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Absicherung

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von LD »

also falls du das noch finden solltest wär ma interessant wenn du den Link hier reinstellst
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Beitrag von Child »

Im I-net find ich es net mehr...

Um es kurz zu machen... Einziger Streitpunkt: Rennveranstaltung oder Sicherheits- bzw Renntraining...

Falls Renncharakter vorliegt-> kein Vers.schutz
wenns es als Trainning angesehen wird-> Vers.schutz...

Was jetzt nun genau eine Rennveranstaltung ausmacht und was nicht, weiß ich auch nicht. Hierbei müssen sich die Gerichte einigen!!!
*Der Gedanke etwas nicht zu riskieren, ängstigt mich zu Tode*
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Child hat geschrieben: Was jetzt nun genau eine Rennveranstaltung ausmacht und was nicht, weiß ich auch nicht. Hierbei müssen sich die Gerichte einigen!!!
Tja... eben das ist der Witz.

Man kann natürlich viel bestätigen, wenn man im Vorhinein weiß, dass es Auslegungssache ist.
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Beitrag von Child »

Beim dem Schreiben der Vers. waren aber
1. Qualifings
2. Startplätze
3. Platzierungen oder Ehrungen entscheidende Faktoren... welche den Renncharakter eben bestätigen oder net...
*Der Gedanke etwas nicht zu riskieren, ängstigt mich zu Tode*
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Beitrag von speedstefan »

Nochmal zur Haftpflicht: Ein wie auch immer gearteter Schaden, den du einem anderen mit dem Moped zufügst, übernimt die Kfz-Haftpflicht. Das kann auch keine andere Haftpflicht, denn dann tritt immer die benzinklausel in Kraft. Ausserdem wehrt die Haftpflicht auch unberechtigte Ansprüche ab und ist so auch eine Art Rechtsschutzversicherung. Alles andere sind Legenden.
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Beitrag von Prinzessin Horst »

speedstefan hat geschrieben:Das kann auch keine andere Haftpflicht,...
Doch, eine kann ;)
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Beitrag von tomlang »

@ Horst: Wenn ich die Aussagen hier richtig verstehe, verhält es sich mit der Haftpflicht gegenüber Dritten so:

a) zugelassenes Motorrad & Rennstreckentraining ohne Rennen = Versicherungsschutz über die KFZ-Haftpflicht o.k., weil "Training"
b) zugelassenes Motorrad & Zeittraining oder Rennen = kein Versicherungsschutz über die KFZ-Haftpflicht, weil "Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten"
c) nicht zugelassenes Motorrad = generell kein Versicherungsschutz über die KFZ-Haftpflicht.

Im Falle von b) und c) ist also der Abschluss der speziellen Rennstreckenhaftpflicht sinnvoll, im Falle von a) eher Luxus, um sich möglichen Ärger mit Regressforderungen der eigenen Haftpflicht zu ersparen. Je nach Art und Ort der Veranstaltung ist die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ärgers aber groß.

Richtig?

Freundliche Grüße Thomas
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Eine pauschale Beantwortung ist nicht möglich, weil sich jeder Versicherer potenziell anders verhält.

Grundsätzlich gilt:
Fast alles, was mit dem Thema Rennstrecke zu tun hat, ist für einen Standardversicherer ein rotes Tuch.
Dementsprechend ist auch die Beurteilung zur Schadensregulierung.
I.d.R. wird ein normaler Versicherer zunächst geraume Zeit benötigen, um die Rechtslage zu klären.
Finden sich dann Anhaltspunkte, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten, wird abgelehnt und zur Not vor Gericht gestritten.
Das kann extrem langwierig sein und mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden sein.
Im schlimmsten Fall ist die Ablehnung wirksam und man sitzt auf einer Schadenersatzklage, wobei dann alles noch einmal von vorne losgeht, nur ist man diesmal selbst der Angeklagte und nicht mehr der Versicherer.

Achtet darauf, nicht auf Stammtischpalaver reinzufallen.
Es zählt nicht die Ansicht des Stammtisches sondern die Auslegung des Versicherers und im Streitfall, die Ansicht des Richters.
Halbwissen und Schlaumeier gibts im Internet zuhauf, hier kann der Glaube an solches Halbwissen bedrohliche Konsequenzen bekommen.

Man muß das Pferd von der anderen Seite aufzäumen:
Erst, wenn einer Versicherung die Möglichkeit zur unterschiedlichen Auslegung genommen wird, wird es eindeutig.
Deswegen suche ich dach Konzepten, die eindeutig sind.
Eindeutigkeit lassen sich Versicherer aber gern bezahlen.
Im Schadenfall machts aber Sinn.
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Beitrag von elleduc »

Prinzessin Horst hat geschrieben: Im Schadenfall machts aber Sinn.
Und DAS ist das einzige worauf es ankommt. Mein Reden :wink:
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Beitrag von speedstefan »

Man könnte natürlich auch in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen. Da stehen die versicherten Risiken und auch die Ausschlüsse drin. Und die muss einem der Versicherer ja auch aushändigen. Ist aber vielleicht für den einen oder anderen eine mühsehlige Leküre... :idea:
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