrieb auf öffentlichen Straßen notwendigen Bauteile fehlen, einen Versicherungsvertrag erschleiche. Das Fahrzeug entspricht einfach nicht dem versicherten wie kann ich da eine Deckung erwarten? Der Vertrag schließt auch nicht Fahrten um die es hier geht ein.
Was immer du auch für ein BGH-Urteil ansprichst, es dürfte so schwammig sein wie nur irgendwas. Was denkst du wie lange es dauert bis es ein neues gibt wenn jetzt plötzlich nach jedem Wochenende die Versicherungen mit Ausgleichsforderungen überschwemmt werden? Am letzten Wochenende kommt da einiges zusammen.
Wie lange soll es denn dauern bis da ein Schaden beglichen wird?
Selbst bei sehr klaren Schadensfällen im öffentlichen Bereich wird um wenige tausend Euro über Jahre prozessiert und du meinst da zahlt irgendeine Versicherung mal eben kurzfristig irgendwas aus? Soll ich da mit meinem Zündkumpel einen Streit vor Gericht ausfechten, wir haben ja beide Haftpflicht?

Ich weiß es gibt Fälle in denen gezahlt wurde, sogar Kaskoschäden ohne Fremdeinwirkung wurden gezahlt, es gibt vermutlich aber mehr in denen niemand zahlt.

Könntest du irgend jemand garantieren das die Kohle bei ihm auf dem Konto landet, möglichst noch mittelfristig das nicht die Erben damit glücklich werden? Bürgst du dafür mit deinem Privatvermögen wenn du dir doch so sicher bist?
In meinen Augen handelt es sich um Versicherungsbetrug was hier grad angestrebt wird.
Das gilt nicht für Fahrzeuge die tatsächlich im Mischbetrieb laufen und die mal ein einfaches Instruktorentraining oder Perfektionstraining besuchen(ohne Quali ohne Rennen). Selbst da wird aber ein Anspruch nicht einfach durchzusetzen sein.
Aber um nochmal auf den Forumsnamen zurück zu kommen Racing4Fun, das hat was mit erhöhtem Risiko gegenüber dem Stvo-Bereich zu tun der sicher nicht in einer Kfz-Haftpflicht abgedeckt ist.
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Sofatester hat geschrieben: Aus dem Grund ist der obige Vergleich von Prinzessin Horst auch der Vergleich zwischen Äpfeln und Raketenwerfern.

Hobby-Fussballspieler müssen keine gesetzlich zwangsweise verordnete Haftpflichtversicherung vorweisen und es gibt im Gegensatz zur "Renntraining-Rechtsprechung" des BGH eben dafür nicht die in der BGH Entscheidung genannten Ausnahmen von der Annahme eines stillschweigenden gegenseitigen Haftungsausschlusses. Hier wird munter an der Sache vorbei diskutiert und gefühlt 21 verschiedene Dinge in einen Topf geworfen, anstelle sich mal schlau zu machen, um was es eigentlich geht.
Wie so oft wird Strassenbetrieb mit Sportbetrieb verwechselt.

Hobby-Fußballspieler benötigen keine obligatorische Haftpflicht, ebensowenig, wie Hobby-Motorsportler.
Das Sportgerät des Fußballers ist der Ball, das Sportgerät des Motorradsportlers ist das Motorrad. Als Sportgerät braucht es keine Haftpflicht.

Lediglich der Teilnehmer am öffentlichen Strassenverkehr benötigt eine, sofern er sich mit einem KFZ dort bewegt.
Mit Motorsport hat das freilig wenig zu tun.

Die eventuell vorhandene Haftpflicht eines Motorrads, das als Sportgerät bewegt und benutzt wird, kann alleine schon durch den Haftungsverzicht ausgehoben werden. Dieser Haftungsverzicht ist aber für eine ordnungsgemäße Durchführung einer Sportveranstaltung nötig (siehe DMSB).

Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage weiter oben im Fred.
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Beitrag von Spatz »

Hallo hübsche Prinzessin,

gibt es für uns redliche Aufzünder eine Versicherung, welche ...
a) im Falle eine verschuldeten Unfalles, den Gegner zumindest körperliche Schäden "wiedergutmacht"?
b) für nicht zugelassene Sportgeräte gilt auch bei Fahrten mit Zeitmessung
c) bezahlbar ist

Oder einfach ausgedrückt: Mir persönlich wäre es ein Jahresbeitrag von ca. 100 EUR wert, mich zumindest gegen klagewütige Aufzünder wehren zu können.

Was ich nicht möchte: Das dem möglichen Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet werden, so nach dem Motto: Sag Du hast mich abgedrängt und Deine Versicherung bezahlt x% vom Mopped-Schaden.

Allerdings, wenn ich wirklich - unbeabsichtig - jemanden anderen körperlichen Schaden zu füge, dann gehört das zumindest ausgeglichen - soweit dies möglich ist.
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Beitrag von J@K »

Spatz hat geschrieben:Hallo hübsche Prinzessin,

gibt es für uns redliche Aufzünder eine Versicherung, welche ...
a) im Falle eine verschuldeten Unfalles, den Gegner zumindest körperliche Schäden "wiedergutmacht"?
b) für nicht zugelassene Sportgeräte gilt auch bei Fahrten mit Zeitmessung
c) bezahlbar ist

Oder einfach ausgedrückt: Mir persönlich wäre es ein Jahresbeitrag von ca. 100 EUR wert, mich zumindest gegen klagewütige Aufzünder wehren zu können.

Was ich nicht möchte: Das dem möglichen Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet werden, so nach dem Motto: Sag Du hast mich abgedrängt und Deine Versicherung bezahlt x% vom Mopped-Schaden.

Allerdings, wenn ich wirklich - unbeabsichtig - jemanden anderen körperlichen Schaden zu füge, dann gehört das zumindest ausgeglichen - soweit dies möglich ist.
Sowas wäre gut
Je früher man zurückfällt,
desto mehr Zeit hat man
zum Aufholen!!!

Mit Motorsportlichen Grüßen
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Beitrag von Prinzessin Horst »

So möge er auf meiner Heimatseite stöbern.
Ach was... ich helfe ihm ein bißchen: http://www.sportvers.de/index.php?id=34
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Beitrag von AndiGixxer »

Spatz hat geschrieben:Hallo hübsche Prinzessin
Eigentlich kannst Du mit dieser Anrede nicht unseren Horst meinen.... :twisted:
Lieber den Spatz in der Box als die Taube auf dem Dach
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