da würdest du grad mal NICHTS erreichen, deine etwaig vorh. RSV würde den Schaden von vornherein ablehnen, da es sich genauso verhält wie haupto schrieb und dies nichts neues ist.TeufelNo1 hat geschrieben:Dagegen angegangen bin ich damals nicht. Heute würde ich das vermutlich tun.![]()
Fahrzeuge werden mit schriftlichem Vertrag gekauft/verkauft, fertig. Notfalls einen Vorvertrag mit Unterschriften beider Parteien machen. Anzahlung ist dabei nicht mal nötig. Hauptsache beide parzteien haben was schriftliches in der Hand. mündliche verträge zu beweisen,gerade auf dem KFZ-Sektor ist schwer und da lässt sich kein Händler wirklich drauf ein.
Außerdem kann es speziell in deinem Fall sein, dass ein anderer Verkäufer des großen BMW-Händlers das Motorrad an den anderen Händler verkauft hat.
Warum BMW wegen Deiner Meinungsverschiedenheiten mit einem Motorradhändler niemals Kohle an dir verdienen soll, ist mir auch unschlüssig.
Sei mir nicht böse, aber das klingt ziemlich unreif...
Martin