Zum Inhalt

Auto + Anhänger >= 5.000kg - Führerschein BE???

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

  • Benutzeravatar
  • mcphilli Offline
  • Beiträge: 17
  • Registriert: Mittwoch 7. Mai 2008, 19:06

Auto + Anhänger >= 5.000kg - Führerschein BE???

Kontaktdaten:

Beitrag von mcphilli »

Moin zusammen,
ich habe da mal eine rechtliche Frage und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Unser Zugfahrzeug ist ein Dodge Ram und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t, der Anhänger dahinter 2t. Dies macht nach Adam Riese locker mal 5,5t zulässiges Gesamtgewicht. Ich besitze einen Führerschein der Klasse BE, was mir eigenlich erlaubt Anhänger mit mehr als 750kg zu ziehen aber trotzdem darf ich zusammen nicht über 3,5t kommen. Da das Auto ja schon 3,5t hat wäre in dem Sinn der Füherschein ja total nutzlos, oder???
Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t. In der Schweiz sind je nach Fahrzeug-Typ und Homologation zwischen 500 und 1000 kg ungebremste und bis 6,5 t gebremste Anhängelast zugelassen. Die zugelassene maximale Anhängelast wird nach der technischen Prüfung im Fahrzeugausweis eingetragen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%A4ndewagen

Gibt es dann beim Führerschein auch Ausnahmeregelungen oder braucht man dann wirklich schon den C1E???

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, wer etwas hat, wäre schön wenn er mir eine Quelle geben kann, dann würde ich es gern ausrducken und mit mir führen, denn ich kenne unsere Gesetzeshüter, sicher ist sicher.

LG
  • Benutzeravatar
  • DavidK Offline
  • Beiträge: 199
  • Registriert: Montag 13. September 2004, 09:55

Kontaktdaten:

Beitrag von DavidK »

Hi!

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html

§6 FEV (fahrerlaubnis verordnung) sagt zu klasse B unmissverständlich:
"auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt"

Da ist dann nix mit klasse BE Dodge Ram + anhänger fahren.... C1E ist erforderlich.

Schön, dass ich noch den alten 3er FS gemacht hab :lol: Da war C1(E) noch autom. dabei.

mfg
David
  • Benutzeravatar
  • ca Offline
  • Beiträge: 6394
  • Registriert: Freitag 9. Januar 2004, 18:57
  • Motorrad: S1000FCR
  • Lieblingsstrecke: Oschersleben+Laguna
  • Wohnort: behind the wall

Kontaktdaten:

Beitrag von ca »

BE ist nicht sinnlos!

Die Grenze liegt dann bei 3,5t + (1,25t)? = 4,75t

Ich prüfe den Wert eben nach!

edit:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... en.html#BE

Dort steht das man den 1,5 fachen Wert nicht überschreiten darf, wäre dann 3,5t + 1,75t = 5,25t

Ruf doch einfach deine Führerscheinstelle an!

Gruß,
Christian
  • Benutzeravatar
  • Brewer41 Offline
  • Beiträge: 310
  • Registriert: Mittwoch 9. März 2005, 13:54
  • Motorrad: GSXR 1000 K8
  • Lieblingsstrecke: Pannonia
  • Wohnort: Bruckmühl

Kontaktdaten:

Beitrag von Brewer41 »

Da hab ich gleich noch eine Frage dazu.
in Österreich zählt die Vignette für Autos bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.
Ich habe einen Audi A6 (ZGG 2,3t) und einen Anhänger (ZGG 1,5t), macht zusammen 3,8t
bräuchte ich dafür nicht eingentlich eine GoBox?

Danke und Gruß

Steff
5 schreibt er, 4 meint er, 3 sagt er und 2 wären richtig.....
  • Benutzeravatar
  • Brewer41 Offline
  • Beiträge: 310
  • Registriert: Mittwoch 9. März 2005, 13:54
  • Motorrad: GSXR 1000 K8
  • Lieblingsstrecke: Pannonia
  • Wohnort: Bruckmühl

Kontaktdaten:

Beitrag von Brewer41 »

Ich habe gerade beim OAMTC angerufen.
Der hat mir gesagt, daß der Anhänger Vignettenfrei ist und sich die 23,5 Tonnen nur auf das Zugfahrzeug beziehen.

Gruß

Steff
5 schreibt er, 4 meint er, 3 sagt er und 2 wären richtig.....
  • modchen Offline
  • Beiträge: 154
  • Registriert: Donnerstag 12. Februar 2009, 13:05

Kontaktdaten:

Beitrag von modchen »

hier in Luxemburg sieht es so aus :

Führerschein B :
1) Auto max 3,5t
2) Gespann insgesamt max 3,5t
3) Anhänger < Auto
4) Anhänger < zulässiges Anhängergewicht fürs Auto

Beispiele :

-Auto 1800Kg, darf 1500 Kg ziehen, Anhänger 1400Kg
1,2,3,4 erfüllt darf mit B gefahren werden

-Auto 1650Kg, darf 2000 Kg ziehen, Anhänger 1900Kg
1 erfüllt, 2 und 3 nicht, 4 erfüllt, darf nicht mit B gefahren werden

-Auto 1800Kg, darf 1500 Kg ziehen,Anhänger 1600 Kg
1,2,3 erfüllt, 4 aber nicht, darf nicht mir B gefahren werden.

Führerschein BE :
1) Auto max 3,5t
2) Gespann egal
3) Anhänger > Auto
4) Anhänger < zulässiges Anhängergewicht fürs Auto

-Auto 1800Kg, darf 1500 Kg ziehen, Anhänger 1600 Kg
darf jetzt gefahren werden, WICHTIG : der hänger darf nur bis 1500 Kg beladen werden

-Auto 3500Kg, darf 4500Kg ziehen, Anhänger 4000Kg
darf gefahren werden, aber nur bis 4000Kg beladen

(Annekdote zum letzten Beispiel : Mein Fahrlehrer erklärte mir damals, dass es Pickups gebe mit einem Leergewicht von 3200 Kg, und welche dann von 4000Kg auf 3500Kg abgestuft wurden, damit man sie mit einem B Führerschein fahren könne. Diese dürfen aber weiterhin 4500Kg ziehen)


PS : Trotz Gespann, wird gilt hier alles als <3,5t D.h. Strassen die nur für <3,5t zugelassen sind, dürfen trotzdem befahren werden.
  • FLO#5 Offline
  • Beiträge: 373
  • Registriert: Mittwoch 9. Januar 2008, 12:41
  • Wohnort: LK. Mühldorf

Kontaktdaten:

Beitrag von FLO#5 »

Brewer41 hat geschrieben:Ich habe gerade beim OAMTC angerufen.
Der hat mir gesagt, daß der Anhänger Vignettenfrei ist und sich die 23,5 Tonnen nur auf das Zugfahrzeug beziehen.

Gruß

Steff
Vielen Dank für die Auskunft, dieses Thema ist mir heut auch schon mal durch den kopf gegangen.
Suzuki GSXR 1000 K10, #5
  • Benutzeravatar
  • Brewer41 Offline
  • Beiträge: 310
  • Registriert: Mittwoch 9. März 2005, 13:54
  • Motorrad: GSXR 1000 K8
  • Lieblingsstrecke: Pannonia
  • Wohnort: Bruckmühl

Kontaktdaten:

Beitrag von Brewer41 »

Brewer41 hat geschrieben:Ich habe gerade beim OAMTC angerufen.
Der hat mir gesagt, daß der Anhänger Vignettenfrei ist und sich die 23,5 Tonnen nur auf das Zugfahrzeug beziehen.

Gruß

Steff
ich meint natürlich die 3,5 Tonnen, nicht 23,5 Tonnen.... :oops:
5 schreibt er, 4 meint er, 3 sagt er und 2 wären richtig.....
  • Benutzeravatar
  • zxr-jolli Offline
  • Beiträge: 101
  • Registriert: Montag 3. Dezember 2007, 22:05
  • Wohnort: Schortens

Kontaktdaten:

Beitrag von zxr-jolli »

ca hat geschrieben:
Dort steht das man den 1,5 fachen Wert nicht überschreiten darf, wäre dann 3,5t + 1,75t = 5,25t

Allerdings nur bei nicht durchgehenden Bremsanlagen.
Hast du also mal ein ziehendes Fhz mit einer Druckluftbremse (ich weiß ist selten) darfst du mehr ziehen, da gibt es dann keine Obergrenze vom Gesetz her.
Nimm das Leben nicht so ernst, kommst da eh nicht lebend raus.
  • Benutzeravatar
  • mcphilli Offline
  • Beiträge: 17
  • Registriert: Mittwoch 7. Mai 2008, 19:06

Kontaktdaten:

Beitrag von mcphilli »

Ich habe natürlich auch noch weiterhin gesucht und auf mehreren Seiten das gleiche rausgelesen.
Bei Wikipedia wird man auch in diesem Fall weiterhin sehr gut fündig. Unter der Definition eines Geländewagens wie im ersten Post beschrieben, kann man mit einem Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 8,75t haben ohne Probleme mit den Gesetzeswächtern zu bekommen.

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChre ... rerlaubnis

Ich danke euch allen und hoffe evtl. auch anderen mit ähnlicher Frage in diesem Thread geholfen zu haben. Das heißt für die nächsten Male ein entspannteres Fahren :wink:
Antworten