Einige Antworten haben ja schon ein paar wertvolle Tipps gebracht aber ich möchte die Gelegenheit mal nutzen, ein wenig Licht in das teils doch sehr dunkle Halbwissen einiger Mitglieder zu bringen:
1. Haltet Straf- und Zivilrecht auseinander! Wenn jemand den Verdacht hat, dass eine Straftat begangen wurde, so steht es ihm frei, diese zur Anzeige zu bringen. Die Polizei ist dann dazu verpflichtet, die Anzeige entgegen zu nehmen. Es wird aber von keinem (!) Bürger verlangt, vorab selbst zu prüfen, ob ein Straftatbestand tatsächlich verwirklicht wurde. Dies tut ausschließlich die Staatsanwaltschaft bzw. der erkennende Richter in der Hauptverhandlung/Urteil! Der Anzeigeerstatter ist höchstens Zeuge!
2. Zivilrechtlich muss natürlich jeder selbst seinen Anspruch durchsetzen. In dem genannten Fall würde sich das Mahnverfahren anbieten, auch wenn ich dazu bei € 100,- nicht raten würde, da die Gebühren für den Bescheid und den Gerichtsvollzieher den Betrag zunächst aufzehren. Man hat zwar dann auch widerum einen Anspruch auf Erstattung gegen den säumigen Kunden, aber den kann man dann z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit usw. nicht durchsetzen.
Kurz und knapp zur aufgeworfenen Frage:
Anzeige kannste machen, Mahnbescheid solltest Du Dir nochmal überlegen. Wenn es Dir ums Prinzip und nicht ums Geld geht, dann beantrage auch den.
Hoffe geleuchtet zu haben