Der CA ist doch noch ein kleiner Studendekopp, da denkt man man ist der größte und schlauste den es gibt. In Wirklichkeit ist man noch ein kleiner Pillemann der noch nix erlebt und geleistet hat im Leben. Aber das weiss man erst 10 bis 15 Jahre später. Bei CA kommt dann noch die Pubertät dazu die einfach nicht aufhören will (siehe auch Pickel) oder erst sehr spät begonnen hat.
PS: Mit dem Spruch vor Gericht "Mir geht es ums Prinzip ..." hat man gleich vor jedem Richter verloren. Aber das kann er ja noch nicht wissen (siehe oben).
Würde aber an deiner Stelle gleich auf Nummer sicher gehen und eine renommierte, international tätige Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt internationales Vertragsrecht, Transport- und Schifffahrtsrecht beauftragen. Bei 104 EUR Streitwert öffnen sich da bestimmt alle Türen. Und dann natürliche die Angelegenheit gleich nach Dover tragen, direkt in die Zentrale der Macht. Zittern sollen sie vor dem Zorn des Gerechten, diese profitgeilen Fährmannsknechte!
Du bist eine elendige Memme und Bausparer! Nimms wie ein Mann und heul hier nicht seitenlang rum. Schreib die 104 Euro ab. Werden nicht die letzten sein. Das Leben ist nunmal nicht gerecht und die Regeln auf dem Schiff macht P&A und nicht du altes Pickelgesicht.
Gründe doch ne eigene Schifffahrtslinie und räum den Smartfuzzis Sonderkonditionen ein, kann doch nicht so schwer sein.
Mann!
Und schon wieder lieg ich am Boden...... Ein schöner Tag......... Danke!!
In den englischen AGB steht auch AND und nix anderes...
UND oder MIT ist in diesem Fall egal, da ein Hänger schlecht ohne Zugfahrzeug auf die Fähre kommen kann.
Mein Nachbar ist Richter, der gibt mir recht, gehe morgen zum Anwalt und werde mehr wissen.
Gruß,
Christian
so sind sie ....unsere Ossis.....
Rechtschutzversicherungen sollten verboten/abgeschafft werden. Rennen die Leute wieder wegen solch einem Schmarrn zum Anwalt und irgendwer muss dafür auch noch tätig werden, um es zu bezahlen.
Hast ja grds. recht, dass AGB verständlich formuliert werden müssen und im Zweifel gegen den Ersteller auszulegen sind.
Bei Dir ist aber (wieder) der Wunsch Vater des Gedanken. Für mich ist die Formulierung eindeutig.
Daraus, dass es einmal funktioniert hat, wirst Du sicherlich kein Gewohnheitsrecht herleiten können.
Wie schon andere schrieben, freu Dich über das gesparte Geld beim vorletzten mal und trag alles weitere wie ein Mann und nicht (wie bisher) wie eine Memme.
In den englischen AGB steht auch AND und nix anderes...
UND oder MIT ist in diesem Fall egal, da ein Hänger schlecht ohne Zugfahrzeug auf die Fähre kommen kann.
Mein Nachbar ist Richter, der gibt mir recht, gehe morgen zum Anwalt und werde mehr wissen.
Gruß,
Christian
so sind sie ....unsere Ossis.....
Rechtschutzversicherungen sollten verboten/abgeschafft werden. Rennen die Leute wieder wegen solch einem Schmarrn zum Anwalt und irgendwer muss dafür auch noch tätig werden, um es zu bezahlen.
Hast ja grds. recht, dass AGB verständlich formuliert werden müssen und im Zweifel gegen den Ersteller auszulegen sind.
Bei Dir ist aber (wieder) der Wunsch Vater des Gedanken. Für mich ist die Formulierung eindeutig.
Daraus, dass es einmal funktioniert hat, wirst Du sicherlich kein Gewohnheitsrecht herleiten können.
Wie schon andere schrieben, freu Dich über das gesparte Geld beim vorletzten mal und trag alles weitere wie ein Mann und nicht (wie bisher) wie eine Memme.
Gruß
was soll denn das jetzt.... überlege mal was du geschrieben hast!!!