versicherungstechnische Frage
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
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versicherungstechnische Frage
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Habe da mal ne versicherungstechnische Frage:
Motorrad steht über Nacht im Transporter. Seitenstrasse, kein privater Stellplatz. Motorrad ist auch Teilkasko versichert.
Nun wird das Ding während der Nacht aus dem Trapo gestohlen. Übernimmt die Motorradversicherung den Schaden
a) nur, wenn das Moped mittels Lenkerschloss gesichert ist?
b) oder auch, wenn das Teil nicht extra abgeschlossen, also nur verzurrt,
im Trapo steht?
Meine persönliche Vermutung liegt bei a)
Die Trapo- Versicherung schließe ich schon einmal aus.
Gruß
Franky
Motorrad steht über Nacht im Transporter. Seitenstrasse, kein privater Stellplatz. Motorrad ist auch Teilkasko versichert.
Nun wird das Ding während der Nacht aus dem Trapo gestohlen. Übernimmt die Motorradversicherung den Schaden
a) nur, wenn das Moped mittels Lenkerschloss gesichert ist?
b) oder auch, wenn das Teil nicht extra abgeschlossen, also nur verzurrt,
im Trapo steht?
Meine persönliche Vermutung liegt bei a)
Die Trapo- Versicherung schließe ich schon einmal aus.
Gruß
Franky
It's Tea Time
- tom3/4gix Offline
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Generell würd ich nach 22.00 Uhr und über Nacht mir nichts klauen lassen. Immer in den frühen Morgenstunden( als ich um 07.00 Uhr meine Morgenziggi geraucht habe und den Anhänger kontrollierte war noch alles da. Nach dem Frühstück im Hotel um 9.00 war der Anhänger aufgebrochen.....). Schon garnicht aus dunklen Seitenstraßen.
Es gibt Ausschlussklauseln der Versicherungen (22.00 bis 6.00 Uhr)
diese wird wohl auch in deiner TK des Mopeds stehen, sowie en Text wie "sichezustellen, dass das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage steht oder ständig bewacht wird in der zeit von ... bis... )
Es gibt Ausschlussklauseln der Versicherungen (22.00 bis 6.00 Uhr)
diese wird wohl auch in deiner TK des Mopeds stehen, sowie en Text wie "sichezustellen, dass das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage steht oder ständig bewacht wird in der zeit von ... bis... )
Lass mich, ich kann das! ..... Oh, kaputt.
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Ausschluß Trapo-Versicherung ist klar und richtig.
Ich hab mal in den deutschen Bedingungen eines Anbieters gelesen -> da steh als Ausschluß " das grob fahrlässige Ermöglichen des Diebstahles " ( grob fahrlässig heisst in der Auslegung -> billigend in Kauf nehmen )
Aus dem Bauch heraus glaube ich nicht, daß das Verhalten grob fahrlässig ist, da sich der Diebstahlschutz aus dem verschlossenen Trapo ergibt. Ausserdem ist ein Motorrad auf einer Standschiene ( ist ja evtl auch im Trapo ) nicht am Lenkradschloss abschliessbar.
Ich hab dazu mal den deutschen Kollegen angerufen, weil die Auslegung hier in Ungarn ja nicht zwingend in Deutschland auch so sein muß.
Ich werde nach erhalt der Antwort berichten.
Ich hab mal in den deutschen Bedingungen eines Anbieters gelesen -> da steh als Ausschluß " das grob fahrlässige Ermöglichen des Diebstahles " ( grob fahrlässig heisst in der Auslegung -> billigend in Kauf nehmen )
Aus dem Bauch heraus glaube ich nicht, daß das Verhalten grob fahrlässig ist, da sich der Diebstahlschutz aus dem verschlossenen Trapo ergibt. Ausserdem ist ein Motorrad auf einer Standschiene ( ist ja evtl auch im Trapo ) nicht am Lenkradschloss abschliessbar.
Ich hab dazu mal den deutschen Kollegen angerufen, weil die Auslegung hier in Ungarn ja nicht zwingend in Deutschland auch so sein muß.
Ich werde nach erhalt der Antwort berichten.
ich hab gerade nochmal mit D gesprochen :
Aussage eines deutschen Versicherungsmaklers :
Die Teilkasko des Moppeds zahlt den Schaden, wenn der Transporter eindeutige Aufbruchspuren hat , auch wenn das Mopped im Trapo selbst nicht gegen Diebstahl gesichert war.
Das gleiche gilt wenn , ein unverschlossenes Mopped aus einer verschlossenen Garage gestohlen wird. Auch in dem Fall wird gezahlt, sofern der Einbruch in die Garage eindeutige Spuren hinterlassen hat.
Daß Grundvoraussetzung für die Regulierung auch eine Anzeige bei der Polizei ist, dürfte klar sein.
Gruß - Tischi
Aussage eines deutschen Versicherungsmaklers :
Die Teilkasko des Moppeds zahlt den Schaden, wenn der Transporter eindeutige Aufbruchspuren hat , auch wenn das Mopped im Trapo selbst nicht gegen Diebstahl gesichert war.
Das gleiche gilt wenn , ein unverschlossenes Mopped aus einer verschlossenen Garage gestohlen wird. Auch in dem Fall wird gezahlt, sofern der Einbruch in die Garage eindeutige Spuren hinterlassen hat.
Daß Grundvoraussetzung für die Regulierung auch eine Anzeige bei der Polizei ist, dürfte klar sein.
Gruß - Tischi
- Lutze Offline
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tom3/4gix hat geschrieben: Es gibt Ausschlussklauseln der Versicherungen (22.00 bis 6.00 Uhr)
diese wird wohl auch in deiner TK des Mopeds stehen, sowie en Text wie "sichezustellen, dass das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage steht oder ständig bewacht wird in der zeit von ... bis... )

dazu zählt auch ein Motorrad auf einem öffentlichen Parkplatz steht. Dies auch nach 22Uhr, nur muss es natürlich abgeschlossen sein.
- tom3/4gix Offline
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nicht wenn Du einen "Garagentarif" wie er (auch)bei PKW-TK möglich ist, abgeschlossen hast.Lutze hat geschrieben:tom3/4gix hat geschrieben: Es gibt Ausschlussklauseln der Versicherungen (22.00 bis 6.00 Uhr)
diese wird wohl auch in deiner TK des Mopeds stehen, sowie en Text wie "sichezustellen, dass das Fahrzeug in einer verschlossenen Garage steht oder ständig bewacht wird in der zeit von ... bis... )eine Teilkasko zahlt auch wenn das Fahrzeug und
dazu zählt auch ein Motorrad auf einem öffentlichen Parkplatz steht. Dies auch nach 22Uhr, nur muss es natürlich abgeschlossen sein.
Aber zurück zum Diebstahl aus dem verschlossenen Anhänger: Analog hierzu ist der Einbruch-Diebstahl des nicht verschlossenen PKWs aus der verschlossenen Garage. Dieser wird duch die TK gedeckt. Allerdings besteht die Möglichkeit des Einwandes des zusätzlichen Lenkradschlosses beim PKW, welches beim Versuch das Fahrzeug aus der Garage zu schieben einrastet. (Dies ist ja beim Moped nicht gegeben, also nicht ganz Analg zu sehen.
Lösung des ganzen Problems um eine Deckung durch die TK zu erlangen, ist ein Kettenschloss durch die Felge.
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- Lutze Offline
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und auch da wird gezahlt wenn du beim Kumpel 2 km weiter zu Besuch bist und das Auto dort noch Nachts um 3 Uhr vor der Tür steht.tom3/4gix hat geschrieben:nicht wenn Du einen "Garagentarif" wie er (auch)bei PKW-TK möglich ist, abgeschlossen hast.
Wenn man einen Tarif abschließ wo genau das eben vereinbart ist braucht man ja nicht erst fragen.
Genau, bei dem Tarif heißt es nicht du musst dein Auto/krad immer in der Garage parken.Lutze hat geschrieben:und auch da wird gezahlt wenn du beim Kumpel 2 km weiter zu Besuch bist und das Auto dort noch Nachts um 3 Uhr vor der Tür steht.tom3/4gix hat geschrieben:nicht wenn Du einen "Garagentarif" wie er (auch)bei PKW-TK möglich ist, abgeschlossen hast.
Wenn man einen Tarif abschließ wo genau das eben vereinbart ist braucht man ja nicht erst fragen.
Wenn ich nur schnell in die Wohnung gehe, fahr ich doch nicht extra in die Garage wieder.
Wenn Sie geklaut wird zahlt die TK-Versicherung, natürlich musst du alle Schlüssel vorzeigen
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Sicherlich wird der Einwand der Versicherung kommen, dass du dein Fahrzeug in die Garage hättest fahren können da dein Kumpel ja nur 2 km entfernt wohnt. Ob dieser Einwand haltbar ist und damit einer Deckung widdersagt werden kann vermag ich nicht zu beurteilen.Lutze hat geschrieben:und auch da wird gezahlt wenn du beim Kumpel 2 km weiter zu Besuch bist und das Auto dort noch Nachts um 3 Uhr vor der Tür steht.tom3/4gix hat geschrieben:nicht wenn Du einen "Garagentarif" wie er (auch)bei PKW-TK möglich ist, abgeschlossen hast.
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