Da hat sich der Sachverständige versehen und das Strassenverkehrsamt hat`s abgesegnet.
Bis jetzt ist noch keiner drauf gekommen. Wahrscheinlich bis zur nächsten HU.
Hmm... Braucht ein anhaenger jezt ne auflaufbremse fuer die zulassung oder muss diese nur wenn vorhanden fuer den Geschwindigkeitsbereich geeignet sein?
ThorstenGSXR hat geschrieben:Sprinter wahr nur Bespiel in meinem Fall wahr es ein Wohnmobil mit 3,2to und ein Anhänger mit 1,6to. Wenn ich die Diskusition richtig verstanden habe darf ich damit in DE 100 Fahren
Gruß Thorsten
Hi Thorsten,
dein Anhänger muss gewisse Anforderungen erfüllen, siehe Post vom Hawe.
Dann bekommst du das 100km/h Pickerl auf dem Hänger!
Nun darfst Du mit allen Zugfahrzeugen (bis 3,5t zGg), die die Gewichtsklausel für den Hänger erfüllen (Leergewicht Zugfahrzeug <-> zul. Gesamtgewicht Hänger) 100km/h fahren.
Bei einem Womo sollte das i.d.R. kein problem sein.
Mein Tango Wohnwagen ist/kann auch für die 100km/h jederzeit zugelassen weden, nur ich darf es nicht fahren, da mein Zugahrzeug zu leicht ist.
Ob du 100km/h fahren darfst oder net, muss jetzt der Fahrer selbst erkennen und entscheiden, aber immer vorrausgesetzt, der Hänger hat ein 100km/h Bapperl.
Aber in den Hängerpapieren steht nur: Ist für 100km/h zugelassen. Nix mit Mindestgewicht.
Hauptsache die 100er Plakette ist auf dem Hänger
ganz so ist es nicht. Der Hänger erfüllt demzufolge zwar die Voraussetzungen, um 100 km/h laufen zu dürfen, aber nur im Verbund mit einem Zugfahrzeug ab einem bestimmten Gewicht. Wenn du etwas Leichteres davor spannst, dann bist du im Fall der Falle dran. Denn das muss nirgendwo mehr stehen sondern fällt in den Verantwortungsbereich des Gespannführers.