Mir dünkt, das wird ein brontaler Hackiauflauf


Ketchup#13

Genau das wurde von mir am Telefon geäußert, was bedeutet, E bzw. DOT-Kennzeichnung müssen vorhanden sein.Dennis #9 hat geschrieben:So, also ich habe jetzt jemanden am Telefon gehabt von der Conti ADAC Organisation, der meinte sie MÜSSEN straßenzugelassen sein...
Dem ist definitiv nicht so und diese Aussage stammt nicht von mir.Dennis #9 hat geschrieben:ich habe auch von vielen Seiten gehört, dass sie nur Profil haben müssen und für jedermann käuflich sein müssen...
Moin Torsten,1000km hat geschrieben: Genau das wurde von mir am Telefon geäußert, was bedeutet, E bzw. DOT-Kennzeichnung müssen vorhanden sein.
Außerdem machte ich die Einschränkung, dass wohl gewisse Mischungen, z.B. beim Bridgestone die "4er", aufgrund der fehlenden Höchstgeschwindigkeits- Kennung verboten sind.
Viele Grüße
Torsten
Ob das nun Sinn macht, mit der weichen 4er Mischung des BT 003 zB ein 500km Langstreckenrennen fahren zu wollen, kann sich ja jeder selber überlegen.
Es müssen Reifen (wenn nicht serienmäßig) mit den Kennwerten V und Z, bzw. (W) verwendet werden.
Erlaubt sind nur handelsübliche Reifen, die als gemäß den Straßenverkehrs-Zulassungsbestimmungen freigegebene Ausrüstung für jedermann käuflich sind.
Sogenannte „Intermediates“ oder „Regenreifen“ sind erlaubt.