Rücktritt vom Vertrag
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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Rücktritt vom Vertrag
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Hi,
gibt es Rechtexperten hier?
folgender imaginärer Fall:
Kunde A beauftragt Handwerksbetrieb B. Es wird ein Vertrag unterzeichnet. Mündlich wird dem Kunden mitgeteilt, dass die Wartezeit ca 4 Wochen beträgt und der Betrieb sich zwecks Terminvereinbarung meldet.
Nach 12 Wochen gibt es immernoch keinen festen Termin. Auf Anfragen wird mit "wir können keinen Termin momentan nennen" reagiert. Im Vertrag gibt es bzgl. Rücktrittsrecht nur einen Nebensatz, der wie folgt lautet: "Bei Lieferverzug behällt sich der Kunde das Rücktrittsrecht vor".
Kunde A schickt dem Betrieb per Einschreiben einen Brief, in dem eine Frist gesetzt wird, bis zu der der Betrieb einen verbindlichen Termin nennen soll. Diese Frist verstreicht ohne Reaktion.
Frage:
Kann der Kunde A nun ohne rechtliche Folgen fristlos vom Vertrag zurücktreten oder hätte er eine Frist zur Erfüllung und nicht zur Terminnennung stellen müssen?
Vielen Dank!
gibt es Rechtexperten hier?
folgender imaginärer Fall:
Kunde A beauftragt Handwerksbetrieb B. Es wird ein Vertrag unterzeichnet. Mündlich wird dem Kunden mitgeteilt, dass die Wartezeit ca 4 Wochen beträgt und der Betrieb sich zwecks Terminvereinbarung meldet.
Nach 12 Wochen gibt es immernoch keinen festen Termin. Auf Anfragen wird mit "wir können keinen Termin momentan nennen" reagiert. Im Vertrag gibt es bzgl. Rücktrittsrecht nur einen Nebensatz, der wie folgt lautet: "Bei Lieferverzug behällt sich der Kunde das Rücktrittsrecht vor".
Kunde A schickt dem Betrieb per Einschreiben einen Brief, in dem eine Frist gesetzt wird, bis zu der der Betrieb einen verbindlichen Termin nennen soll. Diese Frist verstreicht ohne Reaktion.
Frage:
Kann der Kunde A nun ohne rechtliche Folgen fristlos vom Vertrag zurücktreten oder hätte er eine Frist zur Erfüllung und nicht zur Terminnennung stellen müssen?
Vielen Dank!
- Henny Offline
- Beiträge: 563
- Registriert: Montag 8. Mai 2006, 22:44
- Motorrad: Ducati 1199
- Wohnort: Lennestadt
Hi,
bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich vermute er hätte eine Frist zur Erfüllung stellen müssen. Wobei das ja ohne Weiteres noch gemacht werden könnte. Die Frist müsste "angemessen sein", was in diesem Fall sicherlich nicht länger als eine Woche wäre. Nach verstreichen dieser Frist wäre die Sache ja dann eindeutig.
Gruß Henny
bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich vermute er hätte eine Frist zur Erfüllung stellen müssen. Wobei das ja ohne Weiteres noch gemacht werden könnte. Die Frist müsste "angemessen sein", was in diesem Fall sicherlich nicht länger als eine Woche wäre. Nach verstreichen dieser Frist wäre die Sache ja dann eindeutig.
Gruß Henny
- Martin Offline
- Beiträge: 9942
- Registriert: Donnerstag 13. November 2003, 15:35
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Ohne das mal mit rechtlichen Dingen auszudrücken: Woran hapert es denn?
Ist es ein Werkvertrag oder ein Werklieferungsvertrag? Bei letzterem könnte die Problematik der Vorlieferanten sein.
Ich denke, da hilft nur reden. Alles andere kostet nur viele viele Nerven.
Viel Erfolg, Martin
Ist es ein Werkvertrag oder ein Werklieferungsvertrag? Bei letzterem könnte die Problematik der Vorlieferanten sein.
Ich denke, da hilft nur reden. Alles andere kostet nur viele viele Nerven.
Viel Erfolg, Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
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Naja, die sollten mein Auto auf Gas umbauen. Aber nach diesem Verhalten habe ich natürlich wenig Lust es dort machen zu lassen. Sollte es nach dem Umbau zu Problemen kommen, müsste ich den genauso hinterher rennen. Möchte da rechtlich möglichst sauber wieder rauskommen. Anscheinend wollen die mein Geld nicht...
Gruß
Alex
Gruß
Alex
Zuletzt geändert von filth am Freitag 5. Dezember 2008, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
Also in Vertragsrecht hab ich nur ganz knapp bestanden, aber ich würde sagen, dass der Kunde aus dem Vertrag raus kann.
Er hat der Werkstatt ja immerhin genug Zeit gelassen und sogar schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Leistung bitte erfüllt werden sollte.
Wenn man es drauf anlegen möchte, könnte man vielleicht gegen die Werkstatt sogar Schadensersatz fordern, da dem Kunden durch den konventionellen Antrieb ja Mehrkosten bei der Nutzung seines Fahrzegs entstanden sind. Das ist aber nur eine gewagte Vermutung.
Ganz genau weiß das wohl nur ein Rechtsverdreher
Er hat der Werkstatt ja immerhin genug Zeit gelassen und sogar schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass die Leistung bitte erfüllt werden sollte.
Wenn man es drauf anlegen möchte, könnte man vielleicht gegen die Werkstatt sogar Schadensersatz fordern, da dem Kunden durch den konventionellen Antrieb ja Mehrkosten bei der Nutzung seines Fahrzegs entstanden sind. Das ist aber nur eine gewagte Vermutung.
Ganz genau weiß das wohl nur ein Rechtsverdreher
@filth
Ein Bekannter von mir hat ein ähnliches Problem. Der hat eine Gasanlage für einen Jeep bestellt und wird auch permanent vertröstet.
Da liegt der Grund aber beim Hersteller, da es wohl noch keine Freigabe vom Tüv gibt, (der Tank soll unters auto) werden die noch nicht ausgeliefert.
Rechtlich gesehen sollte man da ohne große Probleme vom Vertrag zurücktreten können
Ein Bekannter von mir hat ein ähnliches Problem. Der hat eine Gasanlage für einen Jeep bestellt und wird auch permanent vertröstet.
Da liegt der Grund aber beim Hersteller, da es wohl noch keine Freigabe vom Tüv gibt, (der Tank soll unters auto) werden die noch nicht ausgeliefert.
Rechtlich gesehen sollte man da ohne große Probleme vom Vertrag zurücktreten können
autogas lpg umbau
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hifilth hat geschrieben:Naja, die sollten mein Auto auf Gas umbauen. Aber nach diesem Verhalten habe ich natürlich wenig Lust es dort machen zu lassen. Sollte es nach dem Umbau zu Problemen kommen, müsste ich den genauso hinterher rennen. Möchte da rechtlich möglichst sauber wieder rauskommen. Anscheinend wollen die mein Geld nicht...
Gruß
Alex
kann dir einen top betrieb nennen in nrw neuss,es ist ein betrieb der als motorrad händler honda ca 20 jahre betreibt und im rennsport viele jahre aktiv ist zwo und vier rad hightec und oldtimer,termin max 2wochen und umbauzeit max 2tage.kannst tele nr und namen gerne per pn haben.wir haben selber im betrieb 4 lpg autos laufen sogar einen v1o und privat auch nochmal 3 und alles mega top einbau verarbeitung und service.nicht immer das billige angebot nehmen 150-250euro kann man schnell wieder raus fahren.
mfg
- Sofatester Offline
- Beiträge: 1733
- Registriert: Dienstag 9. September 2008, 12:51
- Wohnort: Nürnberg
.........wenn in der gesetzten Frist zur Nennung eines festen Termins keine Reaktion erfolgte, steckt in dem Verhalten insgesamt eine Erfüllungsverweigerung drin, denn nichts wäre einfacher gewesen, als in einer solchen Frist einen mehr oder weniger fernen Termin in der Zukunft zu nennen. Wenn nicht mal das passiert zeigt es mehr als deutlich den fehlenden Willen bzw. das Unvermögen, den geschlossenen Vertrag auch einzuhalten.
Trotzdem dürfte es (für die Zukunft) immer besser sein, ausreichend lange Fristen für die Erfüllung des Vertrags, also die Ausführung der Leistung zu setzen.
....für den Fall, dass ein Festpreis vereinbart war oder zumindest ein Festpreis für die einzubauenden Teile und ein festes Stundenhonorar vereinbart war, nicht vergessen, sich Schadensersatz vorzubehalten.
Dann zügig MEHRERE schriftliche Angebote einholen und dann woanders ausführen lassen. Dann könnte man (man muss es nicht) einen evtl. Mehrpreis als Schaden geltend machen.
Rechtlich folgenlos ist der Rücktritt also nicht. Nur dürften die Folgen für den Kunden günstig sein.
Trotzdem dürfte es (für die Zukunft) immer besser sein, ausreichend lange Fristen für die Erfüllung des Vertrags, also die Ausführung der Leistung zu setzen.
....für den Fall, dass ein Festpreis vereinbart war oder zumindest ein Festpreis für die einzubauenden Teile und ein festes Stundenhonorar vereinbart war, nicht vergessen, sich Schadensersatz vorzubehalten.
Dann zügig MEHRERE schriftliche Angebote einholen und dann woanders ausführen lassen. Dann könnte man (man muss es nicht) einen evtl. Mehrpreis als Schaden geltend machen.
Rechtlich folgenlos ist der Rücktritt also nicht. Nur dürften die Folgen für den Kunden günstig sein.
Keine Reaktion lässt darauf schließen, dass der besagte Betrieb möglicherweise auf der "ich hab keinen Brief erhalten" Schiene fährt.
Ich hoffe du hast den Brief per Einschreiben / Rückschein geschickt, ansonsten ist der Stand wie vor Absendung des Briefes.
Ich hoffe du hast den Brief per Einschreiben / Rückschein geschickt, ansonsten ist der Stand wie vor Absendung des Briefes.
......für einen Friedensnobelpreis würde ich töten !