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Herstellergarantie futsch bei Fahrt auf dem Kringel?!

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Puude »

hi
bei yamaha siehts so aus:
Yamaha Garantiebedingungen.

§3 Absatz d )

Ansprüche aus der Garantiezusage sind ausgeschlossen , wenn der ursächliche Schaden in ursächlichem Zusammenhang damit steht das ,

.... das Fahrzeug bei Fahrveranstaltung mit Renncharakter oder den dazugehörigen Übungsfahrten eingesetzt wurde....
mfg Puude
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Beitrag von Solli »

Jörg#33 hat geschrieben:
Jörg#33 hat geschrieben:Habe gerade mal in die Garantiebedingungen meiner neuen Diva (Duc 848) geguckt:

"Die Garantie erlischt jedoch, wenn die Motorräder bei
Rennwettbewerben eingesetzt werden."
Jörch hat geschrieben:Ducati gibt volle 2 Jahre Garantie auch auf der Rennstrecke!!
:icon_scratch :-k :icon_scratch
Spannend, gelle?!

Vielleicht unterschiedliche Möpps?
Unterschiedlicher Stand der Garantiebedingungen?
Oder einfach nur der Unterschied zwischen Wunsch und Realität ;-)
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  • triple6 Offline
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Beitrag von triple6 »

Totto hat geschrieben:Denke ein Fahrsicherheitstraining auf der Rennstrecke ist hier der schlaue Ausweg.
Da zahlt sogar die VK-Versicherung.
Das stimmt aber nicht uneingeschränkt! Der Versicherer kann dies ausdrücklich in den Vertragsbedingungen ausschliessen! So macht das beispielsweise die Allianz Versicherung. (zumindest in der Schweiz) :idea:
"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
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