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t5 lkw sonntagsfahrverbot mit wohnwagen?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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  • jkracing Offline
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Beitrag von jkracing »

und weil mir das alles zu blöd ist hab ich mir, nachdem ich vor Jahren (mit FT100+WW) mal löhnen und zudem den Sonntag bis 22:00 auf nem Parkplatz verbringen durfte, ab dann nen Transporter mit PKW-Zulassung gekauft und gut isses, weil letztlich isses scheiß wurscht wo síe dich abzocken, KFZ-Steuer-Ausnahmegenehmigung-Strafmandat, für mich ist die PKW-Zulassung unterm Strich immer noch die geschmeidigste Lösung.
Hat schon jemand mal ne Ausnahmegenehmigung beantragt? Da kann ich aus Erfahrung mit unserem Landratamt nur sagen :roll: :shock: :roll: :roll: :roll: :roll:
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  • Heitzer Offline
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Beitrag von Heitzer »

Ich hab das die letzen 3 Jahre immer gemacht.

Kostet aber 3 stellig. :evil:
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Beitrag von DECKERSR1 »

Heitzer hat geschrieben:Ich hab das die letzen 3 Jahre immer gemacht.

Kostet aber 3 stellig. :evil:
was heißt dreistellig? wieviel genau,da ich mir dann vieleicht auch eine beantragen würde!
GAS IST RECHTS!!!
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Beitrag von Heitzer »

150 € für ein Jahr.

Ist aber sicherlich auch regional unterschiedlich.
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Beitrag von Eisbär »

in NRW, Schleswig-Holstein,Niedersachsen und Bremen ist die Empfehlung laut Antworten der Verkehrsminister Umgesetzt !
in Hessen,Brandenburg Sachsen-Anhalt und Thüringen bleib es derzeit beim Sonntagsfahrverbot !

Also ist wohl die Lösung mit der Sondergenehmigung das beste :shock:

@ Heitzer
wo bekommt man die ?
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Beitrag von Heitzer »

Bei uns direkt im Amt für Öffentliche Ordnung => Bereich Straßenverkehrsangelegenheiten

Gibt dann einen schönen Antrag "Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot"

Kurz ausfüllen, Kohle ablatzen und glücklich werden. :evil:
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Beitrag von HaWe Köhle »

Eisbär hat geschrieben:in NRW, Schleswig-Holstein,Niedersachsen und Bremen ist die Empfehlung laut Antworten der Verkehrsminister Umgesetzt !
in Hessen,Brandenburg Sachsen-Anhalt und Thüringen bleib es derzeit beim Sonntagsfahrverbot !
Na, warum glaubt Ihr mir denn nicht. Ich habe das hier und an andere stellen schon mehrmals geschrieben.

Bedeutet auch im Klartext, wer eine Anmeldung aus NRW hat (wie z, B. HSK) darf seinen Wohnanhänger hinter dem 3,5 t LKW hängen, wenn im LKW ein Moped steht. Und, er darf dann durch ganz Deutschland fahren und muss nicht an irgendeiner Landesgrenze auf 22:00 Uhr warten. Punkt!
MfG
HaWe Köhle
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Beitrag von Eisbär »

Bedeutet auch im Klartext, wer eine Anmeldung aus NRW hat (wie z, B. HSK) darf seinen Wohnanhänger hinter dem 3,5 t LKW hängen, wenn im LKW ein Moped steht. Und, er darf dann durch ganz Deutschland fahren und muss nicht an irgendeiner Landesgrenze auf 22:00 Uhr warten. Punkt!
@HaWe
Das hat man mir leider anders Bestätigt, hier ein Auszug aus der Antwort vom Ministerium in Schleswig-Holstein:
Die Regelung gilt leider nur in denjenigen Bundesländern, die den VMK-Beschluss durch Erlass formell umgesetzt haben.

Hierauf hatte ich bereits in meiner E-Mail vom 17.2.2009 hingewiesen.

Möglicherweise wird sich dieses Problem jedoch schon bald lösen, weil im Bundesrat auch über eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung diskutiert wird.

Ob das Bundesverkehrsministerium (als Verordnungsgeber) hierzu bereit ist, steht derzeit noch nicht fest. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im März / April d. J. getroffen.
Ich werde mich dann mal um eine Ausnahmegenehmigung kümmern :roll:
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  • Heitzer Offline
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Beitrag von Heitzer »

Eisbär hat geschrieben:Ob das Bundesverkehrsministerium (als Verordnungsgeber) hierzu bereit ist, steht derzeit noch nicht fest. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im März / April d. J. getroffen.
Wär aber super wenn Du wieder was schreiben würdest falls es was neues gibt.
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  • R6Heiner Offline
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Beitrag von R6Heiner »

Eine Frage an die Wissenden.
Handhaben die Franzosen und Spanier das genauso wie die deutschen Behörden :?:
Habe da nur was von über 7,5 t. gelesen aber keine Äußerung wegen eines Anhängers/Wohnwagen.
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