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t5 lkw sonntagsfahrverbot mit wohnwagen?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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t5 lkw sonntagsfahrverbot mit wohnwagen?

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Beitrag von DECKERSR1 »

hi,hab da mal ne frage.besitze seit ein paar wochen einen t5 mit lkw zulassung.darf ich sonntags mit wohnwagen und moped im bus zur renne fahren oder gilt das sonntagsfahrverbot? ohne hänger darf ich ja auf jeden fall fahren,oder?
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  • kawa-angel Offline
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Beitrag von kawa-angel »

Du darfst fahren.
Es gbt eine Ausnahmeregelung welche Wohn- und Sportanhänger betrifft.
Bei Bedarf kann ich dir ein Schriftstück zu kommen lassen.
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www.motorpark-schrembs.de
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  • Tuning Paul Offline
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Beitrag von Tuning Paul »

Mal kein Reifenfred zum Einstieg

Die Suchfunktion benutzen: http://www.racing4fun.de/viewtopic.php? ... highlight=
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Beitrag von jkracing »

da unterliegst Du nach meinem Kenntnisstand immer noch dem Sonntagsfahrverbot, es soll sich da zwar was tun bzw. in einigen Bundesländer auch schon so gehandhabt werden, darauf verlassen würde ich mich aber nicht! Und im Ausland (A/I/...) gilts sowieso.
Wenn Dein Bus rundum Fenster hat kann Du´s riskieren, dann ist es eher unwahrscheinlicg daß sie dich einfach so mal kontrollieren, wenn er aber geschlossen ist könnte sie das schon eher neugierig machen.
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Beitrag von Tuning Paul »

Laut ADAC gibt es in der ganzen EU kein Sonntagsfahrverbot für LKWs mit Anhänger bis 3.5 T.
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Beitrag von jkracing »

Naja, ACDC :wink: macht zwar super Sound aber .....

:arrow: http://www.logistikunternehmen.org/shop ... tm#theForm

Der große 6-Punkte-Check:
Beachten Sie diese Fahrverbote 2009 in Deutschland
Die meiste Zeit des Jahres werden Ihre Fahrer in Deutschland unterwegs sein. Deswegen stellen wir Ihnen im Folgenden die Fahrverbote in Deutschland dar. Denn dass Sie sich im restlichen Europa nicht auskennen, ist entschuldbar, da wird auch der ein oder andere Polizeibeamte ein Auge zudrücken. Im eigenen Land sieht dies sicher anders aus. Deswegen hier ein 6-Punkte-Check über alle Sonn- und Feiertagsfahrverbote in Deutschland:

Check 1: Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?
Keine Gedanken mehr über deutsche Fahrverbote müssen Sie sich machen, wenn Ihr Fahrzeug schon gar nicht unter das Fahrverbot fällt. Das ist nämlich nur für folgende Lkw der Fall:

Lkw über 7,5 t

Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (also Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, wenn 7,5 t überschritten werden)

Check 2: Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
Jetzt wissen Sie, welche Maschinen unter das Fahrverbot fallen, hier noch die Fahrzeuge, die gar nicht unter die Fahrverbote fallen:

allein fahrende Sattelzugmaschinen


den etwas mißverständlichen Text unter Check 1 interpretiere ich als die Fzge. die Sonntags nicht fahren dürfen, sonst würde der weitere Absatz ja keinen Sinn machen
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Beitrag von SLIDER »

Bei LKW mit Zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 to und Anhänger gibts Sonntags keine Probs. :wink:
Steht aber auch alles im verlinktem Fred auf den letzten Seiten :wink:

@ JK
In deinem Link geht es um LKW 7,5 to :wink:


Gruß Schorsch 8) 8) 8)
Und immer ne Handbreit Asphalt unter'm Reifen !!
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Beitrag von HaWe Köhle »

Wie schon im anderen Fred ausführlich beschrieben: LKW mit Anhänger = Sonntagsfahrverbot, egal welches zGG: Ausnahme Sport- und Freizeit. (Wohnwagen und Motorrad- oder Pferdeanhänger)

Allerdings ist die Infomation über die Regierungsbezirke gekommen. (Hier z. B. Arnsberg) Bedeutet aber ganz klar, das ich aus dem HSK nach Berlin fahren kann. - Es ist somit anzunehmen, das alle Regeireungsbezirke in Zukunft so verfahren werden. Dies sind jedenfalls auch die aktuellen Schulungshinweise.....
MfG
HaWe Köhle
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Rennsportteam Blog

..bin jetzt Musiker!
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Beitrag von jkracing »

SLIDER hat geschrieben:.....
@ JK
In deinem Link geht es um LKW 7,5 to :wink:

Gruß Schorsch 8) 8) 8)
HMM :? sicher :?: :?:

mag das mal jemand austesten?
Kein Sheriff hier der das mit (Rechts)Sicherheit beantworten kann??
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  • zxr-jolli Offline
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Beitrag von zxr-jolli »

Ich wäre in dieser Sache sehr sehr vorsichtig.

Schaut euch das Schreiben an, dort steht extra drin:

"...dass sich die Genehmigungspraxis in den Ländern an folgende Kriterien ausrichten soll."

Ist für mich also mehr eine Empfehlung als eine Gesetzenänderung. Also gilt das Sonn-/Feiertagsfahrverbot weiterhin für mich.

Verstärkt wird meine Ansicht durch dieses Passage im Schreiben:

"...bitte ich ab sofort wie folgt zu verfahren."


Also kurz gesagt, ist es keine einheitliche Änderung des Gesetzes, sondern vielmehr eine Empfehlung an die einzelnen Bundesländer so zu verfahen.
Heißt also auch, das ich Pech haben kann und durch ein Bundesland fahre welches sich einen "Dreck" um dieses Schreiben kümmert.

Ich selber würde also in meinem Bundesland, so wie in denen durch die ich durchfahren muss/möchte, eine Genehmigung beantragen.
Nur dann wäre ich auf der sicheren Seite und würde bedenkenlos fahren.

Aber auch dran denken das nicht in jedem Bundsesland jeder Feiertag gilt :wink:

Steht aber alles im §30 StVO Nr.4.
Nimm das Leben nicht so ernst, kommst da eh nicht lebend raus.
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