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Transportschaden / Privatverkauf

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  • mr_spinalzo Offline
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Transportschaden / Privatverkauf

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Beitrag von mr_spinalzo »

Hat jemand erfahrung damit, wenn man hier im forum von privat was gekauft hat, und es beschädigt ankommt.

- wer trägt das versandrisiko ?
- rückgaberecht ?

und wie siehts aus wenn paypal im spiel ist.
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  • Tiedchen Offline
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Beitrag von Tiedchen »

War der Versand nicht versichert?
Gruß
Stefan

IRRC International Road Racing Championship
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  • mr_spinalzo Offline
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Beitrag von mr_spinalzo »

doch, aber das beantwortet die fragen nicht.

und ob die versicherung den schaden komplett zahlt ist auch offen.

irgendwer wird vermutlich auf einem differenzbetrag sitzen bleiben.
und wer muss sich mit der transportversicherung rumschlagen ?
käufer oder verkäufer ?

und was ist wenn die versicherung ablehnt ?
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Beitrag von as »

Siehe BGB:

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

( http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html )
Zuletzt geändert von as am Mittwoch 31. August 2011, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
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  • Dennis #4 Offline
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Beitrag von Dennis #4 »

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass wenn der Artikel nicht ausreichend geschützt verpackt wurde springt die Transportversicherung nicht ein. Mir haben die damals gesagt: "Die original Verpackung - in welcher der Artikel gekauft wurde - reiche nicht aus. Es müsse noch extra gepolstert werden".

Wenn nun ein Artikel beschädigt beim Käufer ankommt ist das meiner Meinung nach Sache des Verkäufers das zurückzunehmen, da er dann wahrscheinlich nicht richtig verpackt bzw. gedämmt hat.

Gruß Dennis
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Beitrag von as »

Bei untauglicher Verpackung würde ich den Verkäufer auf http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html hinweisen - denn eine dem Zweck (Versand) entsprechende Verpackung ist wohl eindeutig seine Sorgfaltspflicht.
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  • Erdnuss Offline
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Beitrag von Erdnuss »

as hat geschrieben:Siehe BGB:

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Das beschreibt es ja schon. Damit müsste es, soweit keine anderen Regelungen abgeschlossen wurden, deine Angelegenheit sein.
Hat der Verkäufer allerdings die Ware nicht angemessen verpackt und die Versicherung zahlt nicht, dann müsstest du Schadensersatz beim Verkäufer geltend machen können.


edti: André hat mich hergebrannt :cry:
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Beitrag von mr_spinalzo »

in dem fall bin ich der verkäufer, und ich habe das teil praktisch doppelt verpackt, mit massen an styropor und papier. ( fast schon peinlich wieviel verpackungsmaterieal ich da entsorgt habe :lol: )

und zusätzlich mit fotos den zustand dokumentiert.

der käufer macht auch komische angaben,
erst war der karton ok und mir wurde unterstellt ich hätte defekte ware verschickt.
dann war der karton doch in einem schlechten zustand ( nachdem ich per foto den zustand belegen konnte )

irgendwie kommt mir das so vor als hätte der käufer die ware beschädigt, unabsichtlich oder absichtlich um eine rücknahme zu erzwingen.
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Beitrag von as »

Erdnuss hat geschrieben:edti: André hat mich hergebrannt :cry:
Wenn's schon am Hocken nicht geklappt hat... ;-)
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Beitrag von misey »

Das kenne ich, hat mir ein negative Bewertung in ebay eingebracht und eine Androhung von einer Strafanzeige wegen Betruges.

Ich hatte aber bei der Kommunikation vor dem Versand schon so ein komisches Gefühl bei dem Käufer. Der hat sich wahrscheinlich geärgert das er etwas zu viel geboten hatte für den Artikel und versucht mit fingierten Schäden wieder etwas von seinem Geld zurück zu bekommen.

Beweise in Form von Fotos die den Zustand bzw. Schaden hätten dokumentieren können ist mir der Käufer aber bis heute schuldig geblieben. Negative Bewertung habe ich, aber das mit der Strafanzeige hat er sich offensichtlich nochmals überlegt. Ist schon fast ein halbes Jahr her und bisher wurde ich noch nicht vorgeladen.

Grüsse
Michael
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