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Frage zu Werksgarantie

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Frage zu Werksgarantie

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Beitrag von Flo850 »

Hallo möchte mir eventuell eine Triumph Street Triple zulegen als Straßen Mopped. Nun habe ich ein günstiges Unfallfahrzeug ausgemacht welches Ez 11/08 ist das Fahrzeug kommt aus GB und wird von einem Händler bei mir um die Ecke verkauft. Leider gibt es kein Chekheft und er konnte oder wollte mir nicht sagen ob das Fahrzeug noch Werksgarantie hat. Kann mir jemand dazu mehr sagen? Habe schon bei nem Triumph Händler angerufen und gefragt aber der meinte nur ich soll bei ihm ein Mopped kaufen dann hätte ich Garantie... Klar die Jungs wollen ja auch ihre Moppeds loswerden... :roll:


Kann man das Checkheft vielleicht über Triumph nachbekommen? Die müssten doch vielleicht ne Art Datenbank haben.
Und wie ist das mit der Werksgarantie? Verfällt die wenn man das Motorrad nicht bei einem Autorisierten Triumph Händler kauft der das Fahrzeug auchnoch importiert hat?



MFG Flo
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Beitrag von millemoto »

ich will es nicht 100% beschwören, aber meines wissens nach gilt:
Garantien gelten EU-weit ... GB = EU, also auch wenn´s von da kommt.
Voraussetzung ist eine abgestempelte Auslieferungs-Inspektion (GB: delivery inspection)
Da Du kein Wartungsheft hast, kannst Du die nicht nachweisen ... könnte ein Problem werden.
Es gibt aber in GB das sog. "HPI". Das ist ein Register, bzw. ein Zugriff auf ein solches, in das alle Händler, Versicherungen, DVLA (Zulassungsbehörde) alle Daten eingeben. Diebstähle, Versicherungsansprüche, Kilometer (bzw. Meilen-)stände bei Inspektionen usw.
Das kann man online an hand des Kennzeichens abrufen, kostet ca. 30 Pfund. Da könntest Du ersehen, ob und eventuell! (das weiß ich aber nicht) wer die Inspektionen durchgeführt hat.

Jetzt frag mich aber nicht nach einem link, bitte. Habe ich auch vor ner Zeit mal gegoogelt, aber nicht gebookmarkt. (Ich glaube es gibt auch andere "Register", bzw. Zugriffe darauf. PDI als Begriff schwebt mir gerade so vor.)

Gruß
Helmut.
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Beitrag von nervtoeter »

Flo, das Thema Garantie dürfte sich schon durch das Thema Unfall pulverisiert haben, wenn man sich ein Unfallfahrzeug kauft sollte man auch wissen auf was man sich einlässt. Gibt Dir der Händler Garantie bzw Gewährleistung?
Frage ist was für ein Unfall war es und wer hat nachgewiesen Instand gesetzt? Will das Ding nicht schlecht machen nur passen hier Deine Ansprüche wohl nicht ganz zum Angebot, meine Meinung!

Wenn Du Details zu den Begriffen Datenbanken etc brauchst kann ich evtl helfen da einer meiner Mitarbeiter in UK lebt und Motorrad fährt, der kennt zumindest die einschlägigen Begriffe etc. . Dann aber per PN oder Mail.
Gruß
Markus
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Beitrag von Elle »

Also... Wenn Du ein Fahrzeug gebraucht bei einem HÄNDLER kaufst, hast Du zumindest zwei Jahre Gewährleistung!

Garantie bei einem Unfallfahrzeug ist unerheblich!!!

Die rechtliche Bedeutung des Wortes Garantie ist bei über 95% der Kunden nicht klar!

Garantie ist eine FREIWILLIGE Erklärung des/der Hersteller/in! Das hat nichts mit deinem Händler zu tun!
"Development is only necessary because of the stupidity of designers" – Keith Duckworth.
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Beitrag von nervtoeter »

Die Frage ging Ri Werksgarantie, oder?
Und beim Händler hat man bei Gebrauchtfahrzeugen 1J Gewährleistung.
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Beitrag von Flo850 »

Gewährleistung auch bei einem Unfallfahrzeug?
Mir geht es halt darum ich möchte nicht die Katze im Sack kaufen ich weiß das das Mopped nen Unfaller ist der Rahmen wurde aber laut Aussage des Händlers vermessen. Allerdings sagte er mir das das Motorrad nur rechts umgefallen ist. Ich habe aber auch beschädigungen auf der linken Seite gefunden, diese konnte er mir nicht erklären. Dazu kommt das das Motorrad 9900km runter hat diese Km muss der Fahrer in 2 Monaten gemacht haben. Finde ich persönlich ganzschön viel!
Naja ich werde einfach die Tage nochmal nen bissl nachbohren...


MfG Flo
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Beitrag von millemoto »

verstehe ich jetzt nicht.
Es geht garnicht um Werksgarantie? Nur darum ob die Zusage der Rahmen sei vermessen auch garantiert ist, also "einklagbar"?
Wenn es kein Messprotokoll gibt, lass es Dir im Kaufvertrag vom Händler schriftlich bestätigen ... "der Rahmen ist laut Vermessung als masshaltig und unbeschädigt zu bewerten". Dann kannst Du immer noch nachmessen lassen und im Fall, dass er Dich beschissen hat dagegen angehen.

Und überhaupt ist ein Unfaller nie, bzw. immer "die Katze im Sack". Das hängt vom Fachwissen und der Erfahrung des Käufers ab. Wenn Du allerdings wegen "Beschädigungen" links schon Bedenken bekommst, kannst Du das Fahrzeug offensichtlich überhaupt nicht auf seinen Zustand einschätzen. Musst Du ja auch nicht können, ist ja nicht jeder vom Fach.
Aber dann solltest Du vielleicht einfach keinen Un- oder Umfaller kaufen. Wahrscheinlich kann man Dir generell hundertmal bestätigen, dass auch ex-verunfallte Fahrzeuge durchaus 1a funktionieren können, wenn Du da Schiß vor hast - lass es lieber.

Gruß
Helmut.
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