Zulassung mit englischen Papieren
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- Diditotalbekloppt Offline
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Zulassung mit englischen Papieren
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Tach
Kennt sich hier jemand aus mit der Zulassung eines Motorrades mit sagen wir z.B. englischen Papieren ?
Ich meine jetzt nicht den Import. Das Motorrad wäre schon hier im Lande, aber mit englischen Papieren. Oder halt anderen EU-Länderpapieren für das Fahrzeug.
Was muss gemacht werden ? Ich weiß ich könnte auf die Seite des jeweiligen Zulassungsamtes gucken und die fragen, aber da hab ich angerufen und die waren genervt und unverschämt. Ämter halt.
Mir sagte jemand was von einer TÜV Vollabnahme für cirka 120 Euro, der dann die deutschen Papiere "genehmigt" ??
Gruß Didi
Kennt sich hier jemand aus mit der Zulassung eines Motorrades mit sagen wir z.B. englischen Papieren ?
Ich meine jetzt nicht den Import. Das Motorrad wäre schon hier im Lande, aber mit englischen Papieren. Oder halt anderen EU-Länderpapieren für das Fahrzeug.
Was muss gemacht werden ? Ich weiß ich könnte auf die Seite des jeweiligen Zulassungsamtes gucken und die fragen, aber da hab ich angerufen und die waren genervt und unverschämt. Ämter halt.
Mir sagte jemand was von einer TÜV Vollabnahme für cirka 120 Euro, der dann die deutschen Papiere "genehmigt" ??
Gruß Didi
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Sie möchten ein Importfahrzeug zulassen?
Neue und neuere gebrauchte Fahrzeuge aus dem EG-Raum, insbesondere Pkw, besitzen eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch COC-Papier genannt. Diese ist Eigentum des Fahrzeughalters und ist diesem immer auszuhändigen. Sie ist bei der Zulassung zwingend erforderlich und im Original vorzulegen. Ob es sich um ein Original handelt, erkennt man am Farbdruck oder an einem Wasserzeichen im Papier. Im Zweifelsfall ist es über den Hersteller (als Zweitschrift) zu besorgen.
Bei einem Fahrzeug aus dem Nicht-EG-Raum ist vor der Zulassung immer eine Vollabnahme beim TÜV durchzuführen.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug sind alle noch ausgebenen Fahrzeugpapiere vorzulegen, sowie noch zugeteilte Kennzeichen. Ist es bereits älter als die erste nach deutschem Recht geltende Untersuchungfrist, ist - soweit keine Vollabnahme erforderlich war (s. o.) - eine HU- und AU-Untersuchung durchzuführen.
Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde. Diese Bestätigung wird durch die Zulassungsbehörde eingeholt, die Rückantwort des ausländischen Staates kann bis zu vier Wochen dauern. Erst dann kann das Fahrzeug zugelassen werden. Daher ist es besser, wenn Sie schon beim Kauf darauf achten, dass alle Unterlagen komplett sind. Ob es eine Zulassungsbescheinigung Teil II gibt, lässt sich in der Regel am Zulassungspapier erkennen: nennt es sich 'Zulassungsbescheinigung Teil I' (der deutsche Text müsste kleingedruckt zu finden sein), so muss es auch einen Teil II geben.
Grundsätzlich sind Import-Fahrzeuge vorzuführen. Daher lesen Sie bitte auch unter 'Vorführpflicht' nach.
Informationen zum Thema 'Vorführpflicht':
Grundsätzlich kann die Vorführung jedes Fahrzeuges verlangt werden. Zwingend Vorzuführen bei der Zulassung sind Fahrzeuge, welche
# erstmals in Deutschland zugelassen werden sollen und keinen vom Hersteller ausgegebenen Fahrzeugbrief (sog. Werksbrief) und keine neue TÜV-Vollabnahme, in der ausdrücklich steht, dass die FIN geprüft wurde, haben,
# ausgeführt werden sollen und aufgrund ihres Alters noch nie zur HU mussten,
# bereits ein Ausfuhrkennzeichen haben, das verlängert werden soll.
Für Fragen, wie die Vorführung bewerkstelligt werden kann, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Neue und neuere gebrauchte Fahrzeuge aus dem EG-Raum, insbesondere Pkw, besitzen eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch COC-Papier genannt. Diese ist Eigentum des Fahrzeughalters und ist diesem immer auszuhändigen. Sie ist bei der Zulassung zwingend erforderlich und im Original vorzulegen. Ob es sich um ein Original handelt, erkennt man am Farbdruck oder an einem Wasserzeichen im Papier. Im Zweifelsfall ist es über den Hersteller (als Zweitschrift) zu besorgen.
Bei einem Fahrzeug aus dem Nicht-EG-Raum ist vor der Zulassung immer eine Vollabnahme beim TÜV durchzuführen.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug sind alle noch ausgebenen Fahrzeugpapiere vorzulegen, sowie noch zugeteilte Kennzeichen. Ist es bereits älter als die erste nach deutschem Recht geltende Untersuchungfrist, ist - soweit keine Vollabnahme erforderlich war (s. o.) - eine HU- und AU-Untersuchung durchzuführen.
Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde. Diese Bestätigung wird durch die Zulassungsbehörde eingeholt, die Rückantwort des ausländischen Staates kann bis zu vier Wochen dauern. Erst dann kann das Fahrzeug zugelassen werden. Daher ist es besser, wenn Sie schon beim Kauf darauf achten, dass alle Unterlagen komplett sind. Ob es eine Zulassungsbescheinigung Teil II gibt, lässt sich in der Regel am Zulassungspapier erkennen: nennt es sich 'Zulassungsbescheinigung Teil I' (der deutsche Text müsste kleingedruckt zu finden sein), so muss es auch einen Teil II geben.
Grundsätzlich sind Import-Fahrzeuge vorzuführen. Daher lesen Sie bitte auch unter 'Vorführpflicht' nach.
Informationen zum Thema 'Vorführpflicht':
Grundsätzlich kann die Vorführung jedes Fahrzeuges verlangt werden. Zwingend Vorzuführen bei der Zulassung sind Fahrzeuge, welche
# erstmals in Deutschland zugelassen werden sollen und keinen vom Hersteller ausgegebenen Fahrzeugbrief (sog. Werksbrief) und keine neue TÜV-Vollabnahme, in der ausdrücklich steht, dass die FIN geprüft wurde, haben,
# ausgeführt werden sollen und aufgrund ihres Alters noch nie zur HU mussten,
# bereits ein Ausfuhrkennzeichen haben, das verlängert werden soll.
Für Fragen, wie die Vorführung bewerkstelligt werden kann, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
nein für alle KFZ gibt es das coc DokumentRudi hat geschrieben:Imho gibt es das COC aber nur für PKW's![]()
- GP503.de_Franz Offline
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- Rudi Offline
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auch falsch, oh man was bin ich doch für ein schlaumeierGP503.de_Franz hat geschrieben:beim Motorradhersteller im jeweiligen Land ( hier UK ) ein COC beantragen,
kostet zwischen 0 - 120 Pfund
dann in Deutschland anmelden

http://www.eurococ.eu/de/
da wird es gemacht !
- GP503.de_Franz Offline
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@ schlaumeierJens hat geschrieben:auch falsch, oh man was bin ich doch für ein schlaumeierGP503.de_Franz hat geschrieben:beim Motorradhersteller im jeweiligen Land ( hier UK ) ein COC beantragen,
kostet zwischen 0 - 120 Pfund
dann in Deutschland anmelden
http://www.eurococ.eu/de/
da wird es gemacht !
dann kostet es immer Geld

so wie ich geschrubbselt habe,
Bei Suzuki in England ca 100,- , bei Honda nothing

Oberschlaumeier
Wolle
honda wollte mir keins schicken und die haben mir eins besorgt.
- GP503.de_Franz Offline
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weil du zu hässlich bist, armer JensileinJens hat geschrieben:honda wollte mir keins schicken und die haben mir eins besorgt.

mir hamse eins umsonst geschickt
