Verfahrensgebühren
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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Verfahrensgebühren
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Moin,
kann mir jemand sagen, wie hoch die Verfahrenskosten beim Amtsgericht für einen Einspruch bei Strassenverkehrsdelikten sind?
Danke
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Frag einen Anwalt
Gruss
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Alles für den Hobby-Racer
Manchmal ertappe ich mich dabei , wie ich mit mir selber spreche
und dann
lachen wir beide
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- Ketchup#13 Offline
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- Lutze Offline
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Der Einspruch kostet erst mal nix, wenn du dann während des Verfahrens deine Felle davon schwimmen siehst Einspruch zurückziehen (vor dem Urteil) das Verfahren kostet dann nix zumindest dich, der Richter und was dazu gehört muss natürlich bezahlt werden aber nicht von dir.
War früher so, das es heute noch so funktioniert dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer.
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- Lutze Offline
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Ne auch nicht.
Es ist so - Bußgeld wegen zu schnell. Einspruch, RA bekommt Einsicht in Akten, schlägt vor zu warten, ob Verfahren rechtzeitig terminiert wird. Falls ja, Einspruch zurückziehen und zahlen, da aussichtlos.
Also Verfahren angesetzt, RA sollte Einspruch zurück ziehen, versäumt es aber. Ich erscheine nicht zum Verfahren, Einspruch wird wegen nicht Erscheinen abgelehnt. Verfahrenskosten muss ich tragen. Und nun würde ich gerne wissen, mit welcher (Un)Summe ich da rechnen muss
Es ist so - Bußgeld wegen zu schnell. Einspruch, RA bekommt Einsicht in Akten, schlägt vor zu warten, ob Verfahren rechtzeitig terminiert wird. Falls ja, Einspruch zurückziehen und zahlen, da aussichtlos.
Also Verfahren angesetzt, RA sollte Einspruch zurück ziehen, versäumt es aber. Ich erscheine nicht zum Verfahren, Einspruch wird wegen nicht Erscheinen abgelehnt. Verfahrenskosten muss ich tragen. Und nun würde ich gerne wissen, mit welcher (Un)Summe ich da rechnen muss