t5 lkw sonntagsfahrverbot mit wohnwagen?
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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t5 lkw sonntagsfahrverbot mit wohnwagen?
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hi,hab da mal ne frage.besitze seit ein paar wochen einen t5 mit lkw zulassung.darf ich sonntags mit wohnwagen und moped im bus zur renne fahren oder gilt das sonntagsfahrverbot? ohne hänger darf ich ja auf jeden fall fahren,oder?
GAS IST RECHTS!!!
- kawa-angel Offline
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Du darfst fahren.
Es gbt eine Ausnahmeregelung welche Wohn- und Sportanhänger betrifft.
Bei Bedarf kann ich dir ein Schriftstück zu kommen lassen.
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- Tuning Paul Offline
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Mal kein Reifenfred zum Einstieg
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"In den Kurven schnell können sie alle - was du brauchst, ist Leistung auf der Geraden"
(H.G. Anscheidt 50ccm-Weltmeister)
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- jkracing Offline
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da unterliegst Du nach meinem Kenntnisstand immer noch dem Sonntagsfahrverbot, es soll sich da zwar was tun bzw. in einigen Bundesländer auch schon so gehandhabt werden, darauf verlassen würde ich mich aber nicht! Und im Ausland (A/I/...) gilts sowieso.
Wenn Dein Bus rundum Fenster hat kann Du´s riskieren, dann ist es eher unwahrscheinlicg daß sie dich einfach so mal kontrollieren, wenn er aber geschlossen ist könnte sie das schon eher neugierig machen.
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- Tuning Paul Offline
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- jkracing Offline
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Naja, ACDC
macht zwar super Sound aber .....
http://www.logistikunternehmen.org/shop ... tm#theForm
Der große 6-Punkte-Check:
Beachten Sie diese Fahrverbote 2009 in Deutschland
Die meiste Zeit des Jahres werden Ihre Fahrer in Deutschland unterwegs sein. Deswegen stellen wir Ihnen im Folgenden die Fahrverbote in Deutschland dar. Denn dass Sie sich im restlichen Europa nicht auskennen, ist entschuldbar, da wird auch der ein oder andere Polizeibeamte ein Auge zudrücken. Im eigenen Land sieht dies sicher anders aus. Deswegen hier ein 6-Punkte-Check über alle Sonn- und Feiertagsfahrverbote in Deutschland:
Check 1: Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?
Keine Gedanken mehr über deutsche Fahrverbote müssen Sie sich machen, wenn Ihr Fahrzeug schon gar nicht unter das Fahrverbot fällt. Das ist nämlich nur für folgende Lkw der Fall:
Lkw über 7,5 t
Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (also Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, wenn 7,5 t überschritten werden)
Check 2: Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
Jetzt wissen Sie, welche Maschinen unter das Fahrverbot fallen, hier noch die Fahrzeuge, die gar nicht unter die Fahrverbote fallen:
allein fahrende Sattelzugmaschinen
den etwas mißverständlichen Text unter Check 1 interpretiere ich als die Fzge. die Sonntags nicht fahren dürfen, sonst würde der weitere Absatz ja keinen Sinn machen


Der große 6-Punkte-Check:
Beachten Sie diese Fahrverbote 2009 in Deutschland
Die meiste Zeit des Jahres werden Ihre Fahrer in Deutschland unterwegs sein. Deswegen stellen wir Ihnen im Folgenden die Fahrverbote in Deutschland dar. Denn dass Sie sich im restlichen Europa nicht auskennen, ist entschuldbar, da wird auch der ein oder andere Polizeibeamte ein Auge zudrücken. Im eigenen Land sieht dies sicher anders aus. Deswegen hier ein 6-Punkte-Check über alle Sonn- und Feiertagsfahrverbote in Deutschland:
Check 1: Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?
Keine Gedanken mehr über deutsche Fahrverbote müssen Sie sich machen, wenn Ihr Fahrzeug schon gar nicht unter das Fahrverbot fällt. Das ist nämlich nur für folgende Lkw der Fall:
Lkw über 7,5 t
Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (also Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, wenn 7,5 t überschritten werden)
Check 2: Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
Jetzt wissen Sie, welche Maschinen unter das Fahrverbot fallen, hier noch die Fahrzeuge, die gar nicht unter die Fahrverbote fallen:
allein fahrende Sattelzugmaschinen
den etwas mißverständlichen Text unter Check 1 interpretiere ich als die Fzge. die Sonntags nicht fahren dürfen, sonst würde der weitere Absatz ja keinen Sinn machen
- HaWe Köhle Offline
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Wie schon im anderen Fred ausführlich beschrieben: LKW mit Anhänger = Sonntagsfahrverbot, egal welches zGG: Ausnahme Sport- und Freizeit. (Wohnwagen und Motorrad- oder Pferdeanhänger)
Allerdings ist die Infomation über die Regierungsbezirke gekommen. (Hier z. B. Arnsberg) Bedeutet aber ganz klar, das ich aus dem HSK nach Berlin fahren kann. - Es ist somit anzunehmen, das alle Regeireungsbezirke in Zukunft so verfahren werden. Dies sind jedenfalls auch die aktuellen Schulungshinweise.....
Allerdings ist die Infomation über die Regierungsbezirke gekommen. (Hier z. B. Arnsberg) Bedeutet aber ganz klar, das ich aus dem HSK nach Berlin fahren kann. - Es ist somit anzunehmen, das alle Regeireungsbezirke in Zukunft so verfahren werden. Dies sind jedenfalls auch die aktuellen Schulungshinweise.....
MfG
HaWe Köhle
Team 62
http://www.team62.de
DLC 2013 - Seriensport 2013
#111 Onno Bitter/Kevin Schmitt/Dierk Mester
BMW S 1000 RR
Bilderbuch bei Facebook
Rennsportteam Blog
..bin jetzt Musiker!
HaWe Köhle
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- jkracing Offline
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- Motorrad: SC57
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Ich wäre in dieser Sache sehr sehr vorsichtig.
Schaut euch das Schreiben an, dort steht extra drin:
"...dass sich die Genehmigungspraxis in den Ländern an folgende Kriterien ausrichten soll."
Ist für mich also mehr eine Empfehlung als eine Gesetzenänderung. Also gilt das Sonn-/Feiertagsfahrverbot weiterhin für mich.
Verstärkt wird meine Ansicht durch dieses Passage im Schreiben:
"...bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren."
Also kurz gesagt, ist es keine einheitliche Änderung des Gesetzes, sondern vielmehr eine Empfehlung an die einzelnen Bundesländer so zu verfahen.
Heißt also auch, das ich Pech haben kann und durch ein Bundesland fahre welches sich einen "Dreck" um dieses Schreiben kümmert.
Ich selber würde also in meinem Bundesland, so wie in denen durch die ich durchfahren muss/möchte, eine Genehmigung beantragen.
Nur dann wäre ich auf der sicheren Seite und würde bedenkenlos fahren.
Aber auch dran denken das nicht in jedem Bundsesland jeder Feiertag gilt
Steht aber alles im §30 StVO Nr.4.
Schaut euch das Schreiben an, dort steht extra drin:
"...dass sich die Genehmigungspraxis in den Ländern an folgende Kriterien ausrichten soll."
Ist für mich also mehr eine Empfehlung als eine Gesetzenänderung. Also gilt das Sonn-/Feiertagsfahrverbot weiterhin für mich.
Verstärkt wird meine Ansicht durch dieses Passage im Schreiben:
"...bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren."
Also kurz gesagt, ist es keine einheitliche Änderung des Gesetzes, sondern vielmehr eine Empfehlung an die einzelnen Bundesländer so zu verfahen.
Heißt also auch, das ich Pech haben kann und durch ein Bundesland fahre welches sich einen "Dreck" um dieses Schreiben kümmert.
Ich selber würde also in meinem Bundesland, so wie in denen durch die ich durchfahren muss/möchte, eine Genehmigung beantragen.
Nur dann wäre ich auf der sicheren Seite und würde bedenkenlos fahren.
Aber auch dran denken das nicht in jedem Bundsesland jeder Feiertag gilt

Steht aber alles im §30 StVO Nr.4.
Nimm das Leben nicht so ernst, kommst da eh nicht lebend raus.