Setzt aber schon kriminelle Energie vorraus...und was macht er,wenn der Tüvprüfer den original Rahmen sehen will,etwa als Nachweis für den rechtmäßigen Besitz+Kaufvertrag...dann wird er mit Sicherheit anhand der KBA.-Nr. auch stutzig werden....weil zum Ändern der alten KBA-Nr. in eine neue die alte bekannt sein muss...was in gesperrtem Falle ja auch nicht ganz unproblematisch sein dürfte...Lutze hat geschrieben:mit flex,Spachtelmasse und etwas Lack wird dann eben aus dem Rahmen mit originaler Nummer ein Blankorahmen , auch kein Problem oder?Marcus97 hat geschrieben:Nen originalen Rahmen kann man lt. Auskunft/Dekra nicht umschlagen,bei dem die originale Nummer im Lenkkopfbereich eingestanzt war.
Bleibt der Weg über nen Blankorahmen (kostet rund nen 1000er).
Der Typ war drauf aus zu betrügen also wird er sich von so Kleinigkeiten nicht abhalten lassen dies zu tun.
Mündliche Absprachen ziehen leider bei nem Rechtstreit,vorallem OHNE Zeugen,nicht...könnte man ja alles mögliche erzählen...
Alles in allem ne unangenehme Sache mit diesen charakterlosen Vollspasten!!!
Gruss Marcus