Liegt jedoch dabei dass es zugelassen ist auf die rj15 ab Baujahr 2008. hat jemand schon die Erfahrung damit gemacht ob es sich eintragen lässt auf die r6j11 oder was für ne Strafe es gibt wenn man es „einfach fährt“

Liebe grüße

Der Versicherung im Schadensfall aber vielleicht nicht...ken862 hat geschrieben:[...]
auf dem topf war eine e-nr, das hat bei jeder kontrolle gereicht.
Alles quatsch.ken862 hat geschrieben:mit der frage nach der strafe wenn man es illegal macht steht vlt auch die versicherungsfrage im raum aber dann können wir das thema ja abhaken. weil dadurch hast du IMMER das problem auf deiner seite wenn was nicht richtig ist.
im schlimmsten fall baust du einen unfall, dein motorrad fliegt durch die luft und töten ein kind.
dann wird der gutachter den nicht zugelassenen auspuff finden, die erloschen abe erwähnen und schwubs zahlst du dein leben lang für einen scheiss auspuff...
edit: um die frage nach der strafe aber mal zu beantworten - dafür genügt ein blick in die stvo. ein nicht zugelassener auspuff an einem kfz ist fahren ohne ABE. kann zur stilllegung des fahrzeuges führen, bußgeld von 10-50€.
wenn die sicherheit im straßenverkehr gefährdet ist sind es schnell 130€ und ein punkt
dennoch:gixxersixxa hat geschrieben: Alles quatsch.
Kostet 90€ ohne Punkt.
Innbetriebnahme eines KfZ mit erloschener betriebserlaubnis ohne gefährdung der Sicherheit aber gefährdung der Unwelt.
Deswegen wirst du auch nicht ein Leben lang für einen scheiß auspuff zahlen.