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Renntransporter

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Beitrag von schräglagenjunkie »

Hallo

Ich plane die Anschaffung eines Transporters. Allerdings bin ich etwas über die Steuer- und Zulassungssituation verwirrt. Seit Mai diesen Jahres gibt es diese LKW Zulassung mit 148,- Steuer im Jahr für Transporter nicht mehr. Die Einteilung geht nach Gewicht. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit z.B. T4 o.ä. Bussen. Was zahlt man denn da ca. an Steuern.
Vielleícht hat hat auch jemand Erfahrungen mit dem Renault Kangoo?

Gruß Schräglagenjunkie
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  • HansWurst Offline
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Beitrag von HansWurst »

Soweit ich weiß wird jetzt nach Hubraum besteuert, damit man auch die ganzen aufgelasteten Fahrzeuge am Sack bekommt. Auch alte Diesel müssen jetzt wesentlich mehr bezahlen, ich kenne einen der für seinen T4 900€ bezahlen musste.
  • dude Offline
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Beitrag von dude »

geh mal auf suche und gib dann "steuern" ein.

im dritten beitrag von oben sollten ein paar infos zu finden sein...
der dude macht das schon...
www.moto-racing.de
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  • Motorradmaniac Offline
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www.kfz-steuer.de

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Beitrag von Motorradmaniac »

Ich habe einen T4 als LKW angemeldet und zahle 148€/Jahr. Habe noch nichts gehört, dass sich daran was geändert hat. Ich glaube, dass es sich auf die sogenannten Kombinationsfahrzeuge bezieht. Also aufgelastete PKW. Die sind wohl jetzt krass kontotilgend...


Geh mal auf http://www.kfz-steuer.de. Vielleicht wirst du da schlauer...
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  • Motorradmaniac Offline
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Beitrag von Motorradmaniac »

Lies mal das, da steht wohl alles wichtige drin...

Kraftfahrzeugsteuer

Gewichtsbesteuerung für Pkw über 2,8 Tonnen läuft aus


Auf Besitzer von schweren Geländewagen, Kleinbussen und Vans mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen kommen höhere Steuerbelastungen zu. Besonders teuer werden zwangsläufig ältere Modelle mit ungünstigeren Abgas-Standards. Diese Fahrzeuge mit verkehrsrechtlicher Zulassung als "Pkw/Kombi" (diese Zulassungsart entfiel zum 30.4.2005 aus der StVZO) konnten bisher eine Steuerentlastung bis zu 80 Prozent erzielen, wenn die deutlich günstigere Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung - wie sonst nur bei LKW üblich - in Anspruch genommen wurde. Zukünftig werden auch diese Fahrzeuge, wie üblich, nach Hubraum und Schadstoffklassen besteuert, was je nach Fahrzeugmodell durchaus zu Mehrkosten im Bereich von 1000 Euro pro Jahr führen kann. Einen "Bestandsschutz" für bislang gewichtsbesteuerte Pkw wird es - leider - nicht geben. Für Wohnmobile sowie Pritschenwagen bzw. "Pick-Ups" wird sie aber voraussichtlich erhalten bleiben.


Pkw: Wie lässt sich gegen-steuern?


Rücknahme früher erfolgter Auflastungen?
Wenn die Hubraumbesteuerung für Fahrzeuge über 2,8 to mit Pkw-Zulassung endgültig greift, dann spielt es keine Rolle, ob das zulässige Gesamtgewicht bei 2,6 to oder bei 2,9 to liegt. Insofern könnte man also eine Eintragung von z.B. 2810 kg belassen - irgendwelche Nachteile anderer Art sind damit im Regelfall nicht verbunden.

Verbesserung der Schadstoff-Einstufung
Je nach Motorisierung, Baujahr und Schadstoffschlüsselnummer kann man die Hubraum-Besteuerung verbilligen, wenn durch Nachrüstung bessere Schadstoffstufen erreicht werden. Dies betrifft insbesondere ältere Modelle "ohne besondere Anforderungen an das Abgasverhalten" (z.B. mit Schadstoff-Schlüsselnummer "00"). Mit Katalysator-Nachrüstungen lassen sich teilweise Euro1 oder auch Euro2 erreichen.

Verkehrsrechtliche Zulassung als Lkw
Eine Besteuerung nach Gewicht ist unter Umständen trotzdem möglich. Dies setzt freilich voraus, dass das Fahrzeug, welches ja bisher trotz Zulassung als Pkw (steht so im Fahrzeugschein) rein steuerlich als Lkw behandelt wurde, auch zulassungsrechtlich auf "Lkw" umgeschrieben wird (was einen Lkw-typischen Fahrzeug-Umbau voraussetzt).
Vor Inangriffnahme irgendwelcher Umbauten wäre aber im Einzelfall unbedingt Folgendes abzuklären:
Finanzbehörden: Diese waren bislang keineswegs gehalten, ein als Lkw zugelassenes Kraftfahrzeug auch steuerlich als Lkw zu behandeln! Neben dem Größenverhältnis von Ladefläche zu Passagierraum kann auch der (gewerbliche) Einsatzzweck eine Rolle spielen: Was für den Gartenbaubetrieb machbar ist, kann für den Friseurmeister unerreichbar bleiben (möglicherweise unkritischer bei Pick-Ups).
Technische Abnahme: Vor der Inangriffnahme von Umbauten sollte man die zuständige Prüfstelle (TÜV, DEKRA) kontaktieren. Prinzipiell sind jedenfalls Rücksitzbank und Sicherheitsgurte dauerhaft zu entfernen, auch eine Verblechung der hinteren Seitenfenster kann gefordert werden.
Umbau zum Wohnmobil: Eine straßenverkehrsrechtliche Zulassung als Wohnmobil ist nach entsprechenden Umbauten (Stauraum, Tisch, Liegeflächen) sowie technischer Abnahme durch TÜV/DEKRA machbar, soweit Fahrzeug-Konzeption und individueller Einsatz dafür überhaupt in Frage kommen. Solange Details der künftigen steuerlichen Behandlung von Wohnmobilen noch nicht festliegen, sollte man aber abwarten.
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Beitrag von Heiko Siedt »

HansWurst hat geschrieben:Soweit ich weiß wird jetzt nach Hubraum besteuert, damit man auch die ganzen aufgelasteten Fahrzeuge am Sack bekommt. Auch alte Diesel müssen jetzt wesentlich mehr bezahlen, ich kenne einen der für seinen T4 900€ bezahlen musste.
Mein alter T4 Saugdiesel ist als LKW mit einem Gesamtgewicht UNTER 2,8t zugelassen (das geht AFAIK nur mit fester Trennwand). Ich zahle irgendwas um die 170,-€ im Jahr.

Gruß
Heiko
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Beitrag von ca »

bei wirklichen lkws (geschlossene kasten) wird sich nichts ändern, hier wird nach gesamtmasse besteuert

www.kfz-steuer.de

als Nutzfahrzeug bis 1Tonne Zuladung kannst du ihn auch günstig versicherung, das wird nach leistung abgerechnet, 86PS kosten billigst mit Vollkasko/Teilkasko (300/150) 640€/Jahr

wir haben heute unseren neuen T5 abgeholt, kurzer Radstand 86PS, EU-Neuwagen Beifahrerdoppelsitzbank inkl. Radiovorbereitung für 16.300€ :D
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Beitrag von HansWurst »

Mein alter T4 Saugdiesel ist als LKW mit einem Gesamtgewicht UNTER 2,8t zugelassen (das geht AFAIK nur mit fester Trennwand). Ich zahle irgendwas um die 170,-€ im Jahr.
Den T4 den ich meine war auch unter 2.8t, aber als PKW zugelassen. Ich hab jetzt Muffensausen da ich den gleichen T4 habe, aber bisher als LKW besteuert wurde, da ich ein Kombinationsfahrzeug mit mehr als 2.8t habe. Bis jetzt hab ich noch keinen Bescheid bekommen.
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Beitrag von ca »

der kommt dann sicher noch!
hast du ihn rundum verglast?
wieviele sitzbänke/sitzplätze
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Beitrag von HansWurst »

Er hat keine Trennwand und ist Rundum verglast. Hab ihn aber Innen ausgebaut, der Laderaum und die Wände sind mit Teppich zugepflastert, ein festes Bett mit Verstaumöglichkeiten darunter und ein fester Tisch sind drin. Daher werd ich wohl versuchen eine WoMo-Zulassung zu bekommen.
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