ich habe da mal eine rechtliche Frage und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Unser Zugfahrzeug ist ein Dodge Ram und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t, der Anhänger dahinter 2t. Dies macht nach Adam Riese locker mal 5,5t zulässiges Gesamtgewicht. Ich besitze einen Führerschein der Klasse BE, was mir eigenlich erlaubt Anhänger mit mehr als 750kg zu ziehen aber trotzdem darf ich zusammen nicht über 3,5t kommen. Da das Auto ja schon 3,5t hat wäre in dem Sinn der Füherschein ja total nutzlos, oder???
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%A4ndewagenGeländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t. In der Schweiz sind je nach Fahrzeug-Typ und Homologation zwischen 500 und 1000 kg ungebremste und bis 6,5 t gebremste Anhängelast zugelassen. Die zugelassene maximale Anhängelast wird nach der technischen Prüfung im Fahrzeugausweis eingetragen.
Gibt es dann beim Führerschein auch Ausnahmeregelungen oder braucht man dann wirklich schon den C1E???
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, wer etwas hat, wäre schön wenn er mir eine Quelle geben kann, dann würde ich es gern ausrducken und mit mir führen, denn ich kenne unsere Gesetzeshüter, sicher ist sicher.
LG