ich schmeisse hier mal eine Frage in die Runde, in der Hoffnung, daß
mir jemand einen entsprechenden Gesetzestext um die Ohren hauen
kann (G**gle konnte es nicht):
in meinem Fahrzeuschein (Opel Vivaro 74 KW Transporter) ist die
Reifengröße 205/65 R 16 C 107/105 R eingetragen, max. Achslast
vorne 1550 kg, max. Achlast hinten 1650 kg.
Meines Wissens kann ich auch Reifen (gleiche Größe) mit Tragfähigkeit
103/101 fahren, ohne diese einzutragen. Von der Tragfähigkeit der Reifen
kommt es ja ohne Probleme hin.
Hierfür sollte es eine EU-Richtlinie bzw. Bundesrecht geben - wer kann mir
den entsprechenden Paragraphen nennen oder sagen, wo ich den finde?
(ohne mich mit irgendwelchen Hotlines von Reifenherstellern oder Opel
abzuquatschen).
Danke im voraus,
René

Achtung, dies ist ein Reifenfred ...
