*flöt* Und das ist so nicht korrekt. Als Privatmann bist zu zwar nach GGVSE von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Jedoch unterliegst du gewissen Höchstmengen:Tim hat geschrieben:Das Märchen von den 20l kommt im Kapitel nach dem Märchen mit der äußeren Fußraste.
Kannst hier in D soviel Sprit mitnehmen wie du lustig bist und Kanister hast. Müssen aber Kanister sein geeignet für den Inhalt der da drin ist. Es ist einfach nicht gesetzlich geregelt wie viel man mitnehmen darf. Hatte immer 100l mit.
Ladungssicherung, Einfuhr, Zoll, Zul. ges. Gewicht da wirds dann spannender und da muss man dann aufpassen.
Diesel 1000l
Benzin 333l
Jedoch darf man höchstens 60 l in tragbaren Kraftstoffbehältern mitführen. (Abschnitt 1.1.3.3 a ADR).
Ach ja die ADR Anforderung an die Verpackung und Ladungssicherung bleiben auch im Privatbereich bestehen.