Hallo,
man muss mittlerweile unterscheiden zwischen WoMo bei der Versicherung und bei der Steuer!
Für die Umschreibung zum WoMo gibt es genau Vorgaben, die bekommst du beim TÜV, ob es danach auch Steuerlich als WoMo anerkannt wird hängt einzig von der Umschreibung und der Stehhöhe ab!
Stehhöhe unter 170cm und Umschreibung als WoMo bedeutet Besteuerung als PKW, versichert als WoMo (ist bei meinem Ducato so)
Stehhöhe ab 170cm gilt Besteuerung al WoMo und versichert als WoMo
Gruss
Norbert
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Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- edefauler Offline
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- HaWe Köhle Offline
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Steuer: auch das ist nicht generell so. Da gibt es zum einen noch die Unterteilung bis 2.8 to zGG und über 2.8 to zGG.
Aber alle Änderungen die mit Tüv usw. verkehrsrechtlich richtig sind, können vom Finanzamt verworfen werden. Die Steuerhoheit hat das Finanzamt. - Und kann willkürlich entscheiden!
Ist wirklich so!
Aber alle Änderungen die mit Tüv usw. verkehrsrechtlich richtig sind, können vom Finanzamt verworfen werden. Die Steuerhoheit hat das Finanzamt. - Und kann willkürlich entscheiden!
Ist wirklich so!
MfG
HaWe Köhle
Team 62
http://www.team62.de
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#111 Onno Bitter/Kevin Schmitt/Dierk Mester
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..bin jetzt Musiker!
HaWe Köhle
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- Tuning Paul Offline
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Das kann ich bestätigen.´HaWe Köhle hat geschrieben: Aber alle Änderungen die mit Tüv usw. verkehrsrechtlich richtig sind, können vom Finanzamt verworfen werden. Die Steuerhoheit hat das Finanzamt. - Und kann willkürlich entscheiden!
Ist wirklich so!
Im Zweifel geht der Beamte mit zum Auto und überprüft die Sachlage.
"In den Kurven schnell können sie alle - was du brauchst, ist Leistung auf der Geraden"
(H.G. Anscheidt 50ccm-Weltmeister)
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mike
gucke dir mal diesen fred an...
http://www.hochdachkombi.de/viewtopic.p ... b9cbcbddc0
vielleicht findest du dort etwas brauchbares.
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