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Benzintransport in Kanistern

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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  • yellowdoc Offline
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Benzintransport in Kanistern

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Beitrag von yellowdoc »

Da diese Frage immer mal wieder gestellet wurde.

Hatte grad ein paar vom BAG als Kunden bei mir, da hab ich gleich mal ne Fachfrage zur Sachlage gemacht.

Als Privatperson darf ich in Deutschland max. 500 Liter Kraftstoff transportieren, die einzelnen Behältnisse dürfen max. 60 Liter Inhalt fassen.

:shock: :shock: :shock:

Das sollte für ein Wochenende reichen!
Er hatte keine Chance, aber er nutzte sie.
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  • Spatz Offline
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Beitrag von Spatz »

in Österreich sind aber wohl nur 10L erlaubt.
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  • schinnerhannes Offline
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Beitrag von schinnerhannes »

Spatz hat geschrieben:in Österreich sind aber wohl nur 10L erlaubt.

jop !

wär da schon vorsichtig - Gefahrgutverordnung gilt ab 200 Liter brennbarem, bzw. leicht entzündlichem Material.

Hab früher teilweise Kleber mitführen müssen u. war mit 20 L-Eimern immmer im grünen Bereich. Im Geschäft / Lager allerdings sind dann schon starke Auflagen zu erfüllen.

gruß
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Beitrag von moik »

Hi danke für die Info.
Wundert mich allerdings sehr, da mir mal andere Infos zugetragen wurden.
Ich habe noch irgendwas in Erinnerung mit 20 Ltr pro Fahrzeug?!

Verstehe ich dein Post richtig, das ich gesetzlich, theoretisch mit fünfundzwanzig, 20 Ltr Kanistern im Transporter durch Deutschland fahren darf?
Welche Auflagen gibt es da bezüglich Transportsicherung usw.?

Weisst du zufällig wie das mit Grenzüberschreitung (Luxemburg)
und der maximalen Literzahl aussieht?

cya da Moik
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Beitrag von schinnerhannes »

Die Jungs vom ZOLL wissen da ganz genau bescheid!

Es ist sogar so daß die Kanister bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Oder der osteuropäische LKW-fahrer, der seinen Tank vergrößert hat u. mehr als die original Treibstoffmenge im Tank hat - macht sich einer Steuerhinterziehung schuldig - etc.

Dt. Recht - schweres Recht ! Vor allem bei der Abzocke an den Zapfsäulen ;-)

Bin letztes Jahr kontrolliert worden da ich etwas flux unterwegs war. Hatte einen 5 L u. einen 20 L - Kanister voll Benzin dabei. Da hat der Herr Waldmeister abgewunken u. gemeint, daß sie deshalb kein Faß aufmachen.

gruß
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  • yellowdoc Offline
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Beitrag von yellowdoc »

@moik, ja kannst 25 Kanister a 20 Liter transportieren. Hintergrund ist wohl wegen Baumaschinen oder Landwirtschaft zur Kanisterbetankung.
Das gilt wohl nur in D, was woanders los ist oder bei Grenzübertritt habe ich die nicht gefragt. Wollte die beiden nicht über Gebühr belasten :wink: [/quote]
Er hatte keine Chance, aber er nutzte sie.
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Beitrag von RSV_locke »

yellowdoc hat geschrieben:@moik, ja kannst 25 Kanister a 20 Liter transportieren. Hintergrund ist wohl wegen Baumaschinen oder Landwirtschaft zur Kanisterbetankung.
Das gilt wohl nur in D, was woanders los ist oder bei Grenzübertritt habe ich die nicht gefragt. Wollte die beiden nicht über Gebühr belasten :wink:
...was dann aber nicht mehr Privatperson wäre sondern wohl eher gewerblich...!?!?
-Ole-

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Beitrag von tonio »

Bei dem Transport von Benzin ist zu unterscheiden, ob es für das Transportfahrzeug oder das Sportgerät (Mopped) benötigt wird. Das Gefahrgutrecht (ADR) sieht vor, dass 240 l a max 60l Behälter transportiert werden dürfen:
Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

1.1.3.1 ADR: Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:
a.Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter [und 240 Liter je Beförderungseinheit]nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

Wichtig: Die betrifft den innerstaatlichen Transport, bei Grenzüberschreitung ist der Zoll zu beachten/fragen :wink:
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Beitrag von rufer »

Die vom deutschen zoll haben da aber eine GANZ ANDERE Meinung wenn man von der Schweiz her einreisen will. Die pochen immer drauf dass die Kanister leer sind, ansonsten muss man mindestens irgend eine idiotisch hohe Märchensteuer zahlen (bei uns ist der Treibstoff billiger).
In Frankreich ist Treibstoff in Kanistern zu transportieren verboten, in vielen anderen Ländern auch.

Abgesehen davon verstehe ich es nicht, dass man mit normalen Motoren das Benzin mitschleppt! Das ist nur gefährliches Gewicht. Bei der letzten Tankstelle vor der Strecke auffüllen und gut ist.

Grüsse
Rufer
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Beitrag von lazy »

rufer hat geschrieben:Abgesehen davon verstehe ich es nicht, dass man mit normalen Motoren das Benzin mitschleppt! Das ist nur gefährliches Gewicht. Bei der letzten Tankstelle vor der Strecke auffüllen und gut ist.

Grüsse
Rufer
:P kann ich auch nicht verstehen

da werden 50l wegen 5€ tausende von kilometern transportiert!
das ist doch dumm!
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