als Motorradfahrer diskreminiert
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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als Motorradfahrer diskreminiert
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ein Richter des Oberlandesgerichtes hat mir erklärt : wenn ein Autofahrer nach einem schweren Unfall wieder Auto fährt ist das ok aber ein Motorradfahrer welcher wieder auf ein Motorrad steigt darf das nicht weil es ja nur ein Hobby ist.
Das ist seine Meinung und so viel dann auch sein Urteil aus !
kann das, darf das so sein ?
Das ist seine Meinung und so viel dann auch sein Urteil aus !
kann das, darf das so sein ?
so ne äußerung ist sicher nicht zulässig da es im hohen maße die persönliche meinung des richters wiederspiegelt und schon alleine dafür sollte man gute chancen auf ne revision haben! glaube da hat sich der gute mann ein wenig zu weit aus dem fenster gelehnt...
kann mir nicht vorstellen das dies so im gesetzt verankert ist aber bin nur laie...
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- GSXR Junkie Offline
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Hatte einen Sturz mit einem neuen Motorrad (CBR600 PC37) wegen eines technischen Defekts. Honda zeigte sich nicht verhandlungsbereit, wir gingen vor Gericht der Richter teilte uns während dem Verfahren mit " Sie werden doch nicht glauben dass Sie gegen einen Konzern wie Honda gewinnen werden" Dies hörten alle Anwesenden im Saal.
Die angeschriebenen Motorradzeitungen, die ich bat sich dem Problem anzunehmen und dieses mal zu veröffentlichen, erklärten mir dass sich sich nicht dadurch ihrer Sponsoren verärgern werden.
Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 paar Schuhe, nicht umsonst heisst es Geld regiert die Welt
Die angeschriebenen Motorradzeitungen, die ich bat sich dem Problem anzunehmen und dieses mal zu veröffentlichen, erklärten mir dass sich sich nicht dadurch ihrer Sponsoren verärgern werden.
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- Diditotalbekloppt Offline
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- Sascha546 Offline
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- Gurky Offline
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Denke in Verbindung mit Arbeitsrecht kann das Urteil bestand haben.
Wenn es sich um einen Unfall in Folge einer Freizeitbeschäftigung handelt und diese nicht unerhebliches Gefahrenpotential beinhaltet, dann riskiert der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall, dem Arbeitgeber seine vollständige Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Das ist dann ein klarer Vertragsverstoss!
Passiert der Unfall als Wegeunfall, egal ob auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit, dann hat der Richter ganz klar die Gleichstellung von Kraftfahrzeugen verletzt. Unser Rechtssystem läßt uns immer noch die Wahl, auf welche Weise wir uns fortbewegen. Ist ein Fahrzeug für den Stvo-Bereich zugelassen, dann darf ich damit auch fahren!
Wenn nicht jeder Gartenzaunstreit gleich vor Gericht enden würde, dann müssten wir sonne Flachzangen wie den Richter in diesem Fall nicht länger ertragen
Wenn es sich um einen Unfall in Folge einer Freizeitbeschäftigung handelt und diese nicht unerhebliches Gefahrenpotential beinhaltet, dann riskiert der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall, dem Arbeitgeber seine vollständige Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Das ist dann ein klarer Vertragsverstoss!
Passiert der Unfall als Wegeunfall, egal ob auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit, dann hat der Richter ganz klar die Gleichstellung von Kraftfahrzeugen verletzt. Unser Rechtssystem läßt uns immer noch die Wahl, auf welche Weise wir uns fortbewegen. Ist ein Fahrzeug für den Stvo-Bereich zugelassen, dann darf ich damit auch fahren!
Wenn nicht jeder Gartenzaunstreit gleich vor Gericht enden würde, dann müssten wir sonne Flachzangen wie den Richter in diesem Fall nicht länger ertragen


es geht um einen Verkehrsunfall in dem ich der Geschädigte bin.
""Ist ein Fahrzeug für den Stvo-Bereich zugelassen, dann darf ich damit auch fahren!""
es geht nicht darum das ich nicht mit dem Fahrzeug fahren darf sonder das ich selbst nicht fahren soll weil ein Motorad ,laut Richter, ein reines Hobbyfahrzeug ist.
""Ist ein Fahrzeug für den Stvo-Bereich zugelassen, dann darf ich damit auch fahren!""
es geht nicht darum das ich nicht mit dem Fahrzeug fahren darf sonder das ich selbst nicht fahren soll weil ein Motorad ,laut Richter, ein reines Hobbyfahrzeug ist.
- campari Online
- Beiträge: 5344
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Was ist die Absicht deines Freds?fzmaus hat geschrieben:...es geht nicht darum das ich nicht mit dem Fahrzeug fahren darf sonder das ich selbst nicht fahren soll weil ein Motorad ,laut Richter, ein reines Hobbyfahrzeug ist.
1. Möchtest du eine Empfehlung für weitere rechtliche Schritte?
2. Möchtest du dich einfach nur Auskotzen?
3. Möchtest du Bestätigung, damit du dich dann nicht ganz allein fühlst?
4. Alles zusammen?
2. und 3. geht sicher ohne Probleme. Der Rest ist alles ein wenig schwierig, weil hier keiner deine Unfall-Umstände richtig beurteilen kann. Und auch nicht das Urteil im Detail.
Generell hat der Herr Richter nicht ganz unwahr, dass die Menschen, die am Wochenende zum Eiscafe fahren, das als "Hobby" betreiben. Aber es gibt auch Menschen, die machen Autowandern. Das ist dann auch ein Hobby?
Wenn man einmal fies auf der Straße verunfallt ist, und damit weitermacht, dann weiß man um das Gefährdungsproblem. Wenn man das bewusst in Kauf nimmt, dann tut man vielleicht etwas wider besseres Wissen. Das heißt nicht, dass man automatisch von jemandem umgefahren werden darf, aber das heißt, dass man sich bewusst in Gefahr begibt. Wenn dann überhöhte Geschwindigkeit o.ä. dazukommen, ist das schon interpretierbar.
Ich hoffe nicht, dass mich nicht doch mal so eine Schnarchnase im Auto umfährt, wenn ich Fahrrad fahre. Das ist dann ja auch ein Hobby...
Lass dich am besten in deiner speziellen Situation von jemandem rechtlich beraten, wie es mit einer Revision aussieht.

Öfter mal die Hände waschen!!!