Die Ruheversicherung gilt (soweit ich weiß) nur für eine "Stilllegung".
Dann muß das Ding aber auch stillgelegt sein, d.h. damit im Transporter durch die Gegend fahren und auf der Rennstrecke rumheitzen ist nicht.
Die einzige Möglichkeit, die ich kenne, ist anmelden und Teilkasko versichern.
Gibt es nicht auch eine Sportgeräteversicherung? Habe das was in Erinnerung.
Die Musikanlage und Instrumente im Proberaum lassen sich auf ähnliche Art ja auch versichern.
Martin
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Wenn das Leben dir nur Zitronen anbietet, ja dann frag doch einfach noch nach Salz und Tequila!
StephanRN01 hat geschrieben:Wie versichere ich meine Rennsemmel Yamaha R1 RN12 gegen Diebstahl. Die Maschine ist abgemeldet, hat aber Papiere
Gar nicht! Eine Rennsemmel ist nämlich nicht zulassungsfähig, weil nicht StVO-konform, und damit derzeit nicht versicherbar .
Wenn sie noch TÜV hat, Du sie bei der Zulassungsstelle nicht vorfahren musst und dies demzufolge keiner merkt, kannst Du sie zwar anmelden und formal versichern, allerdings ist mit dem Umbau die Allgemeine Betriebserlaubnis definitiv erloschen. Damit erlischt auch jeglicher Versicherungsschutz, der nämlich an die Allgemeine Betriebserlaubnis gebunden ist. Wenn die Versicherung das nicht mitkriegt (wofür in der Regel jedoch eine gewisse kriminelle Energie erforderlich ist) oder im Einzelfall kulant ist und den Schaden reguliert, hast Du Glück gehabt, ansonsten hast Du zu dem Verlust noch unnütz Geld für eine vermeintliche Versicherung ausgegeben.
Ich habe das Ganze gerade durchexerziert! Keine Chance. Und bei der Variante mit dem Saisonkennzeichen ist das Motorrad außerhalb des Anmeldungszeitraums NUR in der heimischen Garage versichert. Wenn sie einen Tag vorher oder danach in Brünn geklaut wird, schaust Du auch in die Röhre, auch wenn einem die Versicherungsleute am Telefon gerne was Anderes erzählen ...
"Das Problem in der Kommunikation ist die Illusion, sie hätte stattgefunden." (George Bernard Shaw)
würde mich wundern wenn da ein Kraftfahrzeug mitversichert wäre, genauso(wenig) wie ein KFZ als Sportgerät im Sinne dieser Versicherung behandelt wird.
Zuletzt geändert von jkracing am Mittwoch 1. April 2009, 12:49, insgesamt 2-mal geändert.