Vielen Dank für die vielen Antworten. Wobei ich immernoch nicht richtig schlau bin. Wann genau ist denn eine LKW Zulassung möglich? Muß dafür ne Trennwand vorhanden sein. Ich hab mich mal ans Finanzamt gewendet und die haben mir das geschickt:
unter Bezugnahme auf Ihr Telefonat mit Frau Reinboth vom 1. Juni 2005 übersende ich Ihnen die zu beachtenden Kriterien für den Umbau eines Fahrzeugs. Diese Kriterien gelten nicht uneingeschränkt für alle Fahrzeugsarten. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte nochmals an uns oder an das zuständige Finanzamt.
Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von "Pkw" in "Lkw" - unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht - kraftfahrzeugsteuerrechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:
- Die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001, 368; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003, 1045). Hierzu sind, soweit erforderlich, die hinteren Sitzplätze samt Befestigungseinrichtungen und Sicherheitsgurte dauerhaft zu entfernen.
- Zwischen Fahrgast- und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht sein.
- Die rückwärtigen Seitenfenster müssen verblecht sein; die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z. B. durch Verschweißen) - vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489 -. Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraum-Limousinen.
Also ich find das recht verwirrend
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- schräglagenjunkie Offline
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Hallo,
meines Wissens ist Womo über 2,8t im Moment in Steuer und Versicherung die beste Alternative. Sehen wollten sie ein festes Bett, Staumöglichkeiten (Alukisten wurden akzeptiert), Gaskocher mit Zündsicherung befestigt auf Tisch oder so und Hitzeschild zur Wand nicht vergessen (sogenannter Kartuschenkocher gibst ab 50,-€ im Campingladen und ist für den Balkon oder sonstige Gegebenheiten auch zugebrauchen). Und ich glaube ein Zugang zum Fahrerhaus muß sein. Quasi Trennwand raus oder kleinen Durchgang.
Ich bezahle für meinen Ducato 220,-€ Steuern.
Versicherung 55% Vollkasko 520,-€ im Jahr.
Versicherung richtet sich übrigens nach Neuwert des Fahrzeuges. Also Neupreis + Ausbau. Ich habe 30.000,-€ angegeben.
Als Lkw hat er auch 220,-€ steuern gekostet aber 1.600,-€ Versicherung und das ohne Vollkasko.
Und übrigens ein LKW darf Sonn- und Feiertags keinen Wohnwagen ziehen, nur mit Sondergenehmigung.
Grüße Christian
meines Wissens ist Womo über 2,8t im Moment in Steuer und Versicherung die beste Alternative. Sehen wollten sie ein festes Bett, Staumöglichkeiten (Alukisten wurden akzeptiert), Gaskocher mit Zündsicherung befestigt auf Tisch oder so und Hitzeschild zur Wand nicht vergessen (sogenannter Kartuschenkocher gibst ab 50,-€ im Campingladen und ist für den Balkon oder sonstige Gegebenheiten auch zugebrauchen). Und ich glaube ein Zugang zum Fahrerhaus muß sein. Quasi Trennwand raus oder kleinen Durchgang.
Ich bezahle für meinen Ducato 220,-€ Steuern.
Versicherung 55% Vollkasko 520,-€ im Jahr.
Versicherung richtet sich übrigens nach Neuwert des Fahrzeuges. Also Neupreis + Ausbau. Ich habe 30.000,-€ angegeben.
Als Lkw hat er auch 220,-€ steuern gekostet aber 1.600,-€ Versicherung und das ohne Vollkasko.
Und übrigens ein LKW darf Sonn- und Feiertags keinen Wohnwagen ziehen, nur mit Sondergenehmigung.
Grüße Christian
- hoerni Offline
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Christian K. hat geschrieben:
Und übrigens ein LKW darf Sonn- und Feiertags keinen Wohnwagen ziehen, nur mit Sondergenehmigung.
Grüße Christian
Das ist auch genau so, ich bin am 16.05 ( Feiertag )mit meinen Opel Combo, der als LKW Zugelassen ist und Anhänger auf dem Weg zum HHR auf der Autobahn angehalten worden. Fazit: 280 Teuronen und 3 Punkte


- ca Offline
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- anderl Offline
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nööö, das gilt für LKW und fertig.Christian#111 hat geschrieben:ich hätte jetzt darauf getippt dass das Gespann nicht mehr als 3.5Tonnen zulässige Gesamtmasse haben darf, bekommt man für Private zwecke nicht ne Ausnahmegenehmigung?
das ganze gilt doch eh nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge (also mit Fahrtenschreiber?)
Einen Unterschied gewerblich/privat gibts nur wenn du mit nem LKW unter 7,5t privat fährst, dann brauchst du keinen Fahrtenschreiber. An der Grenze und beim Hängerbetrieb gehts nur danach was im Schein steht. Hab ich schon paar Mal durch ....
Ausnahmegenehmigung bekommst du sehr schwer und kostet mind. 20 Euro. Alternative das ganze als Sportfahrzeug mit grüner Nummer zulassen, weiß aber nicht mehr was man da genau erfüllen mußte.