habe heute Post vom Landrat bekommen. Nicht weiter schlimm... 20€ fürs zu schnell fahren. Was mich aber nen bißchen ankotzt ist, dass noch ein Schreiben beilag (15€) weil ich mich nicht beim Straßenverkehrsamt umgemeldet habe (bin 2010 vom LIP nach SHG gezogen). Nun werde ich demnächst aber wieder in die alte Heimat zurück ziehen. Davon ab habe ich keine Lust mit nem anderen Kennzeichen durch die Gegend zu fahren. Kann man das irgendwie umgehen?
Den Karren auf meinen alten Herrn ummelden? Geht das? Hilfe!
Hi,
grundsätzlich muss das Fahrzeug das Kennzeichen tragen, das zum Landkreis oder zur Stadt oder Region oder wie auch immer gehört, in dem der Halter seinen angemeldeten Wohnsitz / Firmensitz hat.
Danach geht es um den Standort des Fahrzeuges. Wird der Standort des Fahrzeuges vorübergehend für länger als einen Monat oder endgültig verlegt, muss es umgemeldet werden - und dann gibts eben ein neues Kennzeichen. Ausnahmen gibt es mittlerweile in Hessen (und ... wo noch?). Da gilt schon das Lebensdauerkennzeichen. Haben wir in NDS noch nicht. Ummelden müssen die Hessen aber trotzdem, kriegen nur kein neues Kennzeichen.
In deinem Fall müsstest du also nachweisen, dass das Fahrzeug nach wie vor immer und überhaupt noch am alten Ort, also im LIP-Kreis, (wohnt da der Vater z.B.?) steht und genutzt wird - und du dir das nur ausgeliehen hattest. Warum ist es dann auf dich angemeldet? werden die Amts-Heinis dich dann fragen. Da musst du dir dann die nächste leicht verbogene Wahrheit ausdenken.
Könnte schwierig werden.
Viel Glück,
Gruss Lonzo
Wer alles glaubt, weiss nichts.
Wer nichts weiss, muss alles glauben.
Ich hatte jahrelang meine Mopeds am Wohnort meiner Mutter angemeldet. Hatte dort im Elternhaus meinen 2.Wohnsitz angemeldet.
Musste zwar 2.Wohnsitzsteuer zahlen nach qm-Zahl der von mir benutzten 2.Wohnung, war aber damals die beste Lösung.....
Meine Strassenmopped ist auf die Mutter angemeldet die im Nachbarkaff wohnt der einem anderen landkreis angehört . Ich bin der Versicherungsnehmer... fertig