hi
bei yamaha siehts so aus:
Yamaha Garantiebedingungen.
§3 Absatz d )
Ansprüche aus der Garantiezusage sind ausgeschlossen , wenn der ursächliche Schaden in ursächlichem Zusammenhang damit steht das ,
.... das Fahrzeug bei Fahrveranstaltung mit Renncharakter oder den dazugehörigen Übungsfahrten eingesetzt wurde....
Herstellergarantie futsch bei Fahrt auf dem Kringel?!
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
aber zum Thema Racing gehört.
Spannend, gelle?!Jörg#33 hat geschrieben:Jörg#33 hat geschrieben:Habe gerade mal in die Garantiebedingungen meiner neuen Diva (Duc 848) geguckt:
"Die Garantie erlischt jedoch, wenn die Motorräder bei
Rennwettbewerben eingesetzt werden."Jörch hat geschrieben:Ducati gibt volle 2 Jahre Garantie auch auf der Rennstrecke!!![]()
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Vielleicht unterschiedliche Möpps?
Unterschiedlicher Stand der Garantiebedingungen?
Oder einfach nur der Unterschied zwischen Wunsch und Realität

Das stimmt aber nicht uneingeschränkt! Der Versicherer kann dies ausdrücklich in den Vertragsbedingungen ausschliessen! So macht das beispielsweise die Allianz Versicherung. (zumindest in der Schweiz)Totto hat geschrieben:Denke ein Fahrsicherheitstraining auf der Rennstrecke ist hier der schlaue Ausweg.
Da zahlt sogar die VK-Versicherung.

"...aber Marge, Versuchen ist der erste Schritt zu Versagen!"
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~
~~Homer Simpson, Springfield 1998~~