naja, wenn man sich die Vertragsbedingungen anschaut und sieht, was alles NICHT abgedeckt ist,
dann fragt man sich als Normalmensch schon, für was man so viel Geld für ne Garantie ausgeben soll...
Vom Garantieschutz ausgenommen sind:
• Mängel an Karosserie, Lack, Türdichtungen Türscharniere, Türbremsen.
• Undichtigkeiten, Pfeif- und Quietschgeräusche usw
• Verdeck: Cabrio- oder Vinylverdecke, Hardtop (mechanisch / elektrisch / hydraulisch).
• Innenausstattung (Sitze, Sitzgestell, Polster, Teppiche, Armaturenbrett, Interieur/
Innenverkleidungen, Natel usw.);
• Navigationssystem, Multimedia und Unterhaltungselektronik (ausgenommen
Original Radio und CD-Spieler);
• Teile, die nicht vom Hersteller zugelassen sind;
• Betriebs- und Hilfsstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel,
Hydraulikfl üssigkeiten, Öle, Fette und sonstige Schmiermitel
• Schäden, die durch Öl- bzw. Kühlflüssigkeitsmangel oder Frosteinwirkung
entstehen;
• Normale Unterhaltsarbeiten (Kontroll- und Wartungsarbeiten);
• Adaptive Cruise Control (ACC) incl. Fahrerassistenzsystem, Reifen- Druck- Kontroll-
System (RDKS)
• Verschleissteile: Bremsbeläge und Bremsscheiben, Kupplung komplett,
Kollektor;
• Katalysator, Abgasanlage und Stossdämpfer (gedeckt während 6 Jahren/100’000
km nach 1.Inverkehrsetzung, je nachdem was zuerst eintritt);
• Zahn-/Flachriemen, Spannrollen, Umlenkrollen inkl. Folgeschäden sofern die
Herstellervorschriften nicht eingehalten worden sind. Wischerblätter, Batterie,
usw.;
• Glas und Stoffe, die als Glasersatz dienen
• Scheinwerfer komplett, Heckleuchten, Blinkergläser, Verstellmotor, Glühlampen,
Xenonlampe, etc.
• Felgen, Reifen, Lenkgeometrie, Auswuchten.
Für welche Fälle besteht kein Garantieschutz?
Kein Garantieschutz besteht für Schäden:
• durch plötzliche, gewaltsame, äussere Einwirkungen;
• als Folge von Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Felssturz, Erdrutsch,
Steinschlag, Lawine, Schneerutsch, Schneedruck, Sturmwind, Hagel, Hochwasser
und Überschwemmung;
• als Folge von Diebstahl, Raub, Entwendung und Veruntreuung;
• die aus der Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Wettfahrten und Fahrten
auf Rennstrecken entstehen;
• während militärischer oder behördlicher Requisition, infolge von kriegerischen
Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand und
den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie infolge Einwirkung ionisierender
Strahlen;
• für die ein Dritter als Hersteller, Verkäufer, Unternehmer oder aus Reparaturauftrag
einzutreten hat, insbesondere aufgrund einer Werks- oder Händlergarantie;
• die dadurch entstehen, dass das versicherte Fahrzeug höheren als den vom
Hersteller festgesetzten zulässigen Werten (wie Achs- oder Anhängelasten usw.)
ausgesetzt wurde;
• die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe entstehen;
• die durch die Veränderungen der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs
(z.B. Tuning, ausgenommen ABT by AMAG Stufe 1) oder den Einbau von
Nichtoriginalteilen sowie Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller
vorgesehen sind, verursacht werden;
an Fahrzeugen mit Chiptuning besteht generell keine Deckung für Schäden an
Motor + Getriebe;
Für welche Fälle besteht kein Garantieschutz?
• an Fahrzeugen, die während der Versicherungsdauer ganz oder teilweise zur
gewerbsmässigen Personenbeförderung verwendet, gewerbsmässig an einen
wechselnden Personenkreis vermietet oder gewerbsmässig als Fahrschulwagen
eingesetzt worden sind;
• die durch unsachgemässe Behandlung entstehen.