Transit PKW ummelden auf LKW. Wie geht das?
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Chris Offline
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Transit PKW ummelden auf LKW. Wie geht das?
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Tach Leute,
hat schonmal jemand einen PKW Bus umgemeldet zum LKW (wg. Steuer)? Kann mir jemand verraten, was dabei zu tun und beachten ist?
Danke
Chris
hat schonmal jemand einen PKW Bus umgemeldet zum LKW (wg. Steuer)? Kann mir jemand verraten, was dabei zu tun und beachten ist?
Danke
Chris
Du must den Transit auf ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2.8 Tonnen auflasten. Das geht entweder durch Gutachten oder durch Umbau von Federn/Dämpfern. Kenne mich da allerdings nur bei den T4s aus, dürfte beim Transit aber ähnlich sein. Allerdigns fällt die steuerliche Förderung zum April weg. Von daher macht eine Auflastung aktuell nur noch dann Sinn, wenn du gleich den nächsten Schritt hinterher machst und den Transit als WOMO zuläßt. Womos über 2,8t werden weiter nach Gewicht besteuert. (aktuelle Stand) Außerdem sinkt bei WOMOs die normale Versicherungsprämie.
- Chris Offline
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Gibt es Versicherungstechnisch, sprich Kohle, einen Unterschied zwischen PKW und LKW?
Chris
Chris
Nach der Auflastung ist das Fahrzeug kein LKW, sondern ein sogenanntes Kombinationsfahrzeug. Fällt dann unter sonstige KFZ, versicherungstechnisch ändert sich nix.Chris hat geschrieben:Gibt es Versicherungstechnisch, sprich Kohle, einen Unterschied zwischen PKW und LKW?
Chris
- Amok Offline
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Moin Chris,
Du musst aber aufpassen. So einfach ist das nicht mehr. Bzw. soll nicht mehr so leicht gemacht werden. Das Steuerschlupfloch für die Besteuerung nach zulässigem Gesamtgewicht bei Fahrzeugen über 2.8t wird eingeschränkt wegen der großen Geländewagen. Ich kann Dir leider nicht genau sagen wie die weitere Regelung verläuft
. Das einzige wäre noch das SonderKFZWomo mit der Auflastung auf über 2.8t. Schaue lieber vorher mal in Transit-Forum. Die können Dir bestimmt mehr erzählen bevor Du teuer auflastest und dann nachher wieder draufzahlst.
Ich habe es gerade hinter mich gebracht mit meinem T4.
Schöne GRüsse
Axel
Du musst aber aufpassen. So einfach ist das nicht mehr. Bzw. soll nicht mehr so leicht gemacht werden. Das Steuerschlupfloch für die Besteuerung nach zulässigem Gesamtgewicht bei Fahrzeugen über 2.8t wird eingeschränkt wegen der großen Geländewagen. Ich kann Dir leider nicht genau sagen wie die weitere Regelung verläuft

Ich habe es gerade hinter mich gebracht mit meinem T4.
Schöne GRüsse
Axel
- Chris Offline
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Ok, vielen Dank. Wenn ich also recht verstehe, lohnt sich wegen der Steuergesetzänderung der Aufwand nicht.
Gruß
Chris
Gruß
Chris
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- dude Offline
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ja - das ist die frage - das wird ja nicht abgeschafft mit der sonderbesteuerung für über 2,8t sondern nur verschärft - bzw. die auflagen werden erhöht. muss man sich mal informieren.
ich hab mir jedenfalls letztes jahr son gutachten gekauft (450 euro) und konnte damit den transistor ohne umbauten auflasten lassen.
kohletechnisch rentiert sich das mit der steuerersparnis und den gutachtenkosten im zweiten jahr - vorausgesetzt ich habe dieses jahr immer noch den steuervorteil...
brutal ist das ja eigentlich nur, wenn man wie ich nen älteren diesel hat - heute würd ich wahrscheinlich versuchen einen benziner mit euro2 zu kriegen - dann ist das steuertechnisch auch ohne auflastung wahrschinlich nicht viel teurer und schöner fahren tut er auch noch...
ich hab mir jedenfalls letztes jahr son gutachten gekauft (450 euro) und konnte damit den transistor ohne umbauten auflasten lassen.
kohletechnisch rentiert sich das mit der steuerersparnis und den gutachtenkosten im zweiten jahr - vorausgesetzt ich habe dieses jahr immer noch den steuervorteil...
brutal ist das ja eigentlich nur, wenn man wie ich nen älteren diesel hat - heute würd ich wahrscheinlich versuchen einen benziner mit euro2 zu kriegen - dann ist das steuertechnisch auch ohne auflastung wahrschinlich nicht viel teurer und schöner fahren tut er auch noch...
Es gibt keinen Bestandschutz nach meinen Wissenstand. Das heißt, auch du zahlst ab April/Mai den vollen Betrag. (400 Euro anstatt 172) Habe auch eine T4 als KombinationsfahrzeugAssistent hat geschrieben:Hi,
...heißt das unterm Strich, daß der Steuervorteil(Kombinationskraftwagen)
generell wegfällt oder nur Neuzulassungen dieser Art vorbei sind?
Fahre einen T4 als solchen.
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- dude Offline
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könnte mir vorstellen, dass hajo recht hat - das wäre oberscheisse, da ich dann ca. 680 eur zahlen müsste - das wird immer abgefuckter in diesem land...
in den einschlägigen foren werden auch alternativen wie wohnmobil und sowas diskutiert - aber wirklich wissen tuts auch keiner.
hab mal ne mail ans finanzamt geschrieben - mal gucken, was die sagen...
in den einschlägigen foren werden auch alternativen wie wohnmobil und sowas diskutiert - aber wirklich wissen tuts auch keiner.
hab mal ne mail ans finanzamt geschrieben - mal gucken, was die sagen...