
Kannst du im BGB nachlesen!
Besser so! Hättest vorher damit garnicht aufhören sollen!R1udi hat geschrieben:...
So, muss jetzt auch mal arbeiten![]()
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das halte ich für ein Gerücht, auch wenn ich da 3 mal lesen müsste was genau gesagt werden soll.R1udi hat geschrieben:Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über, d.h. er trägt das Risiko der Verlustes oder Untergangs der Ware (§ 447 BGB). Der Erfüllungsort ist in der Regel des Sitz (Wohnsitz) des Schuldners der Leistung. Daher hat der Käufer im geschilderten Fall keinen Schadensersatzanspruch, schon gar nicht gegen den Spediteur, sonst wäre die Regelung ja überflüssig. Wer die Gefahr des Untergangs trägt muss auch mit den Konsequenzen des Untergangs fertig werden. Er hätte die Ware abholen, einen Spediteur mit der Abholung beauftragen oder aber auf einen versicherten Versand bestehen können. Der Verkäufer hätte dann seinen Anspruch gegen den Versicherer an den Käufer abtreten können und gut wär's gewesen.
Shit happens![]()
Nur meine Meinung (bin kein ausgebildeter Rechtsverdreher)
Gruß
Rudi
Wann hast du die Erfahrung gemacht? Persönlich? Ich verschicke mehrere 1000 Pakete mit DHL/Post im Jahr. Da kommt wenn auch selten schon mal was weg. Nachforschungsantrag muß immer ich stellen und kann angeben ob die verlustig gegangene Sendung bei auffinden zu mir zurück oder zum ursprünglichen Empfänger geliefert werden soll. Geht in der Regel zu mir zurück da ich bereits Ersatz geliefert habe. Bleibt die Sendung verlustig wird das Geld auf das von mir angegebene Konto zurückerstattet. Da könnte theoretisch auch der Empfänger der Ware angegeben werden, nur dreht der mir den Kragen um wenn ich ihm erzähle das er sich 2 bis 8 Wochen gedulden soll.Psyco hat geschrieben: und genau so läuft es bei der Post nicht.
Zumindest so meine Erfahrung. Der Käufer wird entschädigt.
tun wir mal so als wenn das die Wahrheit wäre. Dann hätte der Verkäufer mit Einlieferungsbeleg und korrekter Adresse erstmal alles richtig gemacht. Auch der Käufer hätte alles richtig gemacht mit Bezahlung und Übermittlung der richtigen Zieladresse.Mr.Altenberg hat geschrieben:DPD hat an eine falsche Adresse geliefert dort hat jemand die Reifen angenommen und scheinbar auch unterschrieben
seitdem versucht DPD wohl die Reifen dort wieder abzuholen trifft aber scheinbar niemanden an
oder so ähnlich .....
....das mit der Abstellgenehmigung würde ich niemals machen. Solltest du deine ASG erteilt haben und die Ware ist nicht da hast du keine rechtliche Handhabe und bezahlst evtl Reifen die du nie bekommen hast.Mr.Altenberg hat geschrieben:ENTWARNUNG : Die Reifen sind Heute eingetroffen![]()
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was jetzt in erster Linie an der ganzen Sache schlecht gelaufen ist war die KOMMUNIKATION
zwischen Käufer und verkäufer
Und natürlich DPD mit iherer lieferung an eine falsche Adresse
Was ich mir für die Zukunft wünschen würde : das der Verkäufer nach Zahlungseingang
den Versand mit angabe der Sendungsnr. und dem Versdandunternehmen bestätigt
Dies ist ganz wichtig um zb VOR der Zustellung online eine Abstellgenemigung usw. zu erteilen![]()
Eine kurze Mail an den Verkäufer das alles eingetroffen ist ist auch ganz nett ....
Und zuletzt wenn etwas verkauft ist einfach mal die Anzeige löschen ich weiss nicht wie oft ich Leute angeschrieben habe nur um zu erfahren das alles weg ist ...........![]()
gruss