Lackkratzer am Helm airbrushen
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
aber zum Thema Racing gehört.
Jörg,
Du hast ja Recht mit Deiner Aussage.
In den DMSB-Schutzhelmbestimmungen steht eindeutig, dass nur unversehrte und technisch unveränderte Schutzhelme zulässig sind.
Man könnte sich aber m. E. darüber streiten, ob ein Air brush oder eine Überlackierung eines ansonsten unversehrten oder techn. unveränderten Helmes mit zulässigen Lacken den Helm unbrauchbar macht.
Ich habe in Erinnerung, kann dies aber nicht belegen, dass mit freigegeben Lacken und durch Fachfirmen lackierte Helme ihre Zulassung nicht verlieren.
Dies war m. W. vor der Einführung von Wasserlacken.
Auf jeden Fall wäre das aber vor der Helmabnahme zu klären, denn bei der Hektik haben die TK meist nicht die Geduld, sich mit sowas zu befassen.
Auch den Unterschied zwischen einfachem Überlackieren und Air brush wollte man einige Male nicht diskutieren, wobei ganz einfach durch letzteres gestaltete Helme in der Mehrzahl akzeptiert, weil die Prüfer das ursprüngliche Helm-Design nicht kennen.
Pa#4
Du hast ja Recht mit Deiner Aussage.
In den DMSB-Schutzhelmbestimmungen steht eindeutig, dass nur unversehrte und technisch unveränderte Schutzhelme zulässig sind.
Man könnte sich aber m. E. darüber streiten, ob ein Air brush oder eine Überlackierung eines ansonsten unversehrten oder techn. unveränderten Helmes mit zulässigen Lacken den Helm unbrauchbar macht.
Ich habe in Erinnerung, kann dies aber nicht belegen, dass mit freigegeben Lacken und durch Fachfirmen lackierte Helme ihre Zulassung nicht verlieren.
Dies war m. W. vor der Einführung von Wasserlacken.
Auf jeden Fall wäre das aber vor der Helmabnahme zu klären, denn bei der Hektik haben die TK meist nicht die Geduld, sich mit sowas zu befassen.
Auch den Unterschied zwischen einfachem Überlackieren und Air brush wollte man einige Male nicht diskutieren, wobei ganz einfach durch letzteres gestaltete Helme in der Mehrzahl akzeptiert, weil die Prüfer das ursprüngliche Helm-Design nicht kennen.
Pa#4
Danny,
das ist alles geregelt, es werden sogenannte Veranstaltungsmarkierungen, also Aufkleber mit einem bestimmten Text, auf den Helm geklebt.
Man sollte eigentlich annehmen, dass der daran verwendete Kleber die Helmlackierung nicht angreift.
Und der routinierte Fahrer lässt die Aufkleber dran und der Abnehmer sieht, dass der Helm bereits bei anderen Veranstaltungen abgenommen wurde.
Pa#4
das ist alles geregelt, es werden sogenannte Veranstaltungsmarkierungen, also Aufkleber mit einem bestimmten Text, auf den Helm geklebt.
Man sollte eigentlich annehmen, dass der daran verwendete Kleber die Helmlackierung nicht angreift.
Und der routinierte Fahrer lässt die Aufkleber dran und der Abnehmer sieht, dass der Helm bereits bei anderen Veranstaltungen abgenommen wurde.
Pa#4
Ihr macht mir ja mut, ich hatte auch Bodenkontakt mit dem Helm von Schuberth.DANNY444 hat geschrieben:hoffentlich gibts ein unbedenklichkeitsgutachten dafür...Pa#4 hat geschrieben: Man sollte eigentlich annehmen, dass der daran verwendete Kleber die Helmlackierung nicht angreift.![]()
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Da ich auch einen Kratzer mit Lackabplatzung hatte habe ich den Helm zu Schuberth eingeschickt zur Kostenlosen überprüfung. Jetzt kam der Anruf von Schuberth Helm ist überprüft und für Gut befunden worden bzw. kann weiter getragen werden.
Die Stelle konnte allerdings nur überpoliert werden, Visier wurde auch gewechselt da auch ein Kratzer dran war. So nun werde ich mir den Helm Morgen mal anschauen und Ihn bedenkenlos weiter tragen.
Dieses wurde übrigens, nochmal zur Erinnerung alles Kostenlos erledigt

Barni,
ein Anruf von Schubert ist zwar fein, wenn aber der Nachweis z. B. bei einer Helmabnahme geführt werden muss, dann hast Du schlechte Karten!
Versuch einen schriftlichen Bescheid von Schubert zu bekommen!
Und der sollte so abgefasst werden, dass darin auch der Helm mit seiner Beschädigung eindeutig zugeordnet wird, kritische Abnehmer glauben garnichts!
Pa#4
ein Anruf von Schubert ist zwar fein, wenn aber der Nachweis z. B. bei einer Helmabnahme geführt werden muss, dann hast Du schlechte Karten!
Versuch einen schriftlichen Bescheid von Schubert zu bekommen!
Und der sollte so abgefasst werden, dass darin auch der Helm mit seiner Beschädigung eindeutig zugeordnet wird, kritische Abnehmer glauben garnichts!
Pa#4
- Widdy75 Offline
- Beiträge: 2199
- Registriert: Donnerstag 8. März 2007, 18:45
- Wohnort: unter flockenbach
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ich hatte mit meinem lackierten helm bei keiner abnahme probleme!!!
und vor der lackierng hatte er auch lackschäden vom kies!
und vor der lackierng hatte er auch lackschäden vom kies!
- Decembersoul Offline
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