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Bern - Formel-1-Rennen sollen in der Schweiz wieder möglich werden. Gegen den Willen des links-grünen Lagers und des Bundesrates hat der Nationalrat mit 97 zu 77 Stimmen eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes gutgeheissen. (bert/sda)
Ob auf private Initiative je eine Rundstrecke gebaut und betrieben werde, sei offen.
Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen sind in der Schweiz seit über 50 Jahren nicht mehr erlaubt.
Das Verbot war die Folge eines Unfalls im französischen Le Mans, wo 1955 ein Bolide ins Publikum flog und über 80 Menschen ums Leben kamen.
Der letzte Schweizer Grand Prix fand 1954 in Bern statt.
Umstrittene Vorlage
Im September 2004 gab der Nationalrat mit 88 zu 75 Stimmen einer Initiative Folge, mit welcher der Aargauer SVP-Vertreters Ulrich Giezendanner die Wiederzulassung von Formel-1-Rennen verlangte. Die daraufhin von der Verkehrskommission ausgearbeitete Gesetzesvorlage wurde nun nach mehrfacher Verschiebung vom Plenum angenommen.
SP und Grüne standen zusammen mit der EVP/EDU-Fraktion, Teilen der CVP und Bundesrat Moritz Leuenberger vergeblich auf die Bremse. Die Zulassung von Formel-1-Rennen wäre «ein Schildbürgerstreich», sagte Peter Vollmer (SP/BE) als Sprecher der Kommissionsminderheit. Franziska Teuscher (Grüne/BE) sprach von «Hirngespinsten und Bubenträumen».
Nach Ansicht der Gegner torpediert die Vorlage als «komplett falsches Signal» alle Anstrengungen in Umweltschutz, Energiepolitik, Raumplanung und Verkehrserziehung. Der wirtschaftliche Nutzen von Autorennen sei minimal.
Gleiche Voraussetzung für alle
Die bürgerliche Mehrheit liess sich nicht stoppen. Sie zeigte sich vom wirtschaftlichen und technischen Potenzial überzeugt. Rund um die Rennstrecken könnten viele Arbeitsplätze geschaffen werden.
Es gehe vorerst nur um die Aufhebung eines längst überholten Verbots, beschwichtigte Kommissionssprecher Simon Schenk (SVP/BE). Ob private Investoren je eine Rundstrecke bauen und betreiben wollten, sei offen. Bis dahin sei es jedenfalls noch ein sehr langer Weg.
Stimmen auch der Ständerat und allenfalls das Volk der Gesetzesänderung zu, gelten für alle Motorsportveranstaltungen die selben Voraussetzungen: Der Kanton kann eine Bewilligung erteilen, wenn die Veranstalter unter anderem nachweisen, dass sie die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen ergriffen haben und die Umweltvorschriften einhalten.
Unquote
Hoffentlich geht das nicht mehr allllzu lange - was in diesem Bürokratenblues leider zu befürchten ist...
