Zum Inhalt
NEU: Events vieler Veranstalter direkt auf R4F buchen. Bequem und einfach. Jetzt buchen

Fahren eines Anhängers ohne BE?

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • v-b Offline
  • Beiträge: 157
  • Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2008, 11:40

Fahren eines Anhängers ohne BE?

Kontaktdaten:

Beitrag von v-b »

Weiß jemand was auf einen zukommt an Strafen, wenn man ein Anhänger fahren würde, für den extra der BE Führerschein nötig wäre?

Aber der Scheiß BE kostet ca 600 Euro nur das ich ein Anhänger fahren darf der mehr wie 750kg wiegt.

Dabei ist unser neuer, ein 2achser und die lassen sich besser fahren wie die einachser ungebremsten 750kg Hänger. Wer sich das Gesetz ausgedacht hat :evil:
  • Benutzeravatar
  • Kretzsche Offline
  • Beiträge: 638
  • Registriert: Sonntag 26. November 2006, 20:12
  • Wohnort: Hameln
  • Kontaktdaten:

Kontaktdaten:

Beitrag von Kretzsche »

Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Komm auf'n Punkt, quatschen kannste beim Friseur!


http://www.chaos-racing.de
  • Benutzeravatar
  • Rafael Offline
  • Beiträge: 434
  • Registriert: Freitag 25. Mai 2007, 07:38
  • Motorrad: CBR 600 RR PC40
  • Lieblingsstrecke: Most
  • Wohnort: Soest

Kontaktdaten:

Beitrag von Rafael »

Max. Gewicht des Anhängers muß unter Leergewicht des Zugfahrzeuges sein. Summe des max. Gewichtes des Gespannes muß unter 3,5 t sein. Das darfst du mit B fahre. Fang mal an zu rechnen ;-)
Fireball lautet mein richtiger Nick,
doch das Forum diesen schon vergabe
nun hat mein Ego einen leichten Knick
und ich nannt mich wie mein Vorname :-)
  • Benutzeravatar
  • LD Offline
  • Beiträge: 115
  • Registriert: Mittwoch 20. August 2008, 14:11

Kontaktdaten:

Beitrag von LD »

eben musste genau kalkulieren..
Bsp:
Meine karre leergewicht 1325
max zulässiges gesamtgewicht des hänger 1300


läuft :wink:
Lars #28
  • Benutzeravatar
  • Hans_Baerbel Offline
  • Beiträge: 1310
  • Registriert: Dienstag 5. Juli 2005, 11:59
  • Wohnort: Karlsruhe

Kontaktdaten:

Beitrag von Hans_Baerbel »

das gilt aber nur bei einer achse!
  • Benutzeravatar
  • Larsi Offline
  • Beiträge: 1286
  • Registriert: Montag 7. Februar 2005, 12:32
  • Motorrad: BMW R1150GS/R
  • Lieblingsstrecke: Kenn ich noch nicht
  • Wohnort: Holzminden

Kontaktdaten:

Beitrag von Larsi »

ne tandemachse mit achsabstand unter 1m gilt mw als einzelne achse.
Vier Zylinder sind zwei Motorräder oder ein halbes Auto!
  • v-b Offline
  • Beiträge: 157
  • Registriert: Mittwoch 1. Oktober 2008, 11:40

Kontaktdaten:

Beitrag von v-b »

Also Leergewicht des Autos 1400kg, d.h. der Hänger müsste auf ca 1400kg max. Zulässigegesamtmasse abgelastet werden.

Müsste also doch den Führerschein machen, weil der Anhänger von meinem Vater für Holztransporte benutzt wird.

In meinem Fahrzeugschein steht jetzt aber drin, das ich gebremst 1400kg fahren darf und ungebremst 500kg.

Wenn ich das richtig verstehe eignet sich mein Auto noch nicht mal für ein normalen 750kg Hänger, ist das richtig? Oder hab ich ein extremen Denkfehler?

Bin bisschen Überrascht ist ein V40(Kombi) mit einem 2,0 T Motor.
  • Benutzeravatar
  • Welpe Offline
  • Beiträge: 805
  • Registriert: Sonntag 7. September 2008, 20:07
  • Motorrad: ZX-10R 2011
  • Lieblingsstrecke: Pann
  • Wohnort: Darmstadt/Saarbrücken

Kontaktdaten:

Beitrag von Welpe »

Edit:
Grad Müll betextet, es is wie gerade beschrieben,
also müsstest du ablasten oder BE nachmachen.

Gibts irgendwo ne ZUVERLÄSSIGE Quelle oder nen Sachkundigen, der das §-sicher skizzieren kann :?:
Soll angeblich seit 1.1. was neues mit der 100km/h-Zulassung geben.
Irgendwas mit Beschränkung hinsichtlich Gewichts-Verhältnis: Dose/Hänger
  • Benutzeravatar
  • LD Offline
  • Beiträge: 115
  • Registriert: Mittwoch 20. August 2008, 14:11

Kontaktdaten:

Beitrag von LD »

also wenn sich da was geändert hat poste dat ma bitte.. Würd mich sehr interessieren.. Ansonsten wirds Zeit sich nach nem anderen Transportmittel umzusehen :cry:
Lars #28
  • rolli Offline
  • Beiträge: 184
  • Registriert: Montag 17. Juli 2006, 12:55

Kontaktdaten:

Beitrag von rolli »

den "BE" brauchst du für jeden anhänger mit mehr als 750Kg gesammtmasse.

wie es mit der 100 Km/h zulassung aussieht, erliest du hier http://www.tuev-nord.de/20658.asp

klar ist wenn du mit einem größeren anhänger beim fahren erwischt wirst, ist es fahren ohne führerschein,bis zu 12 monate freiheitsstrafe, 1-4 punkte und kleingeld für kaffeekasse.
Antworten