Hallöchen Popöchen für den Prinzessin
für den Rest der Aufzynderbande:
Moin moin!
Hat jemand Erfahrungen mit Verträgen die sich um Sponsoring drehen?
Ich suche eine Vorlage, um einen Vertrag zu schließen, der eine
monatliche Zahlung beeinhaltet.
Ist auf diesen Vertrag Mehrwertsteuer zu entrichten, oder wird das wie
wird das gehandhabt?
Vielleicht sollte ich noch ergänzen. Der Plan ist, dass ein freiberuflich tätiger Einzelunternehmer (ohne Vorsteuerabzugsberechtigung) ein Sponsoringbetrag an einen Motorradhändler zahlt um die Rennsportabteilung zu unterstützen...
Ich hab auch noch 1-3 alte Verträge, und wahnsinnigerweise hab ich gestern auch noch den alten Wisch gefunden, der den Gesetzestext zur Absetzbarkeit des Sponsorings enthält. Werd den nächste Woche mal einscannen. Wer ihn haben will soll mir nochmal ne pn (mit Emaille)schreiben. Die alten sind alle unten rausgefallen...
Was die MwSt.betrifft, bist du ja derjenige der die Rechnung ausstellt. Bist du vorsteuerabzugsberechtigt? Wenn ja, dann kannst du auch die MwSt. berechnen. Wenn nicht, dann nicht. Aber das ist ein schwieriges Thema.
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
Was die MwSt.betrifft, bist du ja derjenige der die Rechnung ausstellt. Bist du vorsteuerabzugsberechtigt? Wenn ja, dann kannst du auch die MwSt. berechnen. Wenn nicht, dann nicht. Aber das ist ein schwieriges Thema.
Ich wäre derjenige, der die Rechnung bezahlt. Bin aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Rechnungssteller, wenn denn dann eine Rechnung erstellt werden muss ist ein Händler.
Ich dachte, oder besser hoffte, dass es vielleicht mit dem Sponsoring ähnlich wie bei den Spenden läuft
mit den Spenden.
superbammel hat geschrieben:Ich dachte, oder besser hoffte, dass es vielleicht mit dem Sponsoring ähnlich wie bei den Spenden läuft
mit den Spenden.
... ein nach wie vor sehr weit verbreitetes Missverständnis .
Da ein Händler ganz sicher vorsteuerabzugsberechtigt/-pflichtig ist (das ist nämlich umsatzabhängig), Du Dir die MwSt. aber nicht wiederholen kannst, ist sie sozusagen verloren. Bei Dir ist sie dann schlicht eine Ausgabe ... was ja zumindest die Steuer mindert .
Und JA!!!! Natürlich muss eine Rechnung erstellt werden!
"Das Problem in der Kommunikation ist die Illusion, sie hätte stattgefunden." (George Bernard Shaw)
Hajoka hat geschrieben:
... ein nach wie vor sehr weit verbreitetes Missverständnis .
Da ein Händler ganz sicher vorsteuerabzugsberechtigt/-pflichtig ist (das ist nämlich umsatzabhängig), Du Dir die MwSt. aber nicht wiederholen kannst, ist sie sozusagen verloren. Bei Dir ist sie dann schlicht eine Ausgabe ... was ja zumindest die Steuer mindert .
Und JA!!!! Natürlich muss eine Rechnung erstellt werden!
Vielen Dank für die Info! Genauso hatte ich es befürchtet... aber Du weißt ja, die Hoffnung stirbt zuletzt. DU hast sie getötet
superbammel hat geschrieben: Ich wäre derjenige, der die Rechnung bezahlt. Bin aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Rechnungssteller, wenn denn dann eine Rechnung erstellt werden muss ist ein Händler.
Ich dachte, oder besser hoffte, dass es vielleicht mit dem Sponsoring ähnlich wie bei den Spenden läuft
mit den Spenden.
Jetzt blick ich nicht ganz durch. Ich habe das jetzt so verstanden:
Es gibt: a) dich b) einen Händler c) einen Sponsornehmer
Du zahlst an den Händler und der widerum gibt das Geld weiter an den Sponsornehmer?!?
Damit müßte es 2 Rechnungen geben: Eine vom Sponsornehmer an den Händler, der wiederum eine an Dich schreibt.
Da der Händler mit hoher Wahrscheinlichkeit UST-pflichtig sein wird, dass er dir die Rechnung mit MwSt ausstellen muss. Wenn es um sagen wir mal 1000€ geht, schreibt er 1190€. Sofern der Sponsornehmer nicht UST-pflichtig ist und nicht vorsteuerabzugsberechtigt kann dieser nur eine Rechnung ohne MwSt ausfüllen, also 1000€. Die 190€ verdient dann das FA an Dir. Wenn der Sponsornehmer das Ganze über ein Gewerbe, das vorsteuerabzugsberechtigt ist, laufen läßt, hat es den Vorteil, dass er die 190€ "verwenden" kann. Nämlich z.B. für die Rechnungen, die er so oder so mit MwSt bezahlen muss (Reifen, Teile usw.)
Der Sponsornehmer kann seine Rechnung (wenn nicht mit Gewerbe) AFAIK am besten über einen MSC (Motorsportclub) spendenähnlich ausstellen und bekommt von diesem das Geld dann als Zuwendung für den Sport.
Wenn es diese Konstellation wie oben beschrieben ist (also ohne Vorsteuerabzugsberechtigung) , dann macht es mehr Sinn den Händler (und damit das FA) außen vorzulassen.
Gruß, Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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