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Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von ca »

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Zuletzt geändert von ca am Samstag 29. November 2008, 23:35, insgesamt 1-mal geändert.
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  • beejot Offline
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Beitrag von beejot »

ca hat geschrieben:Hallo!

Ich habe meine Fährüberfahrt Online gebucht, 44 Euro hin und zurück, habe nur PKW gebucht da in den AGB folgender Passus steht:


Fahrzeuge und Anhänger/Wohnwagen mit einer Länge von mehr als 6 Metern
und/oder Höhe von mehr als 1.83 Metern müssen zum Zeitpunkt der Buchung
zusammen mit allfälligen Dachgepäckträgern, Fahrrädern etc. angegeben werden.


Nun wurde ich in Calais gezwungen 104 Euro extra zu zahlen da ich an meinem Smart einen Hänger dran hatte.
Länge Smart: 2,50m
Länge Hänger: 2,92m
Gesamtlänge: 5,50m

Natürlich habe ich auf die AGB verwiesen, jedoch kein Erfolg, mußte dann zahlen sonst hätten die mich nicht rüber gelassen, jetzt habe ich mich beim Kundenservice beschwert und folgende Antwort erhalten:

Sie verweisen nach unsere allgemeine Bedingungen, Punkt 2-(i):
Dies bedeutet nicht dass das Fahrzeug inkl. Anhänger/Wohnwagen ist, sondern
separat gelesen werden muss. Also wenn Fahrzeuge (Pkw, Minibus usw), Anhänger
und Wohnwagen länger als 6M sind und höher als 1.83M müssen dann kann ein
Aufschlag verlangt werden.



Ich bin mir 100% sicher das ich recht habe oder was meint Ihr?

Fahrzeuge UND Anhänger/Wohnwagen ist doch eindeutig formuliert oder?

Gruß,
Christian
Da müßte dann Fahrzeug mit Anhänger stehen Christian.. ich lese aus dem Passus oben Einzelfahrzeug/Hänger einzeln heraus.
"Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist."
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Beitrag von Prinzessin Horst »

Du hast absolut keinen Ärger mehr mit den AGBs, wenn Du Dir ein erwachsenes Auto und einen erwachsenen Anhänger kaufst.

Dann gibts keine Diskussionen mehr 8)

P&A ist Deine Beschwerde ziemlich egal.
Mich wundert es, dass Du überhaupt eine Antwort bekommen hast.
Willst Du wegen den paar Euro klagen?
Selbst wenn Du es tust, die Stelle der AGBs ist auslegbar, die Aussicht, dass Du Erfolg hast, gering.

Befolge meinen Rat 8)
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Beitrag von ca »

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  • hans rdk Offline
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Beitrag von hans rdk »

Hör auf die Prinzessin .
Beim nexten mal mus du noch "Mindermengen Zuschlag " zahlen :lol: :lol:
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Beitrag von Dinner »

naja, macht ja eigentlich kein Sinn, dass man für ne S-Klasse mit 5,5m und 1,9 tonnen 44 euro bezahlt, für nen smart mit hänger aber 148... :roll:
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Beitrag von ca »

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  • hans rdk Offline
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Beitrag von hans rdk »

Jip aber es bleibt ein " Auto mit Anhänger " also ein Gespann und kein solo Fahrzeug
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Beitrag von Lutze »

wenn der Hänger eine 100kmh-Zulassung hätte wären wieder 100€ erlassen worden :)
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Beitrag von Thommes »

vorher fragen....dann is man nachher schlauer....
lebe für nichts oder stirb für etwas......
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