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Rechtliche Frage zu ebay

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Rechtliche Frage zu ebay

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Beitrag von DOM99 »

Hallo!

Ich habe über ebay einen Bus gekauft. In der Artikelbeschreibung stand ausdrücklich, daß der Motor kein Öl verliert. Ich habe auch genau hingeschaut und es war wirklich trocken. Auch sah der Motor nicht nach einer Motorwäsche aus.
Es kam natürlich, wie es kommen mußte: er verliert Öl! Ist das ein erheblicher Mangel, aufgrund dessen der Verkäufer den Wagen zurücknehmen muß? Es handelte sich um einen Privatverkauf, bei dem Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen wurden, allerdings wurde der Wagen nicht als Bastelfahrzeug verkauft. Muß der Verkäufer den Wagen zurücknehmen?

Wer von Euch kennt sich rechtlich damit aus? Ich möchte vorher mal abschätzen können, welche Möglichkeiten bestehen, bevor ich Stunk mache.

Vielen Dank,

Dominik
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Beitrag von Lutze »

schwierig, wie alt, wann gekauft und wo verliert er denn jetzt Öl?

Stand in der Anzeige er verliert kein Öl oder der Motor verbraucht kein Öl?
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Beitrag von DOM99 »

T3, 25 Jahre alt, am Samstag abgeholt und bereits auf dem Heimweg Ölverlust am Peilstab.

In der Anzeige stand: "Motor ist trocken" - und er war es auch bei der Besichtigung.

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Beitrag von Ausreden-König »

Joa wenn der Motor Öl verbrennt, kann er ja trotzdem trocken sein. :roll:
Es kommt ja auch immer darauf an wie viel Öl er verbrennt.
Ich würde mal einfach mit dem Verkäufer telefonieren und die Sachlage erklären. Vielleicht lässt er sich ja auf einen Rücktausch oder einen Preisnachlas ein.
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Beitrag von nervtoeter »

Ist ja auch die Frage wie hoch ist der Ölverlust, aber unterm Strich gebe ich Dir da wenig Chancen, hast ja sicher den üblichen Kaufvertrag, oder? Bei ner 25J alten Kiste geht man immer Risiken ein, würde auch mal checken was wirklich die Ursache ist und was ein beheben kosten würde.
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Beitrag von lonzo »

Hier kommen einige verschiedene Dinge zusammen.
Gewährleistung - grob gesagt, eine Zusage auf den IST-Zustand, wurde vom Verkäufer ausgeschlossen. Ob der Ausschluss rechtswirksam ist, müsste man erst noch sehen. Die Formulierung "keine Garantie wegen dem neuen EU-Recht" wäre auf jeden Fall ein unwirksamer Ausschluss. Ist der Ausschluss also unwirksam, erübrigt sich jeder weitere Gedanke.
Du kannst Wandlung oder Minderung, ggf bis Null, verlangen und durchsetzen.
Wurde die Gewährleistung wirksam (!) ausgeschlossen, bleiben aber die zugesicherten Eingeschaften, hier: "Motor verliert kein Öl". Ist die Eigenschaft nicht vorhanden, liegt ein Mangel vor für den der Verkäufer haftet (Wandlung, Nachbesserung, Minderung oder wie auch immer).
ALLERDINGS: Die Formulierung "Motor verliert kein Öl" meint natürlich "ist dicht und tropft nicht". Wenn du ÖLVERBRAUCH feststellst, ist das was ganz anderes.
Ich lese: Der Motor hat auf der Heimreise Öl verbraucht, ist aber immer noch dicht und tropft nicht.
Der Verkäufer hat - insoweit - keine falschen Angaben gemacht.
Der hohe Ölverbrauch wäre möglicherweise aber anzugeben gewesen, besonders wenn es sich um Werte von deutlich mehr als 1 Liter / 1000km handelt. Hat der Verkäufer davon gewusst und es also verschwiegen, könnte eine arglistige Täuschung vorliegen. Folgen: Minderung, Wandlung, Schadenersatz (!), strafrechtliche Folgen.
Klarheit wird es also nicht so schnell "mal eben" geben, du wirst einen Anwalt brauchen und sicherlich auch mindestens einen Gutachter.
Dokumentiere alles.
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Beitrag von Jens »

Lonzo,

1l auf 1000km ist üblich und steht selbst bei vw so in den büchern. wenn er selbst 2l verbrennt wäre es ok, wenn er blau qualmt und hinter einem müssen sie licht einschalten dann vielleicht.

so ein wasserboxer der 25j (wie viel Km ?) alt ist und wahrscheinlich über 150tkm drauf hat ..................................

wollte da wer für keines geld einen neuwagen ?

geb doch mal den ebay link ..
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Beitrag von WürstchenJoE »

also ich hab von einem dozenten in der Meisterschule "gelernt" das wenn der Verkäufer mehr als 3 verkäufeim im Monat hat (weiß jetzt nicht ob es ähnliche sachen sein müssen) ist der verkauf gewerblich und du kannst dagegen rechtlich angehen was gewährleistung und so angeht.

Hast du keine rechtsschutz Dom? villt könnten die ja helfen und hast du vielleicht noch den link zu der anzeige bei ebay damit wir alle ein wenig nachlesen können?

Mfg
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Beitrag von as »

WürstchenJoE hat geschrieben:also ich hab von einem dozenten in der Meisterschule "gelernt" das wenn der Verkäufer mehr als 3 verkäufeim im Monat hat (weiß jetzt nicht ob es ähnliche sachen sein müssen) ist der verkauf gewerblich und du kannst dagegen rechtlich angehen was gewährleistung und so angeht.
Dann sollte der Mann dringend was anderes machen als zu Rechtsthemen beraten ;-)

Der Verkauf ist gewerblich, wenn der Verkäufer es halt gewerblich tut (handelt) oder etwas aus dem gewerblichen Vermögen veräußert (z.B.wenn das Auto vorher der Müller & Co. KG gehört hat).

Bei Kleinunternehmern (Fa. Peter Müller...) zumeist von aussen schwerlich sicher zu sagen - die Anzahl der Verkäufe sagt aber sicher nichts darüber aus, ob wir es mit einem Gewerbetreibenden zu tun haben oder nicht.
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Beitrag von coke »

zum thema ebay und gewerblich:

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Zuletzt geändert von coke am Montag 5. September 2011, 14:58, insgesamt 1-mal geändert.
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