Zum Inhalt
NEU: Events vieler Veranstalter direkt auf R4F buchen. Bequem und einfach. Jetzt buchen

Abmahnung von Wettbewerbszentrale

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen :-)

Moderatoren: as, Chris

  • yellowdoc Offline
  • Beiträge: 337
  • Registriert: Mittwoch 7. Januar 2009, 17:19
  • Wohnort: Celle

Abmahnung von Wettbewerbszentrale

Kontaktdaten:

Beitrag von yellowdoc »

Moin alle Benachteiligten hier,

hat hier schon mal jemand konkret mit diesem Verein zu tun gehabt?
Hatte mit 'nem Freund ein witziges Video von meinem Laden eingestellt. Nun gebührenpflichtige Abmahnung bekommen: Video löschen oder ändern. Unterlassungserklärung abgeben, bei nächstem "Verstoß" 4000,- Flocken pro Fall.
O.K. da waren wir ein wenig unvorsichtig. Gebühr zahlen, Unterlassungserklärung unterschreiben und Video ändern hab ich so ja kein Problem...... Nur: Nach abgegebener Unterlassung "kramt" irgendson Depp (natürlich völlig unabsichtlich) mein Video heraus und ich bin dann je eingestelltem Video ( youtube, myvideo, aol u.s.w) 4000,- Taler los?

Hat jemand mal so einen Wisch nicht unterschrieben, b.z.w. in abgeänderter Form zurückgesandt? Oder bin ich raus wenn das Video dann nachweislich von einem dritten eingestellt wurde? :?
Er hatte keine Chance, aber er nutzte sie.
  • Benutzeravatar
  • bt012ss Offline
  • Beiträge: 215
  • Registriert: Mittwoch 23. Februar 2005, 14:41

Kontaktdaten:

Beitrag von bt012ss »

Frage dazu,

was haben die Jungs eigentlich abgemahnt wenn es ein von dir erstelltes Video ist?
Hattest du das Vid mit Musik unterlegt? GEMA usw. blabla?
Gruß Karl
  • yellowdoc Offline
  • Beiträge: 337
  • Registriert: Mittwoch 7. Januar 2009, 17:19
  • Wohnort: Celle

Kontaktdaten:

Beitrag von yellowdoc »

mir wird vorgeworfen ich hätte für mich allein den Anspruch "der schnellste und beste Betrieb in der Stadt" zu sein. Diesen Anspruch kann ich nicht beweisen und darum steht er mir auch nicht zu.



Hätte mal " hässlichste und übelriechendeste der Stadt" nehmen sollen, ob mir das auch jemand streitig macht :lol:
Er hatte keine Chance, aber er nutzte sie.
  • Benutzeravatar
  • Kurvenjunkie Offline
  • Beiträge: 3356
  • Registriert: Freitag 4. November 2005, 17:53
  • Motorrad: 2 X TC 105 Pitbike
  • Lieblingsstrecke: Brno, Harzring
  • Wohnort: Chateau Reibach

Kontaktdaten:

Beitrag von Kurvenjunkie »

Eine Unterlassungserklärung würde ich nicht abgeben, denn dann darfst Du unter Umständen nie mehr ein Video erstellen...

Geh am besten zum Anwalt, da durch diesen Abmahn- und Auflagendschungel kein normaler Mensch mehr durchblicken kann...
Auf dicke Hose machen, war noch nie so leicht!
Einfach Pitbike mieten bei https://www.instagram.com/rent_a_pitbike/
  • Benutzeravatar
  • hans rdk Offline
  • Beiträge: 2105
  • Registriert: Freitag 14. November 2003, 22:38

Kontaktdaten:

Beitrag von hans rdk »

yellowdoc hat geschrieben:mir wird vorgeworfen ich hätte für mich allein den Anspruch "der schnellste und beste Betrieb in der Stadt" zu sein. Diesen Anspruch kann ich nicht beweisen und darum steht er mir auch nicht zu.



Hätte mal " hässlichste und übelriechendeste der Stadt" nehmen sollen, ob mir das auch jemand streitig macht :lol:
Warum kannst du das nicht beweisen ?
Hast du geschrieben in welcher form du der beste und schnellte bist ?
Geh zum Anwalt .bei bedarf habe ich eine Adresse für dich gerne per PN:

Las dich nicht auf das Glatteis führen .das kann schon recht teuer werden.
Gruss
http://www.Kiefer-Reifendienst.de
Alles für den Hobby-Racer
Manchmal ertappe ich mich dabei , wie ich mit mir selber spreche
und dann
lachen wir beide :-)
  • Benutzeravatar
  • bt012ss Offline
  • Beiträge: 215
  • Registriert: Mittwoch 23. Februar 2005, 14:41

Kontaktdaten:

Beitrag von bt012ss »

yellowdoc hat geschrieben:mir wird vorgeworfen ich hätte für mich allein den Anspruch "der schnellste und beste Betrieb in der Stadt" zu sein. Diesen Anspruch kann ich nicht beweisen und darum steht er mir auch nicht zu.



Hätte mal " hässlichste und übelriechendeste der Stadt" nehmen sollen, ob mir das auch jemand streitig macht :lol:
Iss schon toll was denen alles einfällt :roll:

Ich würde dann, wie mein Vorredner den Anwalt bevorzugen.

Viel Glück :lol:
Gruß Karl

Kontaktdaten:

Beitrag von rechtsueberholer »

Unterlassungserklärungen sind die eigentliche Falle bei der Sache, damit unterschreibst du ja selbet in Zukunft so etwas nicht mehr zu machen, damit ist dann egal, ob das was du da unterschrieben hast überhaupt strittig ist. Deshalb wirklich detaliert mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung unterzeichnen! Ist in deinem Fall so wie du beschreibst ja schon zu spät... ohne Anwalt hast du hier keine Chancen und dein Gegner wird immer wieder versuchen die Unterlassungserklärung gegen dich zu verwenden... :roll:
Gruß rechtsueberholer
#99

White Tiger Racing
  • Benutzeravatar
  • tomlang Offline
  • Beiträge: 411
  • Registriert: Freitag 19. November 2004, 18:07
  • Motorrad: KTM
  • Lieblingsstrecke: die meisten
  • Wohnort: Langenfeld Rheinland

Kontaktdaten:

Beitrag von tomlang »

Da ich beruflich öfters mit dem UWG zu tun hatte, meine Erfahrung: Solltest Du einen Firmen-Rechtsschutz haben, gib den Kram Deinem Anwalt. Falls nicht, dann nicht (weil Anwalt für Wettbewerbsrecht = sehr teuer), Grund:

Superlative wie "schnellster" fallen unter das Thema vergleichende Werbung. Diese ist seit einiger Zeit auch grundsätzlich zulässig. Vergleiche in der Werbung müssen objektiv nachvollziehbar und inhaltlich richtig sein, was hohe Anforderungen an die Beweisführung stellt. (Darum wirbt auch kaum jemand vergleichend) Also muss Deine Werbeaussage

a) entweder beweisbar und eindeutig (z.B. "größte Ausstellung in Stadt XY", das lässt sich durch Geschäftsfläche und Artikelzahl belegen)

b) oder subjektiv und daher nicht unter "vergleichende Werbung" fallend (z.B. "schönstes Geschäft" oder "hässlichste Fresse").

Nach diesen Kriterien ist von Deiner Aussage "schnellstes und bestes Geschäft" nur der erste Teil angreifbar, weil sich "bestes" als rein subjektive Eigenschaft dem UWG-Tatbestand entzieht. Die Beweisführung für "schnellstes Geschäft" dürfte aber in der Praxis kaum machbar sein. Leider taugen die Rundenzeiten des Inhabers hier nicht als Maßstab ...

Ich würde die Unterlassungserklärung abgeben und darauf achten, dass in dieser exakt der Text des gesamten Videos enthalten ist, von Anfang bis Ende. Also nicht nur der Ausschnitt "schnellstes und bestes", sondern der gesamte Text. Denn diesen wirst Du sicherlich so 1:1 nicht wiederholen. Und unbedingt auch der Hinweis darauf, dass Du diese UE nur für von Dir verantwortete Werbemedien abgibst und nicht für eventuelle, inzwischen anderswo gespeicherte Kopien Dritter.

Gutes Gelingen!
Freundliche Grüße, Thomas
Antworten