Um darauf zurück zu kommen ... Habe einen Sprinter mit LKW Zulassung und ab diesem Jahr ein Wohnwagen dran ! Darf ich nun sonntags fahrn oder nich !? Ist ja dann zu Sport u. Freizeitzwecken gebraucht!

dandy hat geschrieben:* Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden
Um darauf zurück zu kommen ... Habe einen Sprinter mit LKW Zulassung und ab diesem Jahr ein Wohnwagen dran ! Darf ich nun sonntags fahrn oder
nich !? Ist ja dann zu Sport u. Freizeitzwecken gebraucht!
Eisbär hat geschrieben:ein definitives "zum Teil"![]()
Ich habe ja im letzten Jahr mal alle Behörden bezüglich der Regelung Angeschrieben mit dem Ergebnis das dieser Passus noch nicht in allen Bundesländern Umgesetzt ist. Soll heißen in manchen Ländern ok in anderen Zahlst DuIm Moment ist noch die sicherste Lösung die Ausnahmegenehmigung hat mich 50,-€ gekostet von April bis Oktober.
gibt keine liste weil es nur eine anweisung istAdler hat geschrieben:und in welchem Bundesland ist es nun schon umgesetzt und in welchen nicht. Gibts da irgendwo eine Liste?