Frage an die Juristen unter Euch
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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Frage an die Juristen unter Euch
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Hallo Zusammen
Ich habe eine juristische Frage welche aber nichts mit dem Zynden zu tun hat.
Ein weiteres Hobby von mir ist der Modellflug. Ende Dezember 2010 habe ich bei einem kleinen deutschen Hersteller ein Modell bestellt. Die 1000 Euronen habe ich wie abgemacht im Voraus bezahlt. Vereinbart war eine Lieferfrist von ca. 8-10 Wochen. Im März habe ich dann mal nachgefragt und wurde um ca. 3 weitere Wochen vertröstet. Nach dieser Frist sollte es dann nochmals ein paar Wochen gehen etc. dann halt immer mit der Ausrede man hätte einen grossen Auftrag bekommen den man kaum bewältigen könne; man habe jetzt aber noch Leute eingestellt etc. Ende Juli hatte ich endgültig genug als es hiess, das Modell würde frühestens Ende September fertig. Ich könne aber mein Geld zurück haben wenn ich wollte. Auf mein Mail hin hat er dannn gemeint bis Mitte August sei es erledigt, ist es aber natürlich nicht. Nun die Frage, wie kann ich in Deutschland rechtlich gegen diesen Händler vorgehen? Muss ich das über einen Anwalt machen, oder kann ihn wie hier in der Schweiz über das örtliche Betreibungsamt betreiben lassen?
Für Eure Hinweise danke ich im Voraus.
Gruss
Brasletti
Ich habe eine juristische Frage welche aber nichts mit dem Zynden zu tun hat.
Ein weiteres Hobby von mir ist der Modellflug. Ende Dezember 2010 habe ich bei einem kleinen deutschen Hersteller ein Modell bestellt. Die 1000 Euronen habe ich wie abgemacht im Voraus bezahlt. Vereinbart war eine Lieferfrist von ca. 8-10 Wochen. Im März habe ich dann mal nachgefragt und wurde um ca. 3 weitere Wochen vertröstet. Nach dieser Frist sollte es dann nochmals ein paar Wochen gehen etc. dann halt immer mit der Ausrede man hätte einen grossen Auftrag bekommen den man kaum bewältigen könne; man habe jetzt aber noch Leute eingestellt etc. Ende Juli hatte ich endgültig genug als es hiess, das Modell würde frühestens Ende September fertig. Ich könne aber mein Geld zurück haben wenn ich wollte. Auf mein Mail hin hat er dannn gemeint bis Mitte August sei es erledigt, ist es aber natürlich nicht. Nun die Frage, wie kann ich in Deutschland rechtlich gegen diesen Händler vorgehen? Muss ich das über einen Anwalt machen, oder kann ihn wie hier in der Schweiz über das örtliche Betreibungsamt betreiben lassen?
Für Eure Hinweise danke ich im Voraus.
Gruss
Brasletti
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- andre19 Offline
Hallo,
vorab ich bin Rechtsanwalt. In Deutschland kannst Du bei einer offenen Geldforderung einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das kannst Du selber machen oder Du nimmst die einen Anwalt. Sollte der Antragsgeger allerdings Einspruch einlegen, wird die Sache ans Gericht verwiesen.
Dort solltest Du dich dann anwaltlich vertreten lassen.
Solltest Du Hilfe benötigen, kann ich Dich gerne vertreten.
Grüße
vorab ich bin Rechtsanwalt. In Deutschland kannst Du bei einer offenen Geldforderung einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das kannst Du selber machen oder Du nimmst die einen Anwalt. Sollte der Antragsgeger allerdings Einspruch einlegen, wird die Sache ans Gericht verwiesen.
Dort solltest Du dich dann anwaltlich vertreten lassen.
Solltest Du Hilfe benötigen, kann ich Dich gerne vertreten.
Grüße
- Kurvenjunkie Online
- Beiträge: 3314
- Registriert: Freitag 4. November 2005, 17:53
- Motorrad: 2 X TC 105 Pitbike
- Lieblingsstrecke: Brno, Harzring
- Wohnort: Chateau Reibach
Ich habe auch schon einmal einen Mahnbescheid im Zusammenhang mit einem Motorradverkauf an einen Österreicher beantragt.
Der kaufte die Maschine, kam aber nicht vorbei, um sie abzuholen und beim erneuten Verkauf waren es dann 600€ weniger.
Das zuständige Gericht war in Lüneburg aber seit dem Verkauf im Jahr 2005 hat sich trotz mehrfachem Nachfragen rein gar nichts getan.
Der kaufte die Maschine, kam aber nicht vorbei, um sie abzuholen und beim erneuten Verkauf waren es dann 600€ weniger.
Das zuständige Gericht war in Lüneburg aber seit dem Verkauf im Jahr 2005 hat sich trotz mehrfachem Nachfragen rein gar nichts getan.
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- andre19 Offline
Danke Andre
Ich versuche es zuerst nochmals auf dem "guten Weg". Wenn ich über das Gericht gehen muss fragt sich einfach ob es bei einem Streitwert von 1000 Euro überhaupt Sinn macht einen Anwalt zu nehmen. Schlussendlich würden ja alle Kosten den Streitwert massiv überschreiten. Oder sehe ich das falsch?
Andererseits habe ich aber auch keine Lust so einen Händler dann einfach so davonkommen zu lassen und das Geld unter "Forschung und Entwicklung" abzuschreiben.
Gruss
Brasletti
Ich versuche es zuerst nochmals auf dem "guten Weg". Wenn ich über das Gericht gehen muss fragt sich einfach ob es bei einem Streitwert von 1000 Euro überhaupt Sinn macht einen Anwalt zu nehmen. Schlussendlich würden ja alle Kosten den Streitwert massiv überschreiten. Oder sehe ich das falsch?
Andererseits habe ich aber auch keine Lust so einen Händler dann einfach so davonkommen zu lassen und das Geld unter "Forschung und Entwicklung" abzuschreiben.
Gruss
Brasletti
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- andre19 Offline
brasletti hat geschrieben:Ich versuche es zuerst nochmals auf dem "guten Weg".
IMMER eine gute Idee. Wie wäre es zunächst mit einem Einschreiben mit Rückschein, darin: ausdrücklicher Rücktritt vom Kauf, Fristsetzung fürs Geld zurück und Androhung "rechtlicher Schritte" ?
Jein. Mag stimmen, aber: Wenn Du gewinnst, trägt der Gegner alle gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten. Also wäre das nicht Dein Problem.brasletti hat geschrieben:Wenn ich über das Gericht gehen muss fragt sich einfach ob es bei einem Streitwert von 1000 Euro überhaupt Sinn macht einen Anwalt zu nehmen. Schlussendlich würden ja alle Kosten den Streitwert massiv überschreiten. Oder sehe ich das falsch?
- Ecotec Offline
- Beiträge: 5094
- Registriert: Freitag 9. September 2005, 21:31
- Motorrad: Yamaha R1M RN65
- Lieblingsstrecke: Aragon
Da hab ich auch noch ne Frage wenn ich die hier im Thread stellen darf.
Ich habe mit einer Finnischen Firma zusammen gearbeitet und dort zwei Getriebe hingeschickt.
Jetzt kriege ich aber die Austauschgetriebe nicht zurück wie vereinbart, dort ist nichts abholbereit und niemand äussert sich dazu!!!
Was für eine Chance habe ich denn überhaupt in Finnland über den Rechtsweg zu gehen? Hat da einer Erfahrung mit?
MFG
Ecotec
Ich habe mit einer Finnischen Firma zusammen gearbeitet und dort zwei Getriebe hingeschickt.
Jetzt kriege ich aber die Austauschgetriebe nicht zurück wie vereinbart, dort ist nichts abholbereit und niemand äussert sich dazu!!!
Was für eine Chance habe ich denn überhaupt in Finnland über den Rechtsweg zu gehen? Hat da einer Erfahrung mit?
MFG
Ecotec
German Moto Masters 2022
Schreiben schicken und eine Frist setzen, machst du noch mehr mit denen?Ecotec hat geschrieben:Da hab ich auch noch ne Frage wenn ich die hier im Thread stellen darf.
Ich habe mit einer Finnischen Firma zusammen gearbeitet und dort zwei Getriebe hingeschickt.
Jetzt kriege ich aber die Austauschgetriebe nicht zurück wie vereinbart, dort ist nichts abholbereit und niemand äussert sich dazu!!!
Was für eine Chance habe ich denn überhaupt in Finnland über den Rechtsweg zu gehen? Hat da einer Erfahrung mit?
MFG
Ecotec
Wenn ja nächste Lieferung einbehalten und gegen Vorlasse bzw. den Austauschteilen erst liefern.
Gruß
Stefan
IRRC International Road Racing Championship
Stefan
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