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mal ne frage wegen LKW-zulassung

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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mal ne frage wegen LKW-zulassung

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Beitrag von hinnerk »

moin

ich trage mich gerade mit dem gedanken mir nen bulli/trafic/movano zuzulegen... soll einer werden mit trennwand, hinten zu und zwei sitzen..

ich hab ma gerade etwas gegooglet und bin irgenwie noch nicht so recht schlau geworden.. die letzte gesetzesänderung in 2005 hat ja die Regelung mit dem auflasten usw geknickt..dh 173 euro steuer im jahr ist nicht mehr... aber wenn ich das richtig verstanden haben sind davon halt nur t4 usw mit mehr wie einer sitzreihe, x5 usw betroffen und für nen reinen Transporter wie oben gilt das nicht.. stimmt das???

gruss

Hinni
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  • millemoto Offline
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Beitrag von millemoto »

Hi,
soweit ich weiß, gilt das aber weiterhin, wenn LKW in der Zulassung steht,
der Laderaum abgetrennt ist, grösser als der Fahrgastraum, keine Fenster hat.
Sollte bei einem Transporter kein Problem sein.
Das mit dem auflasten ging, so weit ich das weiß um andere Fahrzeuge (kombis, Geländefahrzeuge) die man um Steuern zu sparen auf LKW umgerubelt hat. Da kann das Finazamt auch nachträglich die Steuer für PKW berechnen, trotz Zulassung als LKW.
Gruß
Helmut.
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  • motoGastl Offline
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Beitrag von motoGastl »

Wenn Du eine Trennwand drin hast und hinten keine Sitze+Gurte, bekommst Du für einen Transporter problemlos eine LKW-Zulassung. Auch wenn das Ding evtl. vorher als PKW zugelassen war.

Dabei ist es egal ob es ein Kasten ist, oder ein Bus mit Fenstern hinten...

Wenn hinten Sitzreihen drin waren, müssen die Befestigungspunkte streng genommen unbrauchbar gemacht werden (Abreiss-Schrauben oder Schrauben anschweissen). Viele Prüfer nehmen diesen Punkt aber nicht sooo genau...
Gruß,
Tom

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Beitrag von Ben »

Ruf HaWe Köhle an, das laufende Transporter Lexikon :)
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Beitrag von jkracing »

und nicht vergessen daß Du mit LKW-Zulassung dem Sonn- u. Feiertagfahrverbot unterliegst wenn Du mal mit Anhänger fahren willst :!:
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Beitrag von HaWe Köhle »

Jep. Antwort kommt. -bin jedoch in einer Klinik- da ist Internet schwierig, dauert also.

Grundsatz: Die Steuerheoheit hat immer das Finanzamt = selbts wenn TÜV schreibt LKW, kann das ein Finanzamt anders sehen.

Aus einem LKW kann man i. d. Regel problemlos einen LKW machen.
- Die Ladefläche muss größer als die Fläche für Personen sein. Also machmal auch 5 Sitzer Dopelkabine im Kastenwagen....

Die Normungen eines PKWs, (Geräusche, Abgaswerte) eines PKW sind höherwertig. - Also auch von daher keine Problem

Fragen bitte per PN oder Mail - dauert aber ggf. etwas. :cry:
MfG
HaWe Köhle
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Beitrag von Mr.Green »

Mach lieber eine Zulassung als "Werkstattwagen" da umgeht man das Sonn-und Feiertagsfahrverbot!
Bau einfach einen kleinen Werkzeugschrank und eine Holzplatte als Werkbank und schon gehts.
Geht ned gibts ned!!!
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Beitrag von jkracing »

das muß aber auch erst vom FA anerkannt werden und ohne eigenes Gewerbe wird man da wohl Erklärungsnot haben aber Versuch macht kluch.
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Beitrag von hinnerk »

ddas mit dem fahrverbot am sontag gilt ja nur mit hänger... und eben darum solls ja ein bulli werden weil ich auf das geschwür hinten dran keine Lust hab :wink: :wink:

danke für die infos und tip´s!

gruss

Hinni
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