Hat schon jemand mal ne Ausnahmegenehmigung beantragt? Da kann ich aus Erfahrung mit unserem Landratamt nur sagen






Na, warum glaubt Ihr mir denn nicht. Ich habe das hier und an andere stellen schon mehrmals geschrieben.Eisbär hat geschrieben:in NRW, Schleswig-Holstein,Niedersachsen und Bremen ist die Empfehlung laut Antworten der Verkehrsminister Umgesetzt !
in Hessen,Brandenburg Sachsen-Anhalt und Thüringen bleib es derzeit beim Sonntagsfahrverbot !
@HaWeBedeutet auch im Klartext, wer eine Anmeldung aus NRW hat (wie z, B. HSK) darf seinen Wohnanhänger hinter dem 3,5 t LKW hängen, wenn im LKW ein Moped steht. Und, er darf dann durch ganz Deutschland fahren und muss nicht an irgendeiner Landesgrenze auf 22:00 Uhr warten. Punkt!
Ich werde mich dann mal um eine Ausnahmegenehmigung kümmernDie Regelung gilt leider nur in denjenigen Bundesländern, die den VMK-Beschluss durch Erlass formell umgesetzt haben.
Hierauf hatte ich bereits in meiner E-Mail vom 17.2.2009 hingewiesen.
Möglicherweise wird sich dieses Problem jedoch schon bald lösen, weil im Bundesrat auch über eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung diskutiert wird.
Ob das Bundesverkehrsministerium (als Verordnungsgeber) hierzu bereit ist, steht derzeit noch nicht fest. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im März / April d. J. getroffen.
Wär aber super wenn Du wieder was schreiben würdest falls es was neues gibt.Eisbär hat geschrieben:Ob das Bundesverkehrsministerium (als Verordnungsgeber) hierzu bereit ist, steht derzeit noch nicht fest. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im März / April d. J. getroffen.