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Herstellergarantie futsch bei Fahrt auf dem Kringel?!

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Beitrag von Jörch »

Ducati gibt volle 2 Jahre Garantie auch auf der Rennstrecke!!

Bei mir wurde der Kabelbaum gemacht, die Gabel abgedichtet, der Racingtopf ersetzt und das Wärmeschutzblech erneuert...
Das Moped wurde im vollen Racingtrim mit Rennverkleidung, Power Commander, Schaltautomat, Antihoppingkupplung und zur Krönung auf Slicks beim Händler abgegeben! :P
Gekostet hat das alles exakt: NIX!

Man muss nur die richtigen Leute kennen.
Vielen Dank nochmal an den Lorcher, der mir dabei sehr geholfen hat :!:

Guckst Du:
http://www.mofler.de/forum/showthread.p ... i+garantie


Gruß
Jörch
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Beitrag von Normen »

Man muss nur die richtigen Leute kennen.



.....aber nur dann! :wink:
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Beitrag von Pa#4 »

Das mit "die richtigen Leute kennen" dürfte wohl eine ziemliche Rolle mitspielen!

In der MOTORRAD von heute steht ein 6-seitiger Artikel über Garantie usw., darin werden auch die verschiedenen Marken abgehandelt und "Unter Ausschluss der Gewährleistung Tabuzone Rennstrecke" auch auf Garantieansprüche bei Rennstreckenbetrieb eingegangen.

"Ein großes Auschlusskriterium ist der An- oder Einbau von nicht originalen Zubehör- und Ersatzteilen sowie der unsachgemäße Gebrauch der Maschine. Dazu gehört für manche Hersteller auch der Einsatz auf der Rennstrecke.

Ist im Grunde ein Witz, wenn der Hersteller, Importeur oder Händler mit den Rennerfolgen Werbung treibt und auf der anderen Seite keine Garantie oder Gewährleistung gibt!

Bei echten käuflichen Rennmaschinen wie z. B. Honda RS125R gibt es auf Maschine oder Ersatzteile aber auch keine Garantie, weil "Rennteile", obwohl deutsche Vorschriften "den bestimmungsgemäßen Gebrauch" von Sachen als Voraussetzung für Garantieansprüche kennen.

Was ist der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Rennmaschine?

Bei den für die Rennstrecke umgebauten Straßenmaschinen, die ja als Sportmaschinen verkauft werden. fehlt aber eindeutig "die Bestimmung für den Rennsport"!

Pa#4
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Beitrag von jkracing »

eben :!:
Deshalb ist es für mich auch nicht nachvollziehbar daß bei einem serienmäßigen Bike bei "unsachgemäßem Gebrauch" auf der Rennstrecke alleine dadurch schon der Garantieanspruch verfällt. Eine käufliche Rennmaschine, sprich Productionracer, ist da ganz was anderes, er ist konstruktiv schon am Limit, gar nicht auf lange Haltbarkeit ausgelegt. Der hat z.B. auch keinen Drehzahlbegrenzer der materialmordenden "Mißbrauch" verhindert wie beim Serienbike.
Wer seinen Falschtakter mit Kit-Zündung/-KBB oder ähnlichen elektronischen Tuningteilen bestückt macht daraus natürlich ein Rennbike für das er dann natürlich keine Garantie mehr erwarten kann. Ich bin mir aber ziemlich sicher daß die Anwendung solcher Teile gar nicht mal der Hauptgrund ist sondern daß die Firma unkontrolliert für Schäden durch jedwedes wilde Gebastel an den Bikes herhalten müßte.
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Beitrag von Lutze »

Steph #22 hat geschrieben:
millePatrick hat geschrieben:Bei Garantiesachen, gerade weil sie ja nur 2Jahre Gewährleistung geben müssen,was ja keine Garantie ist Twisted Evil
Und bei Gewährleistung greift nach 6Monaten die Beweisumkehr
...Falsch, denn die hier angesprochenen Hersteller geben alle Garantie
und da ist nix mit umgekehrter Beweispflicht. :wink:
auch nicht ganz richtig. Bei Garantieleistungen legt der Hersteller auch die Garantiebedingungen fest. Da kann dann natürlich alles drin stehen auch die Beweisumkehr. Garantie freiwillige Leistung nach den Festlegungen des Herstellers.
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Beitrag von Solli »

Moinzen!

Ich habe mal in den Garantiebedingungen von TRIUMPH nachgeschlagen.
Da steht, ich zitiere:

"Die Maschine darf nicht in Rennen eingesetzt, *mißbraucht, oder ungenügend instandgehalten werden [...]

*[...] Zu einem Mißbrauch des Motorrads gehört unter anderem jede Verwendung des Motorrads, die nicht im Rahmen der normalen Straßennutzung erfolgt."

Ich lese daraus, dass die Garantie bei tummeln auf dem Kringel erlischt.

Aus die Maus.

Alles was TRIUMPH oder der Händler dann noch erbringt, erfolgt im Rahmen der Kulanz, nicht aber mit dem Rechtsanspruch der Garantie/Gewährleistung.

Nunja, war eigentlich auch nicht anders zu erwarten. Traurig, aber wahr...
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Beitrag von Lutze »

#23 Steve McQ hat geschrieben:Zu einem Mißbrauch des Motorrads gehört unter anderem jede Verwendung des Motorrads, die nicht im Rahmen der normalen Straßennutzung erfolgt."
Die Rennstrecke ist auch eine Straße und die meisten fahren da ganz normal , hin und wieder ein Ausflug in die Botanik ist auch normal auf der Straße. Ich habe da keine Befürchtungen und sehe keinen Grund dem Händler zu erzählen das ich da 3 mal mit auf der RS war.
Wenn es ein Rennumbau ist wird es schwieriger.
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Beitrag von wanderschikane »

Ganz im Gegenteil, was Triumph da schreibt bedeutet die volle Garantie auf der Rennstrecke. Schließlich ist der Rennstreckenbetrieb die einzig artgerechte Strassennutzung, Land- oder Autobahnfahrten sind eindeutig als mißbräuchliche Nutzung einzuordnen, also besteht bei Schäden aus dem Betrieb im öffentlichen Strassenverkehr kein Garantieanspruch :wink: 8)
Gruß Marc
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Beitrag von Andreas#17 »

#23 Steve McQ hat geschrieben:"Die Maschine darf nicht in Rennen eingesetzt, *mißbraucht, oder ungenügend instandgehalten werden [...]
Bei vielen Trainings gibt es keine Rennen. Sollte nur an diesen Veranstaltungen teilgenommen werden, hätte ich keine Bedenken bezüglich meiner eventuellen Ansprüche. Und wie schon oft geschrieben....man muss dem Händler nicht alles auf die Nase binden.

Ciao
Andreas
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Beitrag von Kanister79 Schwyz »

Ja vor allem gibt´s eine Triumph-Sportförderung für die Piste und dann sowas!!??
Ähhh???
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