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Motorradhänger ohne Brief (wieder) zulassen

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Motorradhänger ohne Brief (wieder) zulassen

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Beitrag von hertob81 »

Hi!

Von einem Bekannten könnte ich nen Motorradtransporthänger geschenkt bekommen.
Auf das Teil bekomme ich zwei Bikes und der Hänger ist trotzdem recht kompakt - für meine Platzverhältnisse optimal.
Er hat das Teil vor Jahren für nen Appel und nen Ei ohne Brief gekauft, weil er eigentlich nur auf die Transportschienen scharf war welche darauf montiert waren.
Ein Typenschild mit Nummer usw. ist am Hänger angebracht.

Hat jemand schon mal so ne Anmelde-/Wiederzulassungsprozedur mitgemacht und kann berichten?
Mich interessieren hauptsächlich die Kosten für den bürokratischen Aufwand!

MFG
Tobias
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  • Mofafahrer Offline
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Beitrag von Mofafahrer »

denke das sollte nicht anders ablaufen wie bei meinem alten mopet, was kein brief mehr hatte.
Du musst mit der Typen- und Fahrgestellnummer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Kraftfahrtbundesamt einholen, das dieser Hänger nicht als gestohlen gemeldet ist.
Wenn du die hast, gehst du zum Tüv o. Dekra und musst mit diesem Wisch eine Vollabnahme machen. Wenn du noch nen Kaufvertrag hast, wäre das auch von Vorteil.
Mit dieser Bescheinigung gehst du zur Zulassungsstelle und lässt dir die neuen Papiere ausstellen.
bei mir war die abnahme ca. 70€ und die neuen Papiere auch noch mal 50€, hat sich mit sicherheit schon geändert!

was es nun genau kostet, kann ich dir nicht sagen. Da es schon paar jährchen her ist bei mir. aber so hast du schon mal nen groben Ablaufplan was du tun musst...
wer neuere infos hat, möge mich korregieren :wink:


hoff hieft dir weiter..
Gruß
Matze
Viel von meinem Geld hab ich für Alkohol, Weiber und schnelle Ninjas ausgegeben. Den Rest hab ich einfach verprasst
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  • hertob81 Offline
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Beitrag von hertob81 »

Aha okay!
Hatte mir das ganze komplizierter und teurer vorgestellt.
Selbst wenn es mittlerweile die von Dir genannte Beträge überschreitet ist es unterm Strich immernoch ein günstiger Hänger!

MFG Tobias

EDIT sagt:

Habe gerade bei kba.de folgendes gelesen:

Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen.....

Heißt das dann, ich muss zuerst zum TÜV und kann dann direkt bei der Zulasungstelle das Ding zulassen....?!
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