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!!! Achtung, Betrüger auf freiem Fuß !!!

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Beitrag von Sofatester »

Beide vorhergehenden Beiträge sind ziemlich Fehler gespickt.

@schreiner: Du redest von "Sammelklage" mit Mitgeschädigten. Also von Zivilrecht. Konkret mit Rückforderung der gezahlten Beträge und ggf. weitergehendem Schadensersatz Das hat nun überhaupt gar nix mit "einsitzen" zu tun oder mit einer Strafanzeige. Das ist Strafrecht, also ein ganz anderes Paar Schuhe.

Bei der Strafanzeige darauf achten, dass man als Geschädigter von einer evtl. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft benachrichtigt wird und auch das man das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft mitgeteilt bekommt.
Dann kann später u.a. der eigene Anwalt Akteneinsicht erhalten, zum Gang des Verfahrens Stellung nehmen und bei einer evtl. Einstellung des Verfahrens auch Beschwerde einlegen. Und er kann das Ermittlungsergebnis für seine Zivilklage auf Rückerstattung des Geldes verwenden.

Wobei man in diesem Fall evtl. anders vorgehen und die Zivilklage vorziehen sollte. Weil es nämlich bei klarer Sachlage wie offenbar hier im Strafverfahren für den Täter wesentlich darum gehen wird, seine "Bemühungen" um Schadenswiedergutmachung nachzuweisen, also seine Rückzahlungen an die Opfer. Tut er das nicht, sollte man einen Titel haben, um vor der Strafverhandlung gegen den Täter schon vollstrecken zu können.

Bei klarer Sachlage wie hier wird es für den Täter das wohl beste Mittel sein, möglichst viel + möglichst bald an die Opfer zurück zu zahlen, um eine mildere Strafe zu bekommen.

Umgekehrt wird es für ihn sehr schlecht aussehen, wenn es bei seiner Strafverhandlung schon einen Titel (zivilrechtliches Urteil) gegen ihn gibt, dem er nicht nachgekommen ist und auch eine Zwangsvollstreckung nichts brachte.

Das wäre zusätzlich dazu, dass der Typ offenbar während einer laufenden Haftstrafe aus dem offenen Vollzug neue gleichartige Taten beging, ein wesentlicher Anlass für eine ganz knackige Strafe ohne Bewährung und ohne Vollzugserleichterungen. Jedenfalls in Bayern. In NRW zweifle ich, nach Erfahrung mit ein paar Fällen, mittlerweile an fast Allem.

@totto: Egal wie, angesichts der Tatsache, dass es für solche Forderungen aus einer Straftat nicht mal in einem Insolvenzverfahren eine Schuldbefreiung gibt, würde ich mich in so einem Fall niemals auf Almosen à la 5€ einlassen.
Zuletzt geändert von Sofatester am Dienstag 13. Oktober 2009, 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
  • Totto Offline
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Beitrag von Totto »

Ich sag ja nur was der Anwalt raten wird, sobald er merkt bei dem können wir nix pfänden.
Um zu Vollstrecken brauchst du keinen Titel, sondern nur nen Urteil.
Den Titel mußt du extra beantragen und bezahlen und kannst dann versuchen in Jahrzehnten einzutreiben.
Problem ist nur das so Typen genau wissen was se tun. Also direkt im Knast gelernt haben wie man den Staat austrickst. Also kannste den an die Wand hängen.
Und mit dem neuen Gesetz das man nach 7 Jahren schuldenfrei ist, meine ich hatte mein Anwalt mir gesagt, das viele diese Möglichkeit nutzen können um auch gegen Titel in Zukunft abgesichert zu sein. Aber das weiß ich nicht mehr genau...
In Deutschland bist echt ohne Camorra Hilfe der Gearschte.
Mit dem richtigem Dreh hat man das magische Arbeitsgerät im Griff. ;-)
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Beitrag von Sofatester »

Totto hat geschrieben:Ich sag ja nur was der Anwalt raten wird, sobald er merkt bei dem können wir nix pfänden.
Nö, in der Situation vernünftiger Weise gerade nicht. Allerdings weiß man nie, es soll ja auch unvernünftige Anwälte geben und außerdem gilt sowieso immer der Spruch: 3 Juristen- 5 Meinungen. :lol:
Totto hat geschrieben:Um zu vollstrecken brauchst du keinen Titel, sondern nur nen Urteil. Den Titel mußt du extra beantragen und bezahlen und kannst dann versuchen in Jahrzehnten einzutreiben.
Woher hast Du denn den Unsinn ? Vergiß das mal schnell wieder.
Wobei Du vielleicht sogar das Richtige meinst, aber es völlig falsch rüber bringst und falsche Ausdrücke verwendest. Falls Du das noch nicht mit bekommen hast: Ich bin nicht arrogant, ich mache das nur seit 1 1/2 Jahrzehnten beruflich.
Totto hat geschrieben:Und mit dem neuen Gesetz das man nach 7 Jahren schuldenfrei ist, meine ich hatte mein Anwalt mir gesagt, das viele diese Möglichkeit nutzen können um auch gegen Titel in Zukunft abgesichert zu sein. Aber das weiß ich nicht mehr genau...
Das "neue" Gesetz stammt aus 1999 und die damals vorgesehene 7 Jahresfrist (für "Altfälle waren es damals nur 5 Jahre) wurde ebenfalls schon vor Jahren allgemein auf 6 Jahre verkürzt. Und was Dir Dein Anwalt erzählt hat, hast Du entweder komplett falsch verwurstelt oder Dein Anwalt hat Dir das nicht richtig erzählt oder nicht richtig erklärt.
Siehe ein paar Beiträge vorher.
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Beitrag von Sofatester »

Nur für die , die es interessiert:

Um einen Titel zu bekommen braucht man nur Z-SAU !
Und um zu vollstrecken nur TKZ !

:wink:
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Beitrag von mb-race »

Also ich glaube, das ich in Zukunft nicht mehr mit Anzeige usw. reagiere....sondern Sergej und Ivan können sich was dazu verdienen! :wink: In Deutschland bist du das Opfer und bleibst es auch nach der Verhandlung! Also was bleibt einen weiter übrig!
Darf ich auch mal....gib mal her....los gib her....oh....sorry....kaputt

nicht mb-race....sondern mb-spiele
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Beitrag von Totto »

Sofatester Ja komm sei mal nicht so kleinlich. Ich bin selbstverständlich kein Jurist, sondern Schlosser. Aber ich weiß doch was ich erlebt habe. Ich will dich in keiner Weise angreifen! Ey Motorradkumpels!

Mag sein das ich die Fachbegriffe nicht richtig anwende und die aktuellen Fristen nicht kenne, aber ich habe keinen Titel erworben und habe Geld eintreiben lassen. Die Rechtsschutzversicherung hat das ganze bezahlt, weil es nen gültiges Urteil wegen Betruges gab.

Hätte ich nen Titel gewollt, hätte ich zahlen müssen. Ich schätze mal die Kosten und die Bearbeitung. Das war so um 2005.
Selbst der Richter hat mir geraten das ich das lassen soll. Da es höchstwahrscheinlich eh nur für das Klo ist...

Ich lese auch gerne deine Verbesserungen!
Mit dem richtigem Dreh hat man das magische Arbeitsgerät im Griff. ;-)
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Beitrag von Sofatester »

Hallo Totto, lag ich doch richtig, dass Du wohl das Richtige meintest, aber das völlig schief ausgedrückt hast. Alles locker, kein Problem. Dafür ist jeder Profi in seinem Bereich, was meinst Du, wie viele Sachen ich nur mit viel Mühe vermurksen kann, die Du wahrscheinlich im Schlaf perfekt erledigst. :wink:

Aber total schief formuliert war es trotzdem. Ganz kurz und etwas vereinfacht: Ein (zivilrechtliches) Urteil IST ein Titel. Wahrscheinlich meinst Du aber das STRAFurteil gegen den Betrüger. Das ist natürlich KEIN Titel, den man vollstrecken kann.

Dafür hätte man ein Adhäsionsverfahren betreiben können (macht aber aus bestimmten Gründen kaum einer) oder man erhebt KLAGE gegen den Betrüger oder veranlasst einen Mahn- und dann einen Vollstreckungsbescheid.

Oder man schnappt sich den Betrüger, und lässt ihn beim Notar ein beurkundetes Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung unterschreiben

Ein Vollstreckungsbescheid, ebenso wie eine Notarurkunde oder ein Urteil SIND jeweils TITEL.

Macht man eine Klage, bekommt man ein Urteil (also einen Titel) über die gestellten Anträge mittels der Behauptung eines Sachverhalts und der dafür gestellten Beweismittel.
Die Beweismittel sind die sogenannte Z-SAU :lol: (Zeugen, Sachverständige, Augenschein und Urkunden)

TITEL kann man vollstrecken lassen, wenn auf den Titel eine sog. KLAUSEL (das ist der sinngemäße Text "vollstreckbare Ausfertigung wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt") aufgestempelt wird (macht bei Urteil das Gericht ohne Extra-Kosten, bei Notarurkunden der Notar, der Vollstreckungsbescheid enthält die Klausel bereits) und wenn man dann den Titel an den Gegner ZUSTELLEN läßt.

Das hab ich oben mit der Abkürzung "TKZ" gemeint (das heisst: TITEL-KLAUSEL-ZUSTELLUNG)

Dann kann man VOLLSTRECKEN, als Wegnahmevollstreckung über den Gerichtsvollzieher oder zB. auch als Pfändung des Lohns beim Arbeitgeber oder von Guthaben und verfügbaren Salden auf Konten bei Banken usw.

Nur nebenbei: In Österreich heisst der Gerichtsvollzieher übrigens "Exekutor". :lol:

Wenn dabei nix rumkommt, läßt man den Heini die Eidesstattliche Versicherung ablegen, wo er auch ein detailliertes Vermögensverzeichnis abgeben muss. Ist das unvollständig oder falsch, geht der Kerl alleine dafür in den Knast, erst recht wenn er vorher schon wegen Betrugs verurteilt wurde. Kann man mindestens alle 3 Jahre machen.

Die Kosten für die Zwangsvollstreckung sind lächerlich niedrig im Vergleich zu den Kosten, die man mitunter in die Sache rein stecken muss, um einen Titel (s.o.) zu kriegen.

Der Hammer ist aber, dass Du das offenbar nicht durchgezogen hast, obwohl eine Rechtsschutz bestand. Hört sich auch so komisch und merkwürdig an wie Deine komische Schilderung. Offenbar hat dir das nie einer verständlich erklärt. :cry: Das wäre natürlich niemals Dein Fehler.

Die Entscheidung, ob es besser ist, eine Sache auf sich beruhen zu lassen oder durch zu ziehen, ist immer eine unsichere Prognose. Keiner weiß vorher, was wann wie raus kommt.

Aber wenn man die Sache nicht richtig innerlich abhaken kann, sollte man sie eher doch durchziehen. Und dann (jedenfalls meistens) nach A auch B sagen.

So hoffe mal, das war gut verständlich und nicht zu langweilig.
Grüße
Lars
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Beitrag von Totto »

Wenn dabei nix rumkommt, läßt man den Heini die Eidesstattliche Versicherung ablegen, wo er auch ein detailliertes Vermögensverzeichnis abgeben muss. Ist das unvollständig oder falsch, geht der Kerl alleine dafür in den Knast, erst recht wenn er vorher schon wegen Betrugs verurteilt wurde. Kann man mindestens alle 3 Jahre machen.
Ja genau, das hat der Heini gemacht.
Mein Anwalt sagte mir ich soll jetzt nen paar Jahre warten und dann nochmal versuchen.
Das mit dem Titel haste gut erklärt - so gut das ich nun gar nicht wer weiß wat läuft und wat mein Urteil ist. :lol:
Ich dachte ich muß nach dem Urteil einen Titel beantragen oder kaufen oder sowas. So wurd´s mir jedenfalls erklärt... Auf jeden fall nicht nur nen Stempel oder sowas...
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Beitrag von Sofatester »

Viel Glück bei der Sache weiterhin :!:
Und viel Glück auch den anderen hier mit diesem Typen 8)
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Beitrag von schumacheru »

Auch wenn Juristendeutsch harte Kost ist: Das hast Du alles schön erklärt.
Gut, dass da auch mal was sachlich korrektes eingebracht wurde, denn diese schnell und schmissig hingetippten Drohgebärden, die allerdings auch irgendwo verständlich sind, bringen einen ja auch nicht weiter wenn man aus so einerm Fred wenigstens etwas lernen möchte, damit man nicht selber mal in so eine Situation reinrutscht.

Aber in einem wurde ich beim Mitlesen mal wieder bestätigt: Es war eine gute Entscheidung, vor vielen Jahren ein Abi abgelegt zu haben, das ein Jurastudium aufgrund numerus klausus unmöglich gemacht hätte :lol:

Erleichterte Grüße

Uli :shock:
The difference between men and boys is the price of their toys

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