Max. Gewicht des Anhängers muß unter Leergewicht des Zugfahrzeuges sein. Summe des max. Gewichtes des Gespannes muß unter 3,5 t sein. Das darfst du mit B fahre. Fang mal an zu rechnen
Fireball lautet mein richtiger Nick,
doch das Forum diesen schon vergabe
nun hat mein Ego einen leichten Knick
und ich nannt mich wie mein Vorname
Also Leergewicht des Autos 1400kg, d.h. der Hänger müsste auf ca 1400kg max. Zulässigegesamtmasse abgelastet werden.
Müsste also doch den Führerschein machen, weil der Anhänger von meinem Vater für Holztransporte benutzt wird.
In meinem Fahrzeugschein steht jetzt aber drin, das ich gebremst 1400kg fahren darf und ungebremst 500kg.
Wenn ich das richtig verstehe eignet sich mein Auto noch nicht mal für ein normalen 750kg Hänger, ist das richtig? Oder hab ich ein extremen Denkfehler?
Bin bisschen Überrascht ist ein V40(Kombi) mit einem 2,0 T Motor.
Edit:
Grad Müll betextet, es is wie gerade beschrieben,
also müsstest du ablasten oder BE nachmachen.
Gibts irgendwo ne ZUVERLÄSSIGE Quelle oder nen Sachkundigen, der das §-sicher skizzieren kann
Soll angeblich seit 1.1. was neues mit der 100km/h-Zulassung geben.
Irgendwas mit Beschränkung hinsichtlich Gewichts-Verhältnis: Dose/Hänger
also wenn sich da was geändert hat poste dat ma bitte.. Würd mich sehr interessieren.. Ansonsten wirds Zeit sich nach nem anderen Transportmittel umzusehen
klar ist wenn du mit einem größeren anhänger beim fahren erwischt wirst, ist es fahren ohne führerschein,bis zu 12 monate freiheitsstrafe, 1-4 punkte und kleingeld für kaffeekasse.